Folgendes Szenario:
Jemand vermietet seit 2018 in Berlin ein Zimmer + gemeinsam genutzte Räume unter. Die vereinbarte Kaltmiete/qm beträgt 7,00 Euro. Im Juli 2020 kommt es zu einem Wechsel des Untermieters. Die neue vereinbarte Kaltmiete/qm beträgt 8,00 Euro.
Der Hauptmieter bekommt vom Vermieter die Nachricht, dass wegen dem Mietendeckel die Kaltmiete/qm ab Dezember 2020 von 7,50 Euro auf 7,00 Euro reduziert wird.
Fragestellung:
1. War die vereinbarte Kaltmiete/qm von 8,00 Euro des neuen Untermieters bereits zu hoch angesetzt, weil der Untervermieter nur hätte den alten Mietzins in Höhe von 7,00 Euro anwenden dürfen? Falls ja, darf er wenigstens die 7,50 Euro ansetzen, die er seinerseits an seinen Vermieter zahlen muss?
2. Welche Informationspflichten hätte der Untervermieter gegenüber dem neuen Untermieter noch leisten müssen?
3. Welche Rolle spielen vertragliche Pauschalen im Untermietvertrag wie gemeinsame Internetnutzung und GEZ? Werden sie rechtlich separat betrachtet oder zählen sie zur Kaltmiete?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen lieben Dank im Voraus!
