Schock! Anonymer Sperrmüll auf Dachboden! Doch wer zahlt die Entsorgung?

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Hirnfreund
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Schock! Anonymer Sperrmüll auf Dachboden! Doch wer zahlt die Entsorgung?

Beitrag von Hirnfreund »

Gutes Forum,

folgender wieder einmal unglaublich fiktiver Fall:

Es gibt ein Mietshaus in dem 10 fiktive Parteien leben. Das Mietshaus besitzt einen Dachboden der - laut Mietvertrag - genutzt werden darf zur Trocknung von Wäsche. Abgestellt werden darf dort nichts, das ist allen Parteien bekannt. Nun jedoch, ist es in unserem fiktiven Fall fiktiverweise so, dass sich einige Mieter daran nicht halten, dort alte Kisten, Sessel, Stühle, ausrangierte Fernseher etc. abgestellt haben. Der Vermieter hat eine Frist gesetzt, die Dinge vom Dachboden fortzuschaffen und den Dachboden aufzuräumen. Dies ist geschehen, bis auf zwei große Sofas, die der Vermieter nun kostenpflicht hat entsorgen lassen und die Kosten hierfür auf alle Parteien verteilt. Mitgehangen, mitgefangen: wem diese Sofas gehörten, ist unbekannt. Der Missetäter hüllt sich in Schweigen, wohl auch, um nicht die Gesamtkosten zu tragen, sondern damit alles schön verteilt wird.
Die anderen Mieter nun, rebellieren gegen die Umverteilung der Entsorgungskosten: Es sei nicht ihr Sofa, sie sehen nicht ein zu zahlen, da sie nichts falsch gemacht haben.

Das ist die fiktive Situation, Shakespeare hätte keinen größeren Konflikt schaffen können.

Wie ist die Lage nun zu beurteilen? Ist der Vermieter berechtigt, die Kosten auf alle Mieter umzulegen, auch wenn diese "unschuldig" sind? Oder muss der Vermieter die Kosten allein tragen.

Desweiteren, aber das ist eine andere Frage: Der Vermieter hat angekündigt, das Schloss des Dachbodens zu tauschen und den Mietern fortan den Zutritt zu verwehren, da der Dachboden so schändlich missbraucht wurde. In den alten Mietverträgen der Mieter steht allerdings dass der Dachboden zur Wäschetrocknung genutzt werden darf.

Ich freue mich über fundierte Erläuterungen, vielen Dank :kopfstreichel:
ktown
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Re: Schock! Anonymer Sperrmüll auf Dachboden! Doch wer zahlt die Entsorgung?

Beitrag von ktown »

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Entsorgungskosten von Sperrmüll umlagefähig, wenn die Umlage der Beseitigungskosten von Müll im Mietvertrag festgelegt ist und diese Kosten wiederkehrend anfallen. Denn vom Begriff „Müll“ in § 2 Nr. 8 BetrKV sei auch der Sperrmüll umfasst.

Damit stellt sich die Frage ob diese Umlage im Mietvertrag aufgeführt ist.
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