Hallo, eine etwas absurde Situation:
Angenommen, ein Vermieter verkauft sein Haus und informiert seine Mieter über den Eigentümerwechsel so kurzfristig, dass eine Änderung des Dauerauftrags nicht mehr möglich ist, so dass die Monatsmiete noch an den alten Besitzer geht.
Weiterhin angenommen, der neue Besitzer meldet sich nicht bei den Mietern und alles, was der Mieter hat sind Firmenname und -adresse des neuen Besitzers (aus der Info des Vorbesitzers). Darunter findet sich aber auch bei intensivem Googlen keine Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Telefon).
Zusätzlich sei angenommen, dass der alte Besitzer auf Anfragen nicht mehr reagiert.
Was macht so ein Mieter nun, wenn bald die neue Mietzahlung ansteht, er nicht sicher ist, was aus der letzten Mietzahlung geworden ist (obwohl er den alten Besitzer aufgefordert hat, diese an den neuen Besitzer weiterzuleiten).
Würden dem Mieter Probleme entstehen, wenn er die Mieter erstmal nicht zahlt, da er nicht weiß, wohin er sie überweisen sollte? Sollte er sicherheitshalber einen Brief an die bekannte Adresse schicken und um Aufklärung bitten? Wie kann er sicherstellen, dass der alte Besitzer die letzte Miete an den neuen Besitzer weiterleitet? Was wäre das sicherste Vorgehen? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
Eigentümerwechsel ohne Kontaktdaten
Moderator: FDR-Team
Re: Eigentümerwechsel ohne Kontaktdaten
NeinWürden dem Mieter Probleme entstehen, wenn er die Mieter erstmal nicht zahlt, da er nicht weiß, wohin er sie überweisen sollte?
Rechtlich ist das nach meiner Auffassung nicht erforderlich. Ich würde das aber dennoch machen.Sollte er sicherheitshalber einen Brief an die bekannte Adresse schicken und um Aufklärung bitten?
Indem er den neuen Eigentümer fragt.Wie kann er sicherstellen, dass der alte Besitzer die letzte Miete an den neuen Besitzer weiterleitet?
Eine Hinterlegung der Mietzahlungen beim Amtsgericht.Was wäre das sicherste Vorgehen?
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