Abmahnung
Moderator: FDR-Team
Re: Abmahnung
Eine Abmahnung von wem in welchem Vertragsverhältnis?
Chavah
Chavah
Re: Abmahnung
Ich rate mal: ein Mietvertrag.
Relevant könnte noch sein, welche Sache vermietet wurde, zu welchem Zweck, auf welche Dauer, und was abgemahnt wurde.
Relevant könnte noch sein, welche Sache vermietet wurde, zu welchem Zweck, auf welche Dauer, und was abgemahnt wurde.
Re: Abmahnung
Wieso sollte eine Abmahnung ein Verfallsdatum haben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Abmahnung
Arbeitsrecht und Mietrecht lasen sich in dieser Hinsicht nicht vergleichen. Im Arbeitsrecht kann man gegen eine unberechtigte Kündigung klagen, im Mietrecht dagegen nicht.Im Arbeitsrecht geht man so ganz grob von 2 Jahren aus,
Wenn es im Mietrecht zu einer Kündigung kommt, dann erst wird geschaut, ob die Kündigung in der Gesamtschau berechtigt ist. Ein Verfallsdatum im engeren Sinne gibt es daher im Mietrecht nicht.
Re: Abmahnung
Mein Gebiet ist ja eher das Arbeitsrecht als das Mietrecht. Aber auch da (falls es um Wohnungsmiete geht) könnte ich mir bei einer Kündigung wegen Fehlverhaltens eher schlecht vorstellen, dass der Vermieter sagen kann: "Jetzt war der Fernseher und das Freudengeschrei zu laut, also Ruhestörung! Ich hatte schon 1985 eine Abmahnung erteilt weil das Baby so laut geschrien hat und 2005 wieder weil der dann 20jährige mit seiner Freundin zu laut irgendwas gemacht hatte, und jetzt gerade mal 15 Jahre später schon wieder Lärmbelästigung nur weil die Eintracht den FC Bayern besiegte! Weitere Abmahnungen versprechen keinen Erfolg mehr, also bleibt nur die außerordentliche Kündigung."
Aber kann schon sein, dass ich da zu sehr an die arbeitsgerichtliche Praxis denke.
Aber kann schon sein, dass ich da zu sehr an die arbeitsgerichtliche Praxis denke.
Re: Abmahnung
Was sie meinen ist die Bewertung der Abmahnungen im zeitlichen Aspekt. Das eine Abmahnung aus 1985 für sich alleinstehend im Jahr 2021 keine Relevanz mehr hat, wenn seitdem nichts mehr vorgefallen ist, sollte jedem klar sein. Genauso wenig fällt aber eine Abmahnung aus dem Jahre 2017 nicht unter den Tisch, wenn diese Teil einer Vielzahl von Abmahnung ist, nur weil sie über 3 Jahre alt ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Abmahnung
Auch dazu kann ich nur aus dem Arbeitsrecht sagen: hängt davon ab, was zwischen 2017 und 2021 war. Wenn keine in der Sache ähnliche Abmahnung, konnte man bereits die Entfernung aus der Personalakte verlangen.
Ob der für Mietrecht zuständige Senat des BGH das anders sieht als das BAG, kann vielleicht noch jemand mitteilen, der die Rechtsprechung dazu gut kennt.
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Re: Abmahnung
Das dürfte sich einfach nicht miteinander vergleichen lassen. Abmahnung im AR und MR haben andere Voraussetzungen und andere Folgen. Schon allein, dass der gekündigte Mitarbeiter die Kündigungsschutzklage einreichen muss und dann geschaut wird, ob die Abmahnung Bestand hatte o.ä., während der Mieter nach einer Kündigung wohnen bleiben kann und hier der VM die Räumungsklage einreichen muss, in der die Berechtigung der Kündigung geprüft wird.FM hat geschrieben: ↑20.02.21, 23:06Auch dazu kann ich nur aus dem Arbeitsrecht sagen: hängt davon ab, was zwischen 2017 und 2021 war. Wenn keine in der Sache ähnliche Abmahnung, konnte man bereits die Entfernung aus der Personalakte verlangen.
Ob der für Mietrecht zuständige Senat des BGH das anders sieht als das BAG, kann vielleicht noch jemand mitteilen, der die Rechtsprechung dazu gut kennt.
Der Sachverhalt gibt überhaupt nichts her. Da bleibt erstmal
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