Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
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Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Seid gegrüßt !
Folgende Sachlage :
Ohne Vorwarnung wurden von jetzt auf gleich die Schlösser zu den Kellergängen ausgetauscht.
Im Laufe des gleichen Tages bekamen wir dann Post von der Wohnungsgesellschaft mit dem Inhalt, das möglicherweise Gesundheitsgefahr aufgrund von geringfügig erhöhter Asbestwerte besteht und der Zugang zu den Kellern auf nicht absehbare Zeit verschlossen bleibt.
Wir sind kurze Zeit nach dieser Geschichte ausgezogen (seit jetzt ca. 3 Wochen).
Was ist die Rechtslage.
Unsere Sachen befinden sich noch immer im Keller.
Uns wird angeboten die Sachen im Keller von einer Fachfirma, nachdem diese von der Firma gereinigt wurden , rausgetragen werden und wir sie abholen können. Wenn es denn soweit ist.
Ich möchte allerdings erstens nicht das unsere Sachen wie auch immer gereinigt werden. Und zweitens handelt es sich hier um unsere Privatgegenstände die wir gern eigenhändig aus dem Keller holen wollen.
Ich habe mit der Frau von der Wohnungsgesellschaft telefoniert und angeboten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben die jegliche Haftung des Vermieters bei Gesundheitsschäden meinerseits ausschließt und da selbst zur not mit Mundschutz und Schutzkleidung meine Gegenstände zu entfernen.
Keine Chance ! Ich bekomme weder eine vernünftige Erklärung warum das nicht möglich ist, noch eine Kontaktform von direkt für diese Sachlage verantwortliche Instanzen.
Ich will nicht das irgendwelche fremden in unserem Zeug herumwühlen. Und ich will nicht das unsere Gegenstände mit irgendwelchen Chemikalien bearbeitet werden. Zig Jahrzehnte hat es keinen interessiert und es ist auch keiner erkrankt. Ich bin wirklich erboßt.
Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.
Wie ist die Rechtslage ?
Vielen Dank !
Folgende Sachlage :
Ohne Vorwarnung wurden von jetzt auf gleich die Schlösser zu den Kellergängen ausgetauscht.
Im Laufe des gleichen Tages bekamen wir dann Post von der Wohnungsgesellschaft mit dem Inhalt, das möglicherweise Gesundheitsgefahr aufgrund von geringfügig erhöhter Asbestwerte besteht und der Zugang zu den Kellern auf nicht absehbare Zeit verschlossen bleibt.
Wir sind kurze Zeit nach dieser Geschichte ausgezogen (seit jetzt ca. 3 Wochen).
Was ist die Rechtslage.
Unsere Sachen befinden sich noch immer im Keller.
Uns wird angeboten die Sachen im Keller von einer Fachfirma, nachdem diese von der Firma gereinigt wurden , rausgetragen werden und wir sie abholen können. Wenn es denn soweit ist.
Ich möchte allerdings erstens nicht das unsere Sachen wie auch immer gereinigt werden. Und zweitens handelt es sich hier um unsere Privatgegenstände die wir gern eigenhändig aus dem Keller holen wollen.
Ich habe mit der Frau von der Wohnungsgesellschaft telefoniert und angeboten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben die jegliche Haftung des Vermieters bei Gesundheitsschäden meinerseits ausschließt und da selbst zur not mit Mundschutz und Schutzkleidung meine Gegenstände zu entfernen.
Keine Chance ! Ich bekomme weder eine vernünftige Erklärung warum das nicht möglich ist, noch eine Kontaktform von direkt für diese Sachlage verantwortliche Instanzen.
Ich will nicht das irgendwelche fremden in unserem Zeug herumwühlen. Und ich will nicht das unsere Gegenstände mit irgendwelchen Chemikalien bearbeitet werden. Zig Jahrzehnte hat es keinen interessiert und es ist auch keiner erkrankt. Ich bin wirklich erboßt.
Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.
Wie ist die Rechtslage ?
Vielen Dank !
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Seien sie froh, wenn sie ihr Eigentum überhaupt wieder bekommen. Eigentlich müsste kontaminiertes Material als Sondermüll entsorgt werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Falls dem Vermieter durch eine Behörde auferlegt wurde da niemand hereinzulassen, hilft auch eine Verzichtserklärung nichts. Zum Beispiel auf ein Bußgeld könnte höchstens die zuständige Behörde verzichten, nicht der Mieter, denn der täte es auch nicht bekommen.
Ob man Anspruch auf Schadensersatz hat, kann man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen (den man unter Umständen ganz oder teilweise selbst zahlen muss). Schwierig dürfte es hier sein, eine genaue Aufstellung der Sachen aus dem Keller inklusive Angabe des aktuellen Zeitwerts zu erstellen.
Ob man Anspruch auf Schadensersatz hat, kann man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen (den man unter Umständen ganz oder teilweise selbst zahlen muss). Schwierig dürfte es hier sein, eine genaue Aufstellung der Sachen aus dem Keller inklusive Angabe des aktuellen Zeitwerts zu erstellen.
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Ich würde mir vom Vermieter den Bescheid zeigen lassen, auf den die ganze Aktion fußt. Irgendeine Behörde muss das ja angeordnet haben oder worauf beziehen die sich sonst? Je nachdem was da drinnen steht kann man entscheiden, was dann zu tun ist. Man könnte auch versuchen seine Sachen herauszuklagen. Ob das erfolgreich sein würde?
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Dafür bedarf es keiner Anordnung durch die Behörde. Da reicht einfach die entsprechende Schadstoffanalyse mit dem entsprechenden Ergebnis und den daraus entstehenden Folgen. Nicht bei allen Schadstoffen ist zwangsläufig die zuständige Behörde zu informieren.
Hier mal was zum lesen.
Was aber feststeht. Die Bereiche dürfen nur noch von Fachpersonal betreten werden.
Hier mal was zum lesen.
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Nichts für Ungut, aber welche persönlichen Gegenstände, in die "Fremde nicht herumwühlen sollen" hat man denn im Keller?Kevinheisstdermann hat geschrieben: ↑20.01.21, 20:00
Ich möchte allerdings erstens nicht das unsere Sachen wie auch immer gereinigt werden. Und zweitens handelt es sich hier um unsere Privatgegenstände die wir gern eigenhändig aus dem Keller holen wollen.
...
Ich will nicht das irgendwelche fremden in unserem Zeug herumwühlen. Und ich will nicht das unsere Gegenstände mit irgendwelchen Chemikalien bearbeitet werden. Zig Jahrzehnte hat es keinen interessiert und es ist auch keiner erkrankt. Ich bin wirklich erboßt.
Bei Asbest wird man auch nicht unmittelbar krank...
und wenn es so ist
dann lautet die Antwort aufktown hat geschrieben: ↑20.01.21, 22:24 Dafür bedarf es keiner Anordnung durch die Behörde. Da reicht einfach die entsprechende Schadstoffanalyse mit dem entsprechenden Ergebnis und den daraus entstehenden Folgen. Nicht bei allen Schadstoffen ist zwangsläufig die zuständige Behörde zu informieren.
Hier mal was zum lesen.
Was aber feststeht. Die Bereiche dürfen nur noch von Fachpersonal betreten werden.
Dass dies wohl leicht möglich ist.Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.
Wie ist die Rechtslage ?
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Die Spätfolgen können gewaltig sein und das nur wenn man Staub aufwirbelt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Vielleicht hilft ja die Ansage im Keller würden 100.000 EUR in Goldmünzen lagern. Wenn die Fachfirma die Sachen aus dem Keller holt, wird dann natürlich auch erwartet, dass diese Münzen dann noch da sind
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Wenn bekannt ist, dass dort hohe Wertgegenstände lagern, könnte dies die Sache beschleunigen. Der Sache liegt auch ein wenig die Annahme zu Grund, dass der Auftraggeber dann ggf. für den potentiellen Schaden mithaften könnte und daher stärker bemüht ist zeitnah eine Lösung herbeizuführen.
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Der Schaden, wenn es denn überhaupt einen gibt bei Goldmünzen, wird nicht dadurch größer, dass man einem den Zutritt verweigert.
Oder wollen sie auf die Schiene, dass der pot. Eigentümer diese eigentlich verkaufen will und der Goldkurs gerade rapide in den Keller geht?
Oder wollen sie auf die Schiene, dass der pot. Eigentümer diese eigentlich verkaufen will und der Goldkurs gerade rapide in den Keller geht?
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Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
kann mir gerade nicht vorstellen, welche seltsamen Dinge zusammenkommen müssten, damit der Auftraggeber mithaften müsste. Von daher ....Heiko66 hat geschrieben: ↑22.01.21, 14:05 Wenn bekannt ist, dass dort hohe Wertgegenstände lagern, könnte dies die Sache beschleunigen. Der Sache liegt auch ein wenig die Annahme zu Grund, dass der Auftraggeber dann ggf. für den potentiellen Schaden mithaften könnte und daher stärker bemüht ist zeitnah eine Lösung herbeizuführen.
P.S. Dem Ersteller des Topics geht es offensichtlich nicht um "zeitnah" ... er / sie will überhaupt nicht, das jemand an die Sachen drangeht.
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Das steht zu vermuten. Es riecht nicht nur nach der "sprichwörtlichen" Leiche im Keller, sondern nach einer realen, wenn nicht sogar zweien. Und selbst wenn dort nur ein toter Hund begraben liegtP.S. Dem Ersteller des Topics geht es offensichtlich nicht um "zeitnah" ... er / sie will überhaupt nicht, das jemand an die Sachen drangeh
Wie auch immer: Irgendeinen Tod muss der Kellerschlüssel-Maurer schon sterben. Apropos Maurer: Eine Leiche hinter einer eigens hochgezogenen Zwischenmauer riecht vor der Mauer natürlich nicht. Und selbst wenn sie eine finden sollten: Er muss es ja nicht gewesen sein. Es war garantiert der Vormieter - und der ist schon 20 Jahre tot. Mindestens.
Schauen wir, was da noch alles ausgegraben wird - oder auch nicht.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Zutrittsverweigerung Keller wegen Asbest
Das nicht aber er kann dadurch entstehen, dass diese jemand entwendet. Wenn nun der Vermieter für sich beansprucht den Zugang zu regeln verantwortet er damit aus meiner SIcht eigentlich auch mit, was mit dem Inhalt pasiert. Insbesondere dann, wenn er die Information bekommt, dass dort Güter höheren Wertes gelagert werden, könnte man sich vorstellen obligt es ihm dann auch dafür zu sorgen, dass diese sicher sind, wenn er den Zugang einschränkt.Der Schaden, wenn es denn überhaupt einen gibt bei Goldmünzen, wird nicht dadurch größer, dass man einem den Zutritt verweigert.
Bei der aktuellen Geldruckerei als gäbe es kein morgen würde ich diesen Effekt zumindest mittel- bis langfristig eher nicht erwarten.Oder wollen sie auf die Schiene, dass der pot. Eigentümer diese eigentlich verkaufen will und der Goldkurs gerade rapide in den Keller geht?
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