Fiktiver Eigentümer will Maskenpflicht im Treppenhaus von MIetshaus.

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Hirnfreund
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Fiktiver Eigentümer will Maskenpflicht im Treppenhaus von MIetshaus.

Beitrag von Hirnfreund »

Guten Tag,

folgender extrem fiktiver Fall:


Eigentümer/Vermieter A besitzt ein Mietshaus in dem er sowie 10 weitere Parteien wohnen. Er möchte, aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation den Mietern nun vorschreiben, dass im Treppenhaus eine Maske (Mund-Nasenschutz) getragen werden muss, da das Treppenhaus täglich von sehr vielen Leuten genutzt wird (von ihm selbst, seiner Familie, den anderen Parteien und ihren Familien, von Besuchern, Post- und Lieferboten, Handwerkern, etc.).

Ferner besteht Eigentümer/Vermieter A darauf, dass die Fenster im Treppenhaus 24h am Tag gekippt sind (Lüften). Die Mieter hingegen wollen die Fenster geschlossen haben, weil ihre Wohnung sonst ggfs. auskühlen und weil tiefster Winter ist.

Ist Eigentümer A bei den Masken im Recht?
Ist Eigentümer A bei den Fenstern im Recht?

Ich persönlich würde mal (bei den Masken) sagen Nein, weil es kein entsprechendes Gesetz gibt. Oder greift hier das Hausrecht? Weil der Wunsch nach einer Maske im Treppenhaus von Eigentümer A wohl begründet und der Sicherheit aller dient.

Was meint ihr?
Tastenspitz
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Re: Fiktiver Eigentümer will Maskenpflicht im Treppenhaus von MIetshaus.

Beitrag von Tastenspitz »

Eine solche Anordnung wäre faktisch eine Änderung der Hausordnung, welche zustimmungspflichtig ist. NmE ist das also nicht so einfach.
Was man machen kann, ist die Gesetzeslage wiederzugeben und die Mieter aufzufordern, die Maske immer dann zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Bzgl. Treppenhausfenster. Das Treppenhaus ist nicht mit gemietet sondern wird vom Mieter nur genutzt. Eine Dauerlüftung über Kippfenster ist energetisch sicher nicht sinnvoll, kann aber vermutlich nicht so einfach abgewendet werden.
Das mit dem Auskühlen der Mietwohnung würde ich mal als schwer nachzuweisende Vermutung bezeichnen. Wenn es denn so ist könnte man damit allenfalls einen Teil der dann höheren Heizkosten vom Vermieter zurückbekommen. Das Fenster geht dadurch nicht zu.
Man könnte dem Vermieter anbieten gemeinschaftlich ein paar mal am Tag durchzulüften. Haustür auf - oberstes Fenster auf. Das für 5 Minuten und gut.
ktown
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Re: Fiktiver Eigentümer will Maskenpflicht im Treppenhaus von MIetshaus.

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 16.01.21, 10:38Das mit dem Auskühlen der Mietwohnung würde ich mal als schwer nachzuweisende Vermutung bezeichnen.
Och, das ist relativ simple. Einfach Länge x Höhe der Wohnungswand die an das Treppenhaus angrenzt. Es wäre ungewöhnlich, wenn die Wand zum Treppenhaus als Außenwand konzipiert wurde. Es fehlt also jeglicher Wärmedämmwert bzw. es ist ein extrem schlechter Wert.
Tastenspitz hat geschrieben: 16.01.21, 10:38Eine Dauerlüftung über Kippfenster ist energetisch sicher nicht sinnvoll, kann aber vermutlich nicht so einfach abgewendet werden.
In die Richtung habe ich nix gefunden. Aber das Dauerstreitthema das Mieter die Fenster aufreißen und der Vermieter es nicht will da heißt es:
Der Vermieter muss daher dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Fenster gewähren und darf sie nicht, etwa durch Schlösser an den Fenster­griffen, einschränken.
Wie mir scheint, hat der Mieter doch etwas Handlungsspielraum. Er muss nur wissen, wie er es angeht. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Fiktiver Eigentümer will Maskenpflicht im Treppenhaus von MIetshaus.

Beitrag von winterspaziergang »

Hirnfreund hat geschrieben: 16.01.21, 10:15
Ist Eigentümer A bei den Masken im Recht?
wie man es nimmt. Er kann "vorschreiben", aber ein Verstoß kann keinerlei Konsequenz nach sich ziehen. Eine entsprechende "Anordnung" hat daher den Wert einer Empfehlung, mehr nicht.
Ist Eigentümer A bei den Fenstern im Recht?
man kann ihm kaum verbieten, die Fenster zu öffnen. Und auch hier hat die "Zuwiderhandlung", das Schließen der Fenster, wohl keine Konsequenz.

Die Sache mit dem "tiefsten Winter" ist ein schwieriges Argument. Wo in Deutschland ist dieses Jahr tagelang "tiefster Winter"gewesen? Und nebensächlich, da s.o.
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