Mietvertrag und Hausordnung
Moderator: FDR-Team
Mietvertrag und Hausordnung
Schönen guten Abend,
ich habe mal 2 Fragen und hoffe, dass ich diese verständlich formuliert habe.
Angenommen jemand hat einen Mietvertrag (vermietete Eigentumswohnung) in dem verschiedene Anlagen aufgeführt sind und diese sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter per Unterschrift bestätigt wurden. Also z. B.
1. Dokument mit der Überschrift: Wohnraummietvertrag
-----------------------------------------------------------------------
zwischen A und B wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen
....
....
Anlage 1 Betriebskostenverordnung
Anlage 2 Hausordnung
Unterschrift Vermieter (A) Unterschrift Mieter (B)
----------------------------------------------------------------------
2. Dokument mit der Überschrift: Betriebskostenverordnung (Anlage 1 zum Mietvertrag )
----------------------------------------------------------------------
....
....
----------------------------------------------------------------------
3. Dokument mit der Überschrift: Hausordnung (Anlage 2 zum Mietvertrag)
----------------------------------------------------------------------
.....
.....
----------------------------------------------------------------------
Sind diese Anlagen (hier speziell die Hausordnung) dann verbindliche Bestandteile des Mietvertrages bzw. rechtlich bindend?
Kann die Hausordnung vom Vermieter einseitig geändert werden - ohne Zustimmung des Mieters?
Viele Grüße
Feed
ich habe mal 2 Fragen und hoffe, dass ich diese verständlich formuliert habe.
Angenommen jemand hat einen Mietvertrag (vermietete Eigentumswohnung) in dem verschiedene Anlagen aufgeführt sind und diese sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter per Unterschrift bestätigt wurden. Also z. B.
1. Dokument mit der Überschrift: Wohnraummietvertrag
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zwischen A und B wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen
....
....
Anlage 1 Betriebskostenverordnung
Anlage 2 Hausordnung
Unterschrift Vermieter (A) Unterschrift Mieter (B)
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2. Dokument mit der Überschrift: Betriebskostenverordnung (Anlage 1 zum Mietvertrag )
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3. Dokument mit der Überschrift: Hausordnung (Anlage 2 zum Mietvertrag)
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Sind diese Anlagen (hier speziell die Hausordnung) dann verbindliche Bestandteile des Mietvertrages bzw. rechtlich bindend?
Kann die Hausordnung vom Vermieter einseitig geändert werden - ohne Zustimmung des Mieters?
Viele Grüße
Feed
Re: Mietvertrag und Hausordnung
Sorry, dass ich meine Fragen gestellt habe
Dachte, in einem fachgebundenen Forum findet man Menschen, die gerne helfen. Suchmaschine kenne ich und habe hier auch schon vieles (zu viel) finden können. Trotzdem hat sich die Frage für mich noch nicht geklärt. Wollte hier niemanden belästigen
Wem meine Frage zu banal ist, der muss ja nicht antworten. Trotzdem großen Dank an Celestro für die Bemühungen zur Bereitstellung der Links.
Der Eigentümer und dessen Anwalt sagen, HO gehört nicht zum Mietvertrag. Ich bin allerdings anderer Meinung, da die Anlagen ja explizit im MV aufgeführt sind.
Es geht letztendlich um einen Waschraum der gemäß HO zu nutzen ist und auch genutzt werden möchte. Die WEG möchte allerdings, dass die Mieter in der Wohnung waschen oder in einem Waschraum in einem anderen Wohngebäude (in dem ich nicht Mieter bin). Dies kommt für mich aus räumlichen (1-Zimmer-Appartment mit Minibad) und auch aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage - deshalb meine Frage, ob durch die Benennung und Hinzufügen der Anlagen im Mietvertrag diese Bestandteil des Mietvertrages sind.

Dachte, in einem fachgebundenen Forum findet man Menschen, die gerne helfen. Suchmaschine kenne ich und habe hier auch schon vieles (zu viel) finden können. Trotzdem hat sich die Frage für mich noch nicht geklärt. Wollte hier niemanden belästigen

Wem meine Frage zu banal ist, der muss ja nicht antworten. Trotzdem großen Dank an Celestro für die Bemühungen zur Bereitstellung der Links.
Der Eigentümer und dessen Anwalt sagen, HO gehört nicht zum Mietvertrag. Ich bin allerdings anderer Meinung, da die Anlagen ja explizit im MV aufgeführt sind.
Es geht letztendlich um einen Waschraum der gemäß HO zu nutzen ist und auch genutzt werden möchte. Die WEG möchte allerdings, dass die Mieter in der Wohnung waschen oder in einem Waschraum in einem anderen Wohngebäude (in dem ich nicht Mieter bin). Dies kommt für mich aus räumlichen (1-Zimmer-Appartment mit Minibad) und auch aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage - deshalb meine Frage, ob durch die Benennung und Hinzufügen der Anlagen im Mietvertrag diese Bestandteil des Mietvertrages sind.
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- Registriert: 16.11.13, 14:23
Re: Mietvertrag und Hausordnung
Steht zur Nutzung der Waschküche nichts im Mietvertrag?Feed hat geschrieben: ↑24.01.21, 23:53
Es geht letztendlich um einen Waschraum der gemäß HO zu nutzen ist und auch genutzt werden möchte. Die WEG möchte allerdings, dass die Mieter in der Wohnung waschen oder in einem Waschraum in einem anderen Wohngebäude (in dem ich nicht Mieter bin). Dies kommt für mich aus räumlichen (1-Zimmer-Appartment mit Minibad) und auch aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage - deshalb meine Frage, ob durch die Benennung und Hinzufügen der Anlagen im Mietvertrag diese Bestandteil des Mietvertrages sind.
Zum Thema Hausordnung: Kommt sehr drauf an, ob sie Vertragsbestandteil ist oder nicht. Im ersten Fall kann sie nicht einseitig geändert werden. Also genau in den MV schauen (lassen). Nicht hier posten, da hier keine konkrete Beratung erfolgen darf/kann.
Re: Mietvertrag und Hausordnung
Liegt wohl daran, dass, gemäß den Forenregeln, hier keine Beratung stattfinden darf und deshalb einem nur die rechtliche Grundlage aufgezeigt wird oder man Verweise auf Urteile und/oder Seiten die die Rechtslage erläutern bekommt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Mietvertrag und Hausordnung
Hallo allerseits,
ich verstehe zwar nicht, warum man hier von einer Beratung ausgeht?
Ich hatte lediglich eine Frage zu Fallkonstellation von 3 Dokumenten, wobei Dokument 2 und 3 als Anlage im Dokument 1 benannt wurden. Und das Dokument 1 von Vermieter (A) und Mieter (B) unterschrieben wurden.
Wissen wollte ich nur, sind damit Dokument 2 und 3 wirksam im Vertrag eingebunden.
Es hätte ein Ja oder Nein genügt. Hilfe suchen bedeutet ja nicht Beratung suchen.
Ich wünsche allen einen schönen Tag. - habe mich anscheinend wirklich sehr unglücklich ausgedrückt.
Sorry
ich verstehe zwar nicht, warum man hier von einer Beratung ausgeht?
Ich hatte lediglich eine Frage zu Fallkonstellation von 3 Dokumenten, wobei Dokument 2 und 3 als Anlage im Dokument 1 benannt wurden. Und das Dokument 1 von Vermieter (A) und Mieter (B) unterschrieben wurden.
Wissen wollte ich nur, sind damit Dokument 2 und 3 wirksam im Vertrag eingebunden.
Es hätte ein Ja oder Nein genügt. Hilfe suchen bedeutet ja nicht Beratung suchen.
Ich wünsche allen einen schönen Tag. - habe mich anscheinend wirklich sehr unglücklich ausgedrückt.
Sorry
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Re: Mietvertrag und Hausordnung
gar nicht, es war nur ein vorsorglicher Hinweis
und genau das kann man ohne Einsicht in die Dokumente nicht beantworten und genau das wäre Rechtsberatung, die hier nicht erlaubt istIch hatte lediglich eine Frage zu Fallkonstellation von 3 Dokumenten, wobei Dokument 2 und 3 als Anlage im Dokument 1 benannt wurden. Und das Dokument 1 von Vermieter (A) und Mieter (B) unterschrieben wurden.
Wissen wollte ich nur, sind damit Dokument 2 und 3 wirksam im Vertrag eingebunden.
dieses Ja oder Nein kann man Ihnen aber nicht geben.Es hätte ein Ja oder Nein genügt. Hilfe suchen bedeutet ja nicht Beratung suchen.
Mehr als
kann man dazu nicht sagen...Kommt sehr drauf an, ob sie Vertragsbestandteil ist oder nicht. Im ersten Fall kann sie nicht einseitig geändert werden. Also genau in den MV schauen (lassen).
alles gut, Sie haben nur eine Erwartung, die man hier nicht erfüllen kann, da es sonst Rechtsberatung im Einzelfall wäre. Die ALLGEMEINE Rechtsalge ist ja benannt worden.Ich wünsche allen einen schönen Tag. - habe mich anscheinend wirklich sehr unglücklich ausgedrückt.
Außerdem noch als allgemeine Frage
Steht zur Nutzung der Waschküche nichts im Mietvertrag?
Re: Mietvertrag und Hausordnung
Dadurch, dass im eigentlichen Mietvertrag auf die Anlagen verwiesen wird und die Unterschriften erst unter dem Verweis erfolgt sind, sind die Anlagen zum Vertragsbestandteil geworden.
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Re: Mietvertrag und Hausordnung
Genau.
Andernfalls wäre auch die Vereinbarung zu den Betriebskosten angreifbar.
Das sollte
Andernfalls wäre auch die Vereinbarung zu den Betriebskosten angreifbar.
Das sollte
schon auch bedenken.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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