Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Moderator: FDR-Team
Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Familie mit teils ganz kleinen Kindern hat gekündigt und zieht in ca. 1 Monat um. Die Hausverwaltung möchte nunmehr mit Wohnungsbesichtigungen beginnen (bisher erfolgten keine). Kann die Familie mit Hilfe der Coronaschutzverordnung (Treffen maximal mit 1 haushaltsfremden Person) Besichtigungen bis zum Auszug komplett unterbinden? Von der Familie müsste ja mindestens 1 anwesend sein (selbst wenn man alle anderen Personen irgendwie aus dem Haus bekommt), dazu der Makler und die Interessenten (sagen wir maximal ein Paar, also 2 Personen), das wären ja schon mal mindestens 4 Personen aus 3 Haushalten. Und es bleibt ja dann nicht bei einer Besichtigung, es gibt ja mehr Interessenten, die durch die Wohnung laufen. Bisher war es ja so dass sich der Mieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er die Besichtigung nicht ermöglicht. Was gilt in Coronazeiten Stand jetzt?
Re: Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Für Bayern habe ich gefunden:
Nun ist es aber so, dass viele Bewerber erst eine neue Wohnung suchen und dann die alte kündigen. Das geht dann gar nicht.
In der Praxis wird es darauf hinauslaufen, irgendeine Kompromisslösung zu finden, z. B. eine Besichtigung per Videokonferenz.
(https://www.corona-katastrophenschutz.b ... /index.php)Dürfen Wohnungbesichtigungen stattfinden?
Aufgrund der allgemeinen Ausgangsbeschränkung ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. ...
Wohnungsbesichtigungen sind dann möglich, wenn andernfalls Wohnungslosigkeit droht bzw. eine Besichtigung aufgrund eines beruflich veranlassten Umzugs notwendig ist. Aus Vermietersicht muss Wohnungsleerstand drohen.
Grundsätzlich gilt, dass nur Einzelbesichtigungen mit einem Hausstand und inklusive Makler maximal fünf Personen stattfinden dürfen.
Nun ist es aber so, dass viele Bewerber erst eine neue Wohnung suchen und dann die alte kündigen. Das geht dann gar nicht.
In der Praxis wird es darauf hinauslaufen, irgendeine Kompromisslösung zu finden, z. B. eine Besichtigung per Videokonferenz.
Re: Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Das ist allerdings nicht der Text der Verordnung, sondern nur eine FAQ des fachlich nicht zuständigen Innenministeriums.
Das eine Wohnungssuche kein triftiger Grund sein soll, außer bei Obdachlosigkeit, das Spazierenführen des Hundes aber sogar ein auch für die Nachtzeit ausreichend triftiger, ist schwer nachvollziehbar.
Das eine Wohnungssuche kein triftiger Grund sein soll, außer bei Obdachlosigkeit, das Spazierenführen des Hundes aber sogar ein auch für die Nachtzeit ausreichend triftiger, ist schwer nachvollziehbar.
Re: Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Notfälle dürfen also besichtigen, "normale" Interessenten nicht? Und wie weist man den Notfall nach? Das verstößt dann sicher gegen den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, wenn jemand seine Eigenbedarfskündigung vorlegen muss oder das Ultraschallbild von den Zwillingen, die in Kürze auf die Welt kommen werden und deshalb eine größere Wohnung her muss. Und wem müssen diese Nachweise dann vorgelegt werden? Dem Makler? Dem Noch-Mieter, der die Besichtigung ermöglichen soll?
Videobesichtigung ist auch nicht so einfach. Dazu müsste der Makler eine voll eingerichtete Mieterwohnung filmen / streamen. Da dürfte doch der Mieter auch (völlig zu Recht) Einspruch einlegen können. Mal davon abgesehen, dass dazu zumindest der Makler ja auch die Wohnung betreten müsste und somit in Kontakt mit der gesamten Familie käme.
Ich schätze mal, man wird abwarten müssen was ein Richter dazu sagt, wenn in vielen Monaten die Sache vor Gericht gehen würde. Oder gibt es aus dem letzten Jahr schon Urteile zu dem Thema? Ich habe nichts gefunden.
Videobesichtigung ist auch nicht so einfach. Dazu müsste der Makler eine voll eingerichtete Mieterwohnung filmen / streamen. Da dürfte doch der Mieter auch (völlig zu Recht) Einspruch einlegen können. Mal davon abgesehen, dass dazu zumindest der Makler ja auch die Wohnung betreten müsste und somit in Kontakt mit der gesamten Familie käme.
Ich schätze mal, man wird abwarten müssen was ein Richter dazu sagt, wenn in vielen Monaten die Sache vor Gericht gehen würde. Oder gibt es aus dem letzten Jahr schon Urteile zu dem Thema? Ich habe nichts gefunden.
Re: Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
Das ist eine schwierige Situation.
Ich als Vermieter habe da wirklich mit den Mietern gesprochen, ob es für sie okay ist.
Oft haben diese einer Besichtigung zugestimmt, da sie Interesse hatten, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen oder EBK o.ä. gegen Ablöse an den Nachmieter zu geben.
Ich habe dann 5 Einzeltermine mit 15 min Abstand gemacht (kommt natürlich auf die Immobilie an). Alle mit Mundschutz und möglichst kurz durch die Räume, Nachbesprechung draußen an frischer Luft. Gerne konnte der Mieter dabei das Fenster offen haben / alle 10 min öffnen.
Dabei haben alle nach Möglichkeit auf Abstand geachtet und durch die kurze zeitliche Zusammenkunft wird das Risiko einer Infektion auch gemindert.
Trotzdem: wenn sich ein Mieter damit nicht wohlfühlt und das ablehnt, hätte ich nie darauf bestanden, da die Gesundheit/Leib und Leben immer einem finanziellen Verlust vorgeht.
Also an Vermieters Stelle würde ich anbieten, möglichst umsichtig und schonend von einer Besichtigungserlaubnis Gebrauch zu machen.
Um im Vorfeld schon geeignete Nachmieter auszusuchen, um unnötige Besichtigungen zu vermeiden, da schon alle möglichen Infos einholen und Fragen klären. Vielleicht kann der Mieter ja mit Smartphone und dem bekannten Messenger-Dienst durch die Wohnung laufen, so dass der Vermieter damit eine Online-Besichtigung anbieten kann. Meiner Erfahrung nach schließt daraufhin keiner einen Mietvertrag ab, aber für die die Wohnung nicht passt, die erkennen das dann schon ohne reale Besichtigung.
Ich als Vermieter habe da wirklich mit den Mietern gesprochen, ob es für sie okay ist.
Oft haben diese einer Besichtigung zugestimmt, da sie Interesse hatten, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen oder EBK o.ä. gegen Ablöse an den Nachmieter zu geben.
Ich habe dann 5 Einzeltermine mit 15 min Abstand gemacht (kommt natürlich auf die Immobilie an). Alle mit Mundschutz und möglichst kurz durch die Räume, Nachbesprechung draußen an frischer Luft. Gerne konnte der Mieter dabei das Fenster offen haben / alle 10 min öffnen.
Dabei haben alle nach Möglichkeit auf Abstand geachtet und durch die kurze zeitliche Zusammenkunft wird das Risiko einer Infektion auch gemindert.
Trotzdem: wenn sich ein Mieter damit nicht wohlfühlt und das ablehnt, hätte ich nie darauf bestanden, da die Gesundheit/Leib und Leben immer einem finanziellen Verlust vorgeht.
Also an Vermieters Stelle würde ich anbieten, möglichst umsichtig und schonend von einer Besichtigungserlaubnis Gebrauch zu machen.
Um im Vorfeld schon geeignete Nachmieter auszusuchen, um unnötige Besichtigungen zu vermeiden, da schon alle möglichen Infos einholen und Fragen klären. Vielleicht kann der Mieter ja mit Smartphone und dem bekannten Messenger-Dienst durch die Wohnung laufen, so dass der Vermieter damit eine Online-Besichtigung anbieten kann. Meiner Erfahrung nach schließt daraufhin keiner einen Mietvertrag ab, aber für die die Wohnung nicht passt, die erkennen das dann schon ohne reale Besichtigung.
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Wohnungsbesichtigungen in Pandemiezeiten
nur zu
zählt eine Wohnungsbesichtigung als privates Treffen?
könnte man Angesichts der Situation nicht 1 aus der Familie + 1 aus der neuen Familie/Paar zur ersten Besichtigung vereinbaren?
Restfamilie der Noch-Mieter, Makler und Partner 2 können ja draußen warten bzw. sich in je dem anderen Zimmer aufhalten. Und wenn man z.B. die Küche oder das Wohnzimmer besichtigt, muss man es ja nicht zwingend betreten und jede Ecke inspizieren, so dass der Abstand gewahrt werden kann, auch wenn sich noch jemand darin befindet
waren mit der Einschränkung 2 Haushalte nicht private Treffen gemeint?
zählt eine Wohnungsbesichtigung als privates Treffen?
könnte man Angesichts der Situation nicht 1 aus der Familie + 1 aus der neuen Familie/Paar zur ersten Besichtigung vereinbaren?
Restfamilie der Noch-Mieter, Makler und Partner 2 können ja draußen warten bzw. sich in je dem anderen Zimmer aufhalten. Und wenn man z.B. die Küche oder das Wohnzimmer besichtigt, muss man es ja nicht zwingend betreten und jede Ecke inspizieren, so dass der Abstand gewahrt werden kann, auch wenn sich noch jemand darin befindet
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