vor einigen Jahren habe ich ein kleines Wiesenlandgrundstück erworben, welches an ein bebautes Grundstück direkt angrenzt. Nach beiden Seiten sind ebenfalls Gehölz- und Wiesengrundstücke, die vierte Grundstücksgrenze liegt offen an einer öffentlichen Zuwegung. Das Grundstück war sehr preiswert (öffentliche Ausschreibung). Meine Nachbarn hätten es auch gern gekauft, aber von der Ausschreibung nichts gewusst, weil sie den Newsletter der BVVG nicht verfolgt hatten. Ich habe mich nach dem Kauf bei ihnen vorgestellt, man merkte, dass sie mich nicht unbedingt mögen. Das verstehe ich ein wenig, wenngleich ich nun wirklich nichts dafür kann. Aber das nur am Rande.
Einen Teil meines Grundstückes nutzen und pflegen sie schon über viele Jahre unentgeldlich als Holzlagerplatz und zum Gemüseanbau. Ein anderer Teil ist Rasenfläche, Spielplatz für ihr Kind. Im hinteren Teil ist viel Wildwuchs und sie haben dort einen sehr großen Komposthaufen installiert. Diesen beräumen sie nun nach meiner dritten Bitte. Den Holzlager- und Gemüseanbauplatz haben sie eingezäunt, mit einem offenen Tor versehen. Darüber haben sie mich nicht in Kenntnis gesetzt, sich aber nun dafür entschuldigt. Dieser habe ich entsprochen, obwohl sie meinen Kontakt hatten und hätte fragen müssen.
In der Nachbarschaft wird neu gebaut und ein großer Teil des Grundstückes, welches dem meinem entspricht, zugehörig zum Bauvorhaben für sehr viel Geld verkauft. Auf der Bauskizze habe ich entdeckt, dass der Teil, der auf meinem Grundstück eingezäunt ist, mit einer Grenze versehen ist. Das behagte mir nicht und ich möchte nun einen Pachtvertrag abschließen. Wie gesagt - sie nutzen meine Grundstück schon 11 Jahre ohne einen Cent zu bezahlen. Ihr Grundstück und das zugehörige Haus + Fuhrpark lässt darauf schließen, dass sie finanziell gut da stehen.
Meine Frage: ich möchte einen unbefristeten Pachtvertrag abschließen. Jene Leute aber am liebsten einen über 20 Jahre. Noch lieber würden sie mir das Grundstück abkaufen, haben auch etwas geboten, was ein leichtes Vielfaches von dem ist, was ich dafür bezahlt habe, aber bei Weitem nicht dem entsprich, was in der Nachbarschaft mit dem gleichwertigen Grundstück als reines angrenzendes Gartenland aufgerufen wird. Mache ich was falsch, wenn ich einen unbefristeten Pachtvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (gesetzlich sind es ja wohl 6 Monate) abschließe? Haben sie dann ein Vorkaufsrecht? Mir geht es darum, dass ich mir nichts verbaue. Also entweder sie selbst dort bauen und verkaufen möchten oder es ein anderer Nachbar tut. Auch kann ich es sicher gut als Gartenland verpachten (berliner Stadtgrenze) oder selbst nutzen, falls ich mit meiner Tierhaltung an anderer Stelle aufgeben muss. Was haltet Ihr davon?
Und noch etwas am Rande: muss ich heutzutage ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich das Grundstück zu dem Wert veräußern würde, den es nun durch das Baugeschehen nun hat? Meine Grundstücksnachbarn wissen, was ich damals bezahlt habe. Aber das ist nur einen völlig unrechtliche Frage

Vielen Dank, sorry für meine Langatmigkeit

schpunk