Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
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Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Welche Strafe hat ein Mieter zu erwarten, wenn er für sich selbst einen Kellerbereich (eine Abstellkammer in einem Gemeinschaftsraum) zum Schlafen nutzt? Vorausgesetzt das bis zu dem Zeitpunkt kein Schaden entstanden ist? Würde so etwas erster nur zu einer Verwarnung und Aufforderung zur Unterlassung führen?
Im Mietvertrag ist der Bereich in diesem theoretischen Fall als Abstellraum definiert.
Im Mietvertrag ist der Bereich in diesem theoretischen Fall als Abstellraum definiert.
Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Für eine Kündigung wird es kaum reichen.Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:02 Welche Strafe hat ein Mieter zu erwarten, wenn er für sich selbst einen Kellerbereich (eine Abstellkammer in einem Gemeinschaftsraum) zum Schlafen nutzt? Vorausgesetzt das bis zu dem Zeitpunkt kein Schaden entstanden ist? Würde so etwas erster nur zu einer Verwarnung und Aufforderung zur Unterlassung führen?
Im Mietvertrag ist der Bereich in diesem theoretischen Fall als Abstellraum definiert.
(Frage am Rande: Wozu schläft der Mieter in der Abstellkammer des Gemeinschaftskellers/seines eigenen Kellers? )
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Der Kellerraum ist groß, hat aber keine Fenster. Auf Dauer erhöht es vielleicht die Luftfeuchtigkeit? Ich bin da zumindest kein Experte.winterspaziergang hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:08Für eine Kündigung wird es kaum reichen.Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:02 Welche Strafe hat ein Mieter zu erwarten, wenn er für sich selbst einen Kellerbereich (eine Abstellkammer in einem Gemeinschaftsraum) zum Schlafen nutzt? Vorausgesetzt das bis zu dem Zeitpunkt kein Schaden entstanden ist? Würde so etwas erster nur zu einer Verwarnung und Aufforderung zur Unterlassung führen?
Im Mietvertrag ist der Bereich in diesem theoretischen Fall als Abstellraum definiert.
(Frage am Rande: Wozu schläft der Mieter in der Abstellkammer des Gemeinschaftskellers/seines eigenen Kellers? )
Ich gehe auch nicht von einer Kündigung aus, aber ich habe bei meinen bisherigen Recherchen gelesen, dass es zu einem Strafverfahren kommen kann? Nur, wenn dadurch ein Schaden entsteht, oder wie meiner Frage gestellt, auch ohne Vorwarnungen/Unterlassungen?
Warum man das macht, weiß ich nicht. Ist ja nur ein Fallbeispiel.
Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Warum sollte man ein Fallbeispiel diskutieren, wenn es praktisch ausgeschlossen ist (weil es niemanden gibt, der einen Grund dafür hätte)?Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:22 Warum man das macht, weiß ich nicht. Ist ja nur ein Fallbeispiel.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Beispiele könnten sein:Celestro hat geschrieben: ↑20.01.21, 10:05Warum sollte man ein Fallbeispiel diskutieren, wenn es praktisch ausgeschlossen ist (weil es niemanden gibt, der einen Grund dafür hätte)?Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:22 Warum man das macht, weiß ich nicht. Ist ja nur ein Fallbeispiel.
- Es sind 2 Mieter und einer hat Corona.
- Der Mieter wird jede Nacht mit Lärm belästigt und hat noch nicht genügend Geld, um umzuziehen. Auf der anderen Seite leiden seine arbeitlichen Leistungen durch den Schlafmangel.
- Der Mieter will halt lieber im Keller schlafen.
Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Die möglichen Gründe sind an den Haaren herbeigezogen. Spätestens wenn man mal auf Toilette will muss er seine Wohnung wieder betreten. Oder will er sein Geschäft im Keller verrichten? Oder sich waschen, was essen, frische Wäsche holen. Separierung von einem Corona-Infizierten fällt somit schon mal flach weil man trotzdem wieder in die Wohnung muss. Wenn der Mieter lieber halt im Keller schlafen will soll er das in seinem eigenen Kellerabteil tun (was vermutlich auch nicht korrekt ist, aber was solls). Und ob man im Keller besser schläft als im Bett in der Wohnung bezweifle ich auch mal ganz stark.
Der Mieter wird eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall kann dann u.U. auch die Kündigung kommen. Falls ein Vermieter das Risiko eingeht das durchzuziehen.
Der Mieter wird eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall kann dann u.U. auch die Kündigung kommen. Falls ein Vermieter das Risiko eingeht das durchzuziehen.
Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
als Person, die so nah an einem Corona-Positiven ist, wäre das "vollatmen" des Kellers eher ein "No-Go".
Da sollte er etwas gegen unternehmen. Die lärmende Person wegen Ruhestörung anzeigen z.B..Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 10:46 - Der Mieter wird jede Nacht mit Lärm belästigt und hat noch nicht genügend Geld, um umzuziehen. Auf der anderen Seite leiden seine arbeitlichen Leistungen durch den Schlafmangel.
Dann soll sich der Mieter ein Haus kaufen und kann dann in seinem Keller schlafen, soviel er will.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Muss so einer Abmahnung nachgehen und eine Geldstrafe gezahlt werden oder kann man diese ignorieren?lottchen hat geschrieben: ↑20.01.21, 10:53 Die möglichen Gründe sind an den Haaren herbeigezogen. Spätestens wenn man mal auf Toilette will muss er seine Wohnung wieder betreten. Oder will er sein Geschäft im Keller verrichten? Oder sich waschen, was essen, frische Wäsche holen. Separierung von einem Corona-Infizierten fällt somit schon mal flach weil man trotzdem wieder in die Wohnung muss. Wenn der Mieter lieber halt im Keller schlafen will soll er das in seinem eigenen Kellerabteil tun (was vermutlich auch nicht korrekt ist, aber was solls). Und ob man im Keller besser schläft als im Bett in der Wohnung bezweifle ich auch mal ganz stark.
Der Mieter wird eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall kann dann u.U. auch die Kündigung kommen. Falls ein Vermieter das Risiko eingeht das durchzuziehen.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
In diesem Fallbeispiel hat der Mieter das gemacht, vor 8 Monaten, ohne jegliche Rückmeldung. Auch Vermieter und Hausverwaltung wurden mehrmals erfolgslos verständigt.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Wie meinen...?Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 11:44 Muss so einer Abmahnung nachgehen und eine Geldstrafe gezahlt werden oder kann man diese ignorieren?
Dann scheint es ja wohl OK gewesen zu sein.Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 11:48 In diesem Fallbeispiel hat der Mieter das gemacht, vor 8 Monaten, ohne jegliche Rückmeldung. Auch Vermieter und Hausverwaltung wurden mehrmals erfolgslos verständigt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Diese Beispiele führen zwangsläufig dazuBenutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 10:46Beispiele könnten sein:Celestro hat geschrieben: ↑20.01.21, 10:05Warum sollte man ein Fallbeispiel diskutieren, wenn es praktisch ausgeschlossen ist (weil es niemanden gibt, der einen Grund dafür hätte)?Benutzer50 hat geschrieben: ↑20.01.21, 09:22 Warum man das macht, weiß ich nicht. Ist ja nur ein Fallbeispiel.
- Es sind 2 Mieter und einer hat Corona.
- Der Mieter wird jede Nacht mit Lärm belästigt und hat noch nicht genügend Geld, um umzuziehen. Auf der anderen Seite leiden seine arbeitlichen Leistungen durch den Schlafmangel.
- Der Mieter will halt lieber im Keller schlafen.
Achja.
Ein Kellerraum ist kein Aufenthaltsraum und darf auch so nicht genutzt werden. Schon rein aus diesem Aspekt kann man den Bewohner entfernen lassen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Nö
Das Baurecht ist hier eindeutig.
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Fristlos?
Und in welchem Fall kann es zu Geldstrafen kommen? Wie hoch sind die, wenn bisher kein Schaden entstanden ist?
Und in welchem Fall kann es zu Geldstrafen kommen? Wie hoch sind die, wenn bisher kein Schaden entstanden ist?
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Re: Strafe bei falscher Nutzung des Gemeinschaftskellers?
Ein Vermieter kann keine Geldstrafen aussprechen.
Er kann aber den Mieter kündigen und ggf. anfallende Bußgelder, die der Vermieter zahlen musste, weil die erkorene Schlafstätte nicht den Vorschriften (z.B. Ausstattung mit Rauchmeldern) entspricht, sich vom dann Ex-Mieter als Schadensersatz wiederholen. Ein Mitmieter könnte die Behörden auf den umfunktionierten Abstellraum aufmerksam machen und dann den weiteren Ablauf beobachten.
Als Vermieter würde ich solchem Treiben zügig Einhalt gebieten wollen. Ärger mit Behörden muss man nicht provozieren, die werden dann gerne sehr lästig.
Ach ja, Bußgelder wegen Verstoß gegen Rauchmelderpflicht rangieren von einigen hundert Euro bis zu €50.000 in Niedersachsen.
Er kann aber den Mieter kündigen und ggf. anfallende Bußgelder, die der Vermieter zahlen musste, weil die erkorene Schlafstätte nicht den Vorschriften (z.B. Ausstattung mit Rauchmeldern) entspricht, sich vom dann Ex-Mieter als Schadensersatz wiederholen. Ein Mitmieter könnte die Behörden auf den umfunktionierten Abstellraum aufmerksam machen und dann den weiteren Ablauf beobachten.
Als Vermieter würde ich solchem Treiben zügig Einhalt gebieten wollen. Ärger mit Behörden muss man nicht provozieren, die werden dann gerne sehr lästig.
Ach ja, Bußgelder wegen Verstoß gegen Rauchmelderpflicht rangieren von einigen hundert Euro bis zu €50.000 in Niedersachsen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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