Hallo,
wenn in einer Betriebskostenabrechnung mehrere Posten im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen sind (z.B. Hausmeister 75%, Gebäudereinigung 90%), muss der Vermieter diese Steigerung dann näher erläutern/begründen? Insbesondere, wenn es keine Veränderungen gab, aus denen sich die Steigerungen quasi von selbst erklären würden (z.B. neuer Hausmeister oder häufigere Reinigung).
Und noch eine Frage: muss man einer Erhöhung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung zunächst folge leisten, auch wenn die Punkte aus denen sich das ergibt (wie die obigen), noch ungeklärt sind?
Danke und Grüße
T.
Betriebskosten: starken Anstieg begründen?
Moderator: FDR-Team
Re: Betriebskosten: starken Anstieg begründen?
Ich zitiere:
Bei einer Anpassung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB wird weder eine Begründung (– wenn auch aus praktischen Gründen anzuraten-) noch ein Einvernehmen gefordert.
Das heißt, der Vermieter darf zum Beispiel durch einseitige Erklärung bei einer Änderung der Höhe einer Nebenkostenposition nach einer Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen. Die Änderung wird dann automatisch zwei Monate nach Erklärung wirksam.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Betriebskosten: starken Anstieg begründen?
Okay, ich habe zwischenzeitlich das hier gefunden (Zitat):
"In einem vom Berliner Kammergericht gefällten Urteil hatte ein Vermieter um 69% gestiegene Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung umgelegt.
Der Mieter hatte die Nachzahlung verweigert.
Zwar gaben die Berliner Richter dem Mieter Recht, dies jedoch nur, weil der Vermieter ihm den Preisanstieg nicht ausreichend erklärt hatte.
Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass auch ein starker Preisanstieg möglich sein kann, eine Preissteigerung um mehr als 10% jedoch einer besonderen Begründung bedürfe (KG Berlin, Urteil v. 12.01.06, Az. 12 U 216/04)."
Interessant ist auch, dass der Mieter gar nicht erst nachgezahlt hatte und trotzdem recht bekam. Ich dachte, man müsse immer erstmal zahlen?
"In einem vom Berliner Kammergericht gefällten Urteil hatte ein Vermieter um 69% gestiegene Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung umgelegt.
Der Mieter hatte die Nachzahlung verweigert.
Zwar gaben die Berliner Richter dem Mieter Recht, dies jedoch nur, weil der Vermieter ihm den Preisanstieg nicht ausreichend erklärt hatte.
Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass auch ein starker Preisanstieg möglich sein kann, eine Preissteigerung um mehr als 10% jedoch einer besonderen Begründung bedürfe (KG Berlin, Urteil v. 12.01.06, Az. 12 U 216/04)."
Interessant ist auch, dass der Mieter gar nicht erst nachgezahlt hatte und trotzdem recht bekam. Ich dachte, man müsse immer erstmal zahlen?
Re: Betriebskosten: starken Anstieg begründen?
Zu zahlen ist immer der unstrittig Teil einer Forderung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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