Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Moderator: FDR-Team
Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Hallo,
kann ein Mieter zur Zeit (oder generell?) darauf bestehen, dass der Vermieter ihm die Zahlungsbelege der Nebenkostenabrechnung in Kopie per Post zusendet, damit er nicht im Sinne der "Kontaktvermeidung" seine Wohnung verlassen und in den Büroräumen des Vermieters erscheinen muss?
Danke und Grüße
t.
kann ein Mieter zur Zeit (oder generell?) darauf bestehen, dass der Vermieter ihm die Zahlungsbelege der Nebenkostenabrechnung in Kopie per Post zusendet, damit er nicht im Sinne der "Kontaktvermeidung" seine Wohnung verlassen und in den Büroräumen des Vermieters erscheinen muss?
Danke und Grüße
t.
Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
ich denke nicht. Die Einsicht ist nicht derart "gefährlich", das man hieraus das Recht auf Übersendung der Unterlagen konstruieren könnte. Ein Richter mag das aber anders sehen.
Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Möglicherweise verweigert der Vermieter ja zur Zeit auch die Einsichtnahme in seinem Räumlichkeiten. Jeder nicht notwendige Termin wird ja nun heutzutage oft nach hinten verschoben oder anderweitig (Videokonferenz, Telefon, Post) wahrgenommen.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Also meines Erachtens hat man ein Anrecht auf Zusendung der Unterlagen. Man muss nur die Kosten tragen.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
@Celestro: Das ist ja allgemein die Frage: was ist "gefährlich"? Was ist angemessen?
Generell gilt ja die Ansage, dass man jegliches Verlassen der eigenen 4 Wände tunlichst vermeiden soll – und dass man den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts ebenfalls wenn nur irgend möglich komplett vermeiden soll (und diese Ansage gilt obwohl es Menschen gibt die finden, dass das alles doch nicht "gefährlich" sei).
Beides wäre hier durch ein simples Zusenden der Unterlagen vermeidbar. Wundert mich, dass es für derlei Dinge keine offizielle Regelung gibt.
Generell gilt ja die Ansage, dass man jegliches Verlassen der eigenen 4 Wände tunlichst vermeiden soll – und dass man den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts ebenfalls wenn nur irgend möglich komplett vermeiden soll (und diese Ansage gilt obwohl es Menschen gibt die finden, dass das alles doch nicht "gefährlich" sei).
Beides wäre hier durch ein simples Zusenden der Unterlagen vermeidbar. Wundert mich, dass es für derlei Dinge keine offizielle Regelung gibt.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Die Regel ist die Einsichtnahme.
Wenn ein Mieter trotzdem Kopien will kann er die idR. gegen Kostenersatz haben.
Wenn der Vermieter sich trotzdem weigert Kopien zu machen und auf Einsichtnahme besteht, wird der Mieter die Überlassung von Kopien per Klage erzwingen müssen.
Dazu dürfte aber den Nachweis erforderlich sein, dass eine Einsichtnahme unmöglich oder unzumutbar war/ist. Das sehe ich hier nmE. als nicht gegeben.
Wenn man als Mieter arbeiten, einkaufen und Behördengänge machen kann, dann geht auch ein Gang in die Räume des Vermieters.
Wenn ein Mieter trotzdem Kopien will kann er die idR. gegen Kostenersatz haben.
Wenn der Vermieter sich trotzdem weigert Kopien zu machen und auf Einsichtnahme besteht, wird der Mieter die Überlassung von Kopien per Klage erzwingen müssen.
Dazu dürfte aber den Nachweis erforderlich sein, dass eine Einsichtnahme unmöglich oder unzumutbar war/ist. Das sehe ich hier nmE. als nicht gegeben.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Ohne dass das unbedingt meine persönliche Meinung wäre, aber: mit diesem wenn-dann-Argument könnte man gleich alle Einschränkungen zurücknehmen und alles wieder öffnen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑15.01.21, 11:53 Wenn man als Mieter arbeiten, einkaufen und Behördengänge machen kann, dann geht auch ein Gang in die Räume des Vermieters.
Und: was ist, wenn der Mieter im Homeoffice arbeitet, alle Lebensmittel etc liefern lässt und keine Behörden aufsucht? Daraus ergäbe sich ja auch kein Anrecht, oder? Insofern dürfte das auch umgekehrt kaum als Argument greifen.
Es geht ja immer um die Vermeidbarkeit - und die wäre hier durch eine (entgeltliche) Zusendung gegeben. Insofern frage ich mich, ob der VM sich dagegen sträuben könnte, da er ja trotz der Vermeidbarkeit den Kontakt erzwingt.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Der Mieter möchte hier von der Regel abweichen. Insofern muss der Vermieter erstmal gar nichts.
Der kann sich zurücklehnen und auf den BGB 259 verweisen und der Mieter muss eben nachweisen, dass es unzumutbar ist.
Das macht ihn zu einem einsamen Nerd, ändert aber nix an der Grundsätzlichkeit der Einsichtnahme.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Das meine ich ja: ich wundere mich, dass es dazu keine aktuellen Regelungen in Bezug auf Corona gibt.Tastenspitz hat geschrieben: ↑15.01.21, 12:13 Der Mieter möchte hier von der Regel abweichen. Insofern muss der Vermieter erstmal gar nichts.
Der kann sich zurücklehnen und auf den BGB 259 verweisen und der Mieter muss eben nachweisen, dass es unzumutbar ist.
Behördenangelegenheiten werden aktuell übrigens auch möglichst kontaktfrei abgewickelt.
Nein, das macht ihn zu einem verantwortungsbewussten Bürger.Tastenspitz hat geschrieben: ↑15.01.21, 12:13Das macht ihn zu einem einsamen Nerd, ändert aber nix an der Grundsätzlichkeit der Einsichtnahme.
Aber dieses Thema müssen wir jetzt nicht vertiefen.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Die gibt es. zB. Bayern:
Wenn eine Einsichtnahme also das einzige Mögliche ist, sehe ich es zB. als triftigen Grund an.§ 2
Allgemeine Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Im Zweifel muss man sich eben in der Verordnung seines Bundeslandes schlau machen und ggf. nachfragen.
Es gibt auch eine Auflistung der Ausnahmen. Diese ist aber nicht abschließend. Das wird daurch zum Ausdruck gebracht:
Was man sicher nicht finden wird, ist eine namentliche Erwähnung "Belegeinsicht beim starrköpfigen Vemieter" als aufgelistete Ausnahme.Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Bei uns nicht. Das läuft wie immer. Nur eben ausschließlich mit vorher vereinbarten Termin. Ohne Termin kommt man bei uns gar nicht erst ins Haus.
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Re: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung in Coronazeiten
Also ich habe meine Behördengänge schon immer kontaktlos absolviert. 

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