Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

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Hirnfreund
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Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von Hirnfreund »

Geliebtes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Hauptmieter A vermietet einen Teil der Wohnung in einem Mietshaus. Untermieter B kündigt gemietete Wohnung zum 31.08.2021 schriftlich und formal. So weit so gut, der Hauptmieter akzeptiert die Kündigung selbsverständlich und bestätigt diese schriftlich und formal. So weit, so gut, der Drops scheint gelutscht.

Dann aber, nach einem Monat, kündigt der Untermieter B abermals und zwar jetzt deutlich früher zum 31.06. - also deutlich früher als in der ersten, ursprünglichen Kündigung geschrieben.

Der Hauptmieter ist ergrimmt - und fragt sich, da die erste Kündigung ja bereits schriftlich und formal ausgesprochen und akzeptiert wurde, ob er die zweite Kündigung anerkennen muss bzw. ob diese zweite Kündigung überhaupt Gültigkeit hat. Auch wenn die zweite Kündigigung immer noch fristgerecht wäre, würde der Hauptmieter es vorziehen, wie ja auch ursprünglich vom Untermieter geschrieben, das Untermietverhältnis erst zum 31.08. aufzulösen (warum das nun so ist, ist zweitranging. Der Hauptmieter hat seine Gründe).

Wie ist die Situation? Hat die zweite Kündigung Bestand? Oder ist die erste Kündigung verbindlich? Und bitte, liebe Leute, es geht nicht darum Kompromisse zu finden nach dem Motto, man einigt sich auf die Mitte. Interessant ist hier nur, wie wirklich die rechtliche SItuation in diesem fiktiven Fall ist.

Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Hirnfreund am 26.01.21, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
lottchen
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von lottchen »

Warum soll die zweite Kündigung nicht rechtswirksam sein, wenn sie die vereinbarte Kündigungsfrist berücksichtigt?
Hirnfreund
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von Hirnfreund »

Weil eine Kündigung ein verbindliches Schriftstück darstellen könnte?! Weil man nicht auf dem Kuhmarkt ist, heute so, morgen so?

Ich meine, wie ist die Situation, Vermutungen und neunmalkluge Fragestellungen helfen nicht.
FM
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von FM »

Hirnfreund hat geschrieben: 26.01.21, 13:50 Ich meine, wie ist die Situation, Vermutungen und neunmalkluge Fragestellungen helfen nicht.
Dann ab zum Anwalt, da bekommt man für um die 300 Euro eine zehnmalkluge Antwort.
ExDevil67
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von ExDevil67 »

Hirnfreund hat geschrieben: 26.01.21, 13:50 Weil eine Kündigung ein verbindliches Schriftstück darstellen könnte?! Weil man nicht auf dem Kuhmarkt ist, heute so, morgen so?
Ja die Kündigung ist verbindlich. Verhindert aber nicht das einer der Vertragspartner auch danach noch eine genauso verbindliche Willenserklärung abgeben kann. Und wenn diese den vereinbarten Spielregeln entspricht, wird diese genauso gültig sein. Theoretisch könnte also morgen noch eine fristlose Kündigung des Mieters folgen, wenn er einen entsprechenden Grund hat.
ktown
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von ktown »

Hirnfreund hat geschrieben: 26.01.21, 13:50Weil man nicht auf dem Kuhmarkt ist, heute so, morgen so?
Wenn sie das BGB als Kuhmarkt ansehen, dann befinden wir uns auf dem Kuhmarkt. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von winterspaziergang »

Hirnfreund hat geschrieben: 26.01.21, 13:50 Weil eine Kündigung ein verbindliches Schriftstück darstellen könnte?!
Sie haben absolut recht! Die erste Kündigung ist verbindlich. Die zweite, mit vorgezogenem Datum, weiter fristgerecht, aber auch.
Weil man nicht auf dem Kuhmarkt ist, heute so, morgen so?
Auf dem Kuhmarkt hat man per Handschlag besiegelt und sich um der Ehre willen daran gehalten. Da ist nichts mit heute so und morgen so, genauso wenig, wie der fiktive Mieter sich ehrenrührig verhalten hat.
Ich meine, wie ist die Situation,
Die Situation ist, dass beide Kündigungen wirksam sein können, wenn beide Kündigungen wirksam formuliert wurden, Fristen eingehalten wurden.
Vermutungen und neunmalkluge Fragestellungen helfen nicht.
Wunschantworten aber genauso wenig, vielleicht noch weniger als Vermutungen, die hier gar nicht geäußert wurden.

P.S.
Hirnfreund hat geschrieben: 26.01.21, 13:40
Der Hauptmieter ist ergrimmt -
worüber? Der Untermieter hätte ja auch bereits zu Ende April kündigen können, statt Juni. Und von Januar bis Juni ist genug Zeit einen neuen Untermieter zu finden, so erwünscht.
FM
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Re: Verwirrung! Mieter kündigt noch mal nach ursprünglicher Kündigung?

Beitrag von FM »

Wenn Antworten des Fragestellers in einem bestimmten Tonfall ausfallen ist es wenig sinnvoll, noch weiter vertiefend in das Thema einzusteigen.
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