Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
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Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Hallo, Familie X wohnt mit den Schwiegereltern in einem Haus. Die Raumaufteilung wurde entsprechend aufgeteilt.
Im Keller Hat Familie X zwei Kellerräume mit Kellerfenster. Diese wurden aber von den Schwiegereltern absichtlich zugestellt, so dass kein, oder nur sehr geringer Luftaustausch stattfindet. Mehrmaliges darauf hinweisen wurde Ignoriert. Die zu hohe Luftfeuchte merkt man, wenn man die Räume betritt. Stockflecken finden sich Stoffen. Die Räume dienen zur Aufberaung und Werkraum. Es ist kein Trockenraum, denoch ist die Luftfeuchte immer recht hoch.
Was kann Familie X Rechtlich tun, damit die Schwiegereltern die Kellerfenster frei machen ?
Im Keller Hat Familie X zwei Kellerräume mit Kellerfenster. Diese wurden aber von den Schwiegereltern absichtlich zugestellt, so dass kein, oder nur sehr geringer Luftaustausch stattfindet. Mehrmaliges darauf hinweisen wurde Ignoriert. Die zu hohe Luftfeuchte merkt man, wenn man die Räume betritt. Stockflecken finden sich Stoffen. Die Räume dienen zur Aufberaung und Werkraum. Es ist kein Trockenraum, denoch ist die Luftfeuchte immer recht hoch.
Was kann Familie X Rechtlich tun, damit die Schwiegereltern die Kellerfenster frei machen ?
Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Wie sehen denn die Eigentumsverhältnis des Wohnobjektes aus und wer wohnt dort auf welcher Vertragsbasis mit dem Eigentüme?. Ich miete bei Schwiegereltern die Wohnräume und darf den Keller zufällig nutzen ist was anderes als ich lasse netterweise Schwiegereltern bei mir wohnen.
Und in jedem Fall sollte einem eines klar sein. Auch wenn man das rechtlich gelöst bekommt, die sozialen Folgen innerhalb der Familie muss man in jedem Fall selber gelöst bekommen.
Und in jedem Fall sollte einem eines klar sein. Auch wenn man das rechtlich gelöst bekommt, die sozialen Folgen innerhalb der Familie muss man in jedem Fall selber gelöst bekommen.
Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Warum? Schon mal gefragt?tourer4778 hat geschrieben: ↑25.02.21, 14:16 Diese wurden aber von den Schwiegereltern absichtlich zugestellt
Die Fenster wurden von außen zugestellt? Und das was davor steht befindet sich auf einem Teil des Grundstückes, dessen Nutzung den Schwiegereltern vorbehalten ist?
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Tja. Dann bleibt nur noch die schriftliche Aufforderung mit Androhung der Unterlassungsklage.
Vorab ist aber zu klären, wie die Flächen (Keller und Außenbereich vor dem Kellerfenster) verteilt sind.
Also - ab zum Anwalt. Mietverträge mitnehmen.
Ich würde das Ding täglich 3 - 4 h mit dem Laubbläser nach draußen (ent)lüften, dann verschwinden die Blockaden bald von alleine
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Ganz so einfach ist das alles nicht.
Für die Schwiegereltern besteht ein lebenslanges Wohnrecht. Die Kellerfensteröffnung befindet sich in Ihrem Außenbereich.
Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist schon seit Jahren nicht gut. Familie X ist sich sicher, das die Schwiegereltern unter Verfolgungswahn leiden, weil diese schon mehrmals Polizei und Anzeige erstattet haben, ohne Erfolg und beweise. Grund sei das ab hören ihrer Unterhaltungen und daher auch vermutlich das zustellen der Kellerfenster.
Für die Schwiegereltern besteht ein lebenslanges Wohnrecht. Die Kellerfensteröffnung befindet sich in Ihrem Außenbereich.
Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist schon seit Jahren nicht gut. Familie X ist sich sicher, das die Schwiegereltern unter Verfolgungswahn leiden, weil diese schon mehrmals Polizei und Anzeige erstattet haben, ohne Erfolg und beweise. Grund sei das ab hören ihrer Unterhaltungen und daher auch vermutlich das zustellen der Kellerfenster.
Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Wenn dem so ist, dann schlussfolgere ich daraus, dass das Haus der Ehefrau gehört. Dann frage ich mich, wo hier der mietrechtliche Aspekt ist.tourer4778 hat geschrieben: ↑26.02.21, 07:17Für die Schwiegereltern besteht ein lebenslanges Wohnrecht.
Weiterhin schlussfolgere ich, dass die Tochter/Ehefrau, als Eigentümerin der Immobilie, doch bauliche Veränderungen durchführen könnte. Was hindert sie daran?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Das ist kein Fall fürs Mietrecht und überhaupt stellt sich die Frage, was man mit rechtlichen Mitteln durchsetzen will, zumal man ja noch zusammen wohnt und familiär eng verbunden ist. Sollten die Schwiegereltern beide so misstrauisch sein, wird man ihnen mit irgendeinem Urteil kaum beikommen.tourer4778 hat geschrieben: ↑26.02.21, 07:17 Ganz so einfach ist das alles nicht.
Für die Schwiegereltern besteht ein lebenslanges Wohnrecht. Die Kellerfensteröffnung befindet sich in Ihrem Außenbereich.
Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist schon seit Jahren nicht gut. Familie X ist sich sicher, das die Schwiegereltern unter Verfolgungswahn leiden, weil diese schon mehrmals Polizei und Anzeige erstattet haben, ohne Erfolg und beweise. Grund sei das ab hören ihrer Unterhaltungen und daher auch vermutlich das zustellen der Kellerfenster.
Wie gennant, kann man baulich was verändern oder technische Geräte kaufen, um die notwendige Belüftung zu erreichen.
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Okay,
aber wer kommt für die Kosten für so etwas auf.
Familie X kann ja schließlich nichts dafür, das die Schwiegereltern so bewusst und Sturr handeln.
Und was soll umgebaut werden ? Wenn die Schwiegereltern Gummimatten und Schwere Kisten darauf stellen, muss man dort nichts baulich verändern.
Das es nicht unbedingt unter Mietrecht fällt, dachte ich mir schon. Unter was würde es sonst Fallen ?
Eine Art Mietvertrag wurde damals zwischen beiden Parteien abgeschlossen.
aber wer kommt für die Kosten für so etwas auf.
Familie X kann ja schließlich nichts dafür, das die Schwiegereltern so bewusst und Sturr handeln.
Und was soll umgebaut werden ? Wenn die Schwiegereltern Gummimatten und Schwere Kisten darauf stellen, muss man dort nichts baulich verändern.
Das es nicht unbedingt unter Mietrecht fällt, dachte ich mir schon. Unter was würde es sonst Fallen ?
Eine Art Mietvertrag wurde damals zwischen beiden Parteien abgeschlossen.
Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Keiner kennt die baulichen Gegebenheiten. Technisch ist vieles möglich. Das beginnt mit weiteren fenstern und endet bei einer mechanischen Be-und Entlüftung.
Na. Wer bestellt, muss auch bezahlen.
Das ist einfach reines Zivilrecht. Man kann auf Unterlassung klagen.tourer4778 hat geschrieben: ↑26.02.21, 13:43Das es nicht unbedingt unter Mietrecht fällt, dachte ich mir schon. Unter was würde es sonst Fallen ?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Willst Du Deine Schwiegereltern verklagen? Wenn das eine praktikable Möglichkeit ist dann musst Du die Voraussetzungen dafür schaffen: Den "Mietern" einen Brief schreiben, in dem Deine Forderungen stehen (was diese zu tun und zu lassen haben), schreiben, welche Folgen die jetzige Situation für Dich hat (Schimmel, Lüften), Termin setzen, bis wann die Teile zu entfernen sind bzw. um 1m vom Fenster zu verrücken sind (oder was immer Du erreichen willst) und androhen, dass bei Nichtbeachtung des Briefes geklagt wird. Und dann auch klagen. Lassen sich die Schwiegereltern von einem Anwalt beeindrucken? Dann den Brief von diesem schreiben lassen.
Wenn Du nicht bereit bist zu klagen bleibt alles wie es ist und Du trägst die Kosten für etwaige Veränderungen, die ja Du willst. Oder wenn bei den Schwiegereltern wenigstens eine gewisse Einsicht besteht, übernehmen die die Kosten oder man teilt sich die. Alles verhandelbar.
Entweder die Rechtslage vor Gericht klären lassen (dann dürfte man sich in Zukunft öfters dort treffen) oder irgendwie (abseits jeder Rechtslage) friedliche Koexistenz betreiben.
Wenn Du nicht bereit bist zu klagen bleibt alles wie es ist und Du trägst die Kosten für etwaige Veränderungen, die ja Du willst. Oder wenn bei den Schwiegereltern wenigstens eine gewisse Einsicht besteht, übernehmen die die Kosten oder man teilt sich die. Alles verhandelbar.
Entweder die Rechtslage vor Gericht klären lassen (dann dürfte man sich in Zukunft öfters dort treffen) oder irgendwie (abseits jeder Rechtslage) friedliche Koexistenz betreiben.
Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Ist eine Vereinbarung, in der wahrscheinlich nur geregelt ist wie die Nebenkosten geteilt werden, im Mietrecht anzusiedeln?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
komische Frage. Wer kann schon was für Familienstreitigkeiten? Und wer sollte das zahlen, wenn die Schwiegereltern auf stur schalten?tourer4778 hat geschrieben: ↑26.02.21, 13:43 Okay,
aber wer kommt für die Kosten für so etwas auf.
Familie X kann ja schließlich nichts dafür, das die Schwiegereltern so bewusst und Sturr handeln.
Wer Umbauten zahlt, dürfte auch vom notariellen Vertrag abhängen, in das Wohnrecht verankert ist. Außerdem dürfte zumindest eine Partei der Familie X keine Schwiegereltern, sondern Eltern in den besagten haben, oder?
Es bringt wenig, die Auseinandersetzung und den Frust mit fremden Menschen in anonymen Foren auszutragen. Familie X muss hier niemand überzeugen und wenn wir alle total mit Familie X übereinstimmen, hat man so ziemlich nichts gewonnen, außer BestätigungUnd was soll umgebaut werden ? Wenn die Schwiegereltern Gummimatten und Schwere Kisten darauf stellen, muss man dort nichts baulich verändern.
Mietvertrag und Wohnrecht? Es ist nicht unwichtig, was genau dort unter welchen Umständen vereinbart wurde. Wem gehörte das Haus, ehe die Eheleute es ins Eigentum übernahmen? was wurde wo vereinbart?Das es nicht unbedingt unter Mietrecht fällt, dachte ich mir schon. Unter was würde es sonst Fallen ?
Eine Art Mietvertrag wurde damals zwischen beiden Parteien abgeschlossen.
Bitte nicht hier antworten, das ist nur ein Hinweis, dass rechtlich Dinge zu beachten sind, die hier nicht diskutiert werden können.
Und immer dran denken: Was will Familie X? Einen rechtlichen Hinweis? Will sie notfalls klagen? will sie- selbst wenn sie welche Klage auch immer gewinnt- diese um jeden Preis durchsetzen? Redet man noch miteinander und will man es danach tun?
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Re: Kellerfenster zugestellt, kein lüften mehr möglich
Sie werden es nochmals Schriftlich versuchen mit angemessner Frist.
Was das Klagen angeht, da haben Sie den ersten Schritt gemacht, nicht Familie X. Die Klage war, versteckte Wanzen ohne beweise ...
Soviel dazu. Danke für alle Antworten
Was das Klagen angeht, da haben Sie den ersten Schritt gemacht, nicht Familie X. Die Klage war, versteckte Wanzen ohne beweise ...
Soviel dazu. Danke für alle Antworten
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