Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Moderator: FDR-Team
Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Die Kinder 12 Jahre und 15Jahre von Mieter A haben aus allen installierten Rauchmeldern Ihrer Wohnung die Batterien abgeklemmt und z. T. entfernt - oder auch gegen andere ausgetauscht die nicht wieder angeklemmt wurden und leer waren , um die vermutlich intakten Batterien für Ihre Spielkonsolen oder anderweitig zu nutzen. ein Melder wurde dabei mechanisch beschädigt und muss austauscht werden. Dieses ist ein wiederholter Fall und wurde in der Jährlichen Wohnungsbegehung festgestellt . erkennbar ist der Austausch der Batterien weil ausschließlich XX Batterien eines bestimmen Herstellers vom Vermieter eingebaut wurden und diese Fabrikate nicht mehr vorh. sind.
Die Prüfung und Wartung der Rauchmelder liegt lt Mietvertrag bei den Mietern.
Die Kinder sind sehr oft lt. Mieter A auf Grund seiner Tätigkeit alleine bis spät Nachts in der Wohnung , so dass er sie nicht immer kontrollieren kann.
Aus vorgenannten Gründen will der Mieter Sie wegen der Beschädigung und außer Funktion gesetzten Rauchmelder nach einer schriftlichen Abmahnung kündigen zu mal der Personenschutz durch die Melder bei Kinder noch wichtiger ist.
Eine weitere Frage wäre , ob man die Kinder bis in die späte Nacht unbeaufsichtigt in der Wohnung lassen darf ?
Lt. MV liegt die Wartung beim Mieter und der Batteriewechsel erfolgt vom Vermieter
(Ich würde mich nicht gerne durch solch einer Bagatelle kündigen lassen)
Die Prüfung und Wartung der Rauchmelder liegt lt Mietvertrag bei den Mietern.
Die Kinder sind sehr oft lt. Mieter A auf Grund seiner Tätigkeit alleine bis spät Nachts in der Wohnung , so dass er sie nicht immer kontrollieren kann.
Aus vorgenannten Gründen will der Mieter Sie wegen der Beschädigung und außer Funktion gesetzten Rauchmelder nach einer schriftlichen Abmahnung kündigen zu mal der Personenschutz durch die Melder bei Kinder noch wichtiger ist.
Eine weitere Frage wäre , ob man die Kinder bis in die späte Nacht unbeaufsichtigt in der Wohnung lassen darf ?
Lt. MV liegt die Wartung beim Mieter und der Batteriewechsel erfolgt vom Vermieter
(Ich würde mich nicht gerne durch solch einer Bagatelle kündigen lassen)
Zuletzt geändert von ktown am 21.01.21, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Wo ist die erste Frage?
Ansonsten wird, meiner Meinung nach, eine Kündigung nicht vermeidbar sein, weil der Mieter für eine Kündigung keinen Grund vorbringen muss. Dies benötigt er nur bei einer fristlosen Kündigung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Wobei ich vermute das hier nicht der Mieter kündigen will, sondern der Vermieter. Warum sollte hier auch der Mieter sonst eine Abmahnung aussprechen.
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
und vor allem "was sollte der Mieter überhaupt abmahnen?" Das seine Kinder die Batterien für was anderes benutzen?
Hier:
Sie lautet: "kann der Vermieter den Mieter deshalb kündigen?"(Ich würde mich nicht gerne durch solch einer Bagatelle kündigen lassen)
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Das entscheiden die Eltern.
Ein gewisser Anhaltspunkt ist, dass bei Sozialleistungen zur Betreuung von Kindern (z.B. "Kinderkrankengeld") der 12. Geburtstag oft die Grenze ist, und hier sind die Kinder darüber. Aber es hängt vom Einzelfall ab, und diese Beurteilung liegt wie gesagt bei den Eltern als Sorgeberechtigte. Eine persönliche Aufsichtspflicht rund um die Uhr bis zur Volljährigkeit gibt es nicht.
Das hier geschilderte Problem lässt sich sehr leicht lösen, indem die Eltern eben öfter die Rauchmelder kontrollieren und ausreichend andere Batterien für ihre Kinder besorgen - das dürfte noch sehr weit weg sein von einem Grund für eine Kündigung.
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Das heißt die Kinder hören nicht auf den Vater wenn dieser sagt, dass sie die Rauchwarnmelder nicht anfassen dürfen? Das ist schlecht. Trotzdem sehe ich für eine Kündigung durch den Vermieter zumindest erst mal keinen Raum. Hat der Vermieter den Mieter abgemahnt wegen der Außer-Kraft-Setzung der Rauchwarnmelder? Hat er ihm dabei angedroht ihm zu kündigen, falls bei der nächsten Kontrolle wieder Manipulationen festgestellt werden?
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Stimmt. Wenn man in diesem Satz
das Wort Mieter durch Vermieter austauscht macht das ganze auch mehr Sinn.
Da muss man auch erstmal drauf kommen und weiterhin ist dieser Satz nach seiner weiteren Frage.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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-sorry -
Es muss im obigen Text heissen :
Aus vorgenannten Gründen will der Vermieter sie wegen der Beschädigung und der ausserfunktion gesetzten Rauchmelder nach einer schriftlichen Abmahnung kündigen zu mal der Personenschutz durch die Melder bei Kinder noch wichtiger ist.
Lt. VM ist durch die Manipulation der Melder die Sicherheit der Bewohner in der Wohnung des Mehrfamilienhauses stark gefährdet. Es könnt auch Auswirkungen auf die Sicherheit der übrigen Bewohner im Haus haben. Man kann im Brand-/Rauchfall halt früher die Bewohner im Haus warnen !!
Aus vorgenannten Gründen will der Vermieter sie wegen der Beschädigung und der ausserfunktion gesetzten Rauchmelder nach einer schriftlichen Abmahnung kündigen zu mal der Personenschutz durch die Melder bei Kinder noch wichtiger ist.
Lt. VM ist durch die Manipulation der Melder die Sicherheit der Bewohner in der Wohnung des Mehrfamilienhauses stark gefährdet. Es könnt auch Auswirkungen auf die Sicherheit der übrigen Bewohner im Haus haben. Man kann im Brand-/Rauchfall halt früher die Bewohner im Haus warnen !!
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Dazu bedarf es einer Brandmeldeanlage und die scheint hier offensichtlich nicht vorzuliegen.
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Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Die Rauchmelder sind nicht nur Pflicht in einer Mietwohnung, sondern sie müssen auch funktionsfähig gehalten werden. Manipuliert eine Mietpartei nachweislich die Rauchmelder, dass die Funktion gestört ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine Kündigung nach einer diesbezüglich erfolglosen Abmahnung Erfolg haben wird.
Das Landgericht Konstanz hat in einem Berufungsurteil vom 8.12.2017 (Az. A 11 S 83/17) eine fristlose Kündigung bestätigt, weil ein Mieter dem Techniker den Zutritt zur Wartung verweigert hatte.
Das Landgericht Konstanz hat in einem Berufungsurteil vom 8.12.2017 (Az. A 11 S 83/17) eine fristlose Kündigung bestätigt, weil ein Mieter dem Techniker den Zutritt zur Wartung verweigert hatte.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Nun denn.
Dann muss Mieter eben jeden Tag seine Rauchmelder kontollieren, wenn er es nicht schafft seine eigene Brut im Zaum zu halten.
Eine Kündigung nach einer(?) bereits erfolgten Abmahnung ist jedenfalls nicht zur Gänze unmöglich.
Dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Dann muss Mieter eben jeden Tag seine Rauchmelder kontollieren, wenn er es nicht schafft seine eigene Brut im Zaum zu halten.
Eine Kündigung nach einer(?) bereits erfolgten Abmahnung ist jedenfalls nicht zur Gänze unmöglich.
Es gibt auch Melder, die über ein Netzwerk verbunden sind. Meldet einer, melden alle.
Dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Wenn die Melder miteinander gekoppelt sind, braucht man keine solche Anlage.
Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
@FM und Celestro: Die Technik begrenzt das und dann kommt man um eine BMA nicht rum. Hinzu kommt noch, dass man dann auf den Batteriebetrieb verzichten sollte, weil ansonsten auch dieses Signal an alle übertragen wird und das kann lustig werden.
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Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
In normalen Mehrfamilienwohnhäusern werden die Nachbarn ja ebenfalls alarmiert wenn die Dinger lostösen. Natürlich schützen die Brandmelder also auch alle anderen und daher ist es fatal wenn die nicht funktionieren. Außerdem ist könnte es sich um DIebstahl bzw. Unterschlagung handeln wenn dort Batterien entnommen werden. Hier tauscht ja der Vermieter die Batterien also fehlt ihm sein Eigentum. Da sind Abmahnung und Kündigung nicht weit.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Rauchmelder ausser Funktion gesetzt vom Mieter
Was ich rein praktisch nicht ganz verstehe (wenn es normale Rauchwarnmelder sind und nicht die Supertechnik drinnen ist): Wie erfährt der Vermieter überhaupt, dass die Dinger öfters ohne Batterien sind? Zur Kontrolle muss sich Vermieter/Firma ja anmelden. Schafft es der Vater dann nicht mal, einen Tag vorher die Dinger funktionstüchtig zu machen damit wenigstens bei der Kontrolle alles in Ordnung ist?
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