Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
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Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Irgendwie hält sich das Gerücht, dass man als Mieter seinem Vermieter 3 geeignete Nachmieter vorstellen kann bzw. 3 Interessenten sammelt und dann kann man die Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Klar muss der Vermieter die nicht annehmen. Wenn sie ihm nicht passen, kann er halt einen Makler beauftragen oder so. Der Mieter hat seinen Teil damit aber dazu beigetragen, um die Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden, oder ganz wegfallen zu lassen.
Stimmt das so? Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben? Auf was muss man achten? Und falls es nicht stimmt, woher kommt dieses Gerücht?
Stimmt das so? Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben? Auf was muss man achten? Und falls es nicht stimmt, woher kommt dieses Gerücht?
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Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Ein Gerücht ist ein Gerücht. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage und somit auch nichts was man beachten muss.Benutzer50 hat geschrieben: ↑06.03.21, 10:35 Irgendwie hält sich das Gerücht, ...
Stimmt das so? Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben? Auf was muss man achten? Und falls es nicht stimmt, woher kommt dieses Gerücht?
Woher es kommt? Wahrscheinlich von "ich habe am Stammtisch von nem Kumpel gehört, der gehört hat, dass die Freundin seiner Schwägerin einen Kumpel hat, der seine Wohnung kündigen wollte und 3 potentielle Nachmieter gestellt hat udn der Vermieter angeblich damit einverstanden war und ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen hat" oder so ähnlich.
Vielleicht war das auch früher üblich, als es noch keine großen Vermietungsgesellschaften gab, vieles noch per Handschlag abgeschlossen wurde und es Mieter noch wichtig war ihre Miete zu zahlen und daher das Risiko von Mietnomanden noch nicht so hoch war. Keine Ahnung
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Es gab mal das Gerücht das man, wenn man Desinfektionsmittel trinkt, den Corona Virus besiegen kann. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Nein,
Ernsthafte Frage

Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Ich muss allen Vorschreibern widersprechen. Natürlich gibt es diese Option, nämlich immer dann, wenn sie im Mietvertrag festgezurrt ist.
Chavah
Chavah
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Das Gerücht stammt m. W. aus der Zeit, als es noch möglich und üblich war, Mietverträge abzuschließen, die dem Mieter lange Kündigungsfristen auferlegten. Da konnte dann durchaus mal die Situation entstehen, dass es für den Mieter unzumutbar war, bis zum Ende der Laufzeit am Mietvertrag festzuhalten, z. B. wenn ein Ehepaar Nachwuchs bekam und die Wohnung dadurch zu klein wurde.
In derartigen Härtefällen kann sich der Mieter durch die Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag befreien:
In derartigen Härtefällen kann sich der Mieter durch die Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag befreien:
Die heute üblichen Kündigungsfristen von 3 Monaten lassen sich durch die Stellung eines Nachmieters nicht weiter verkürzen (tatsächlich hätte der Vermieter nach der Rechtsprechung 3 Monate Bedenkzeit, ob er den Nachmieter akzeptiert).Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn der einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich übersteigt. Der Nachfolgemieter muss solvent, zumutbar und bereit sein, das Mietverhältnis "wie es steht und fällt" fortzuführen (LG Bremen 2 S 105/00, ZMR 2001, 545).
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Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Vielleicht sollte man das Recht etwas überdenken. Jemand der nicht viel Geld hat, wird so schnell keine 1-Zimmerwohnung finden. Einfach die Wohnung kündigen und währenddessen erst suchen, ist keine gute Idee. Man kommt sehr wahrscheinlich nicht um 3 Doppelmieten rum, wenn man nicht kurzfristig zu Freunden, Eltern oder ähnliches ziehen kann und das kann nicht jeder, auch bezogen auf die Doppelmieten.
Bei meinem letzten Umzug, der zum Glück im Sommer war, war ich 2 Monate obdachlos nach Ende der Kündigungsfrist. Ich habe solange auf einem Zeltplatz gelebt. Meine Sachen wurden bei einem Umzugsunternehmen zwischengelagert. Es hat mich insgesamt etwas weniger als die Hälfte von 3 Doppelmieten gekostet.
Bei meinem letzten Umzug, der zum Glück im Sommer war, war ich 2 Monate obdachlos nach Ende der Kündigungsfrist. Ich habe solange auf einem Zeltplatz gelebt. Meine Sachen wurden bei einem Umzugsunternehmen zwischengelagert. Es hat mich insgesamt etwas weniger als die Hälfte von 3 Doppelmieten gekostet.
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Das Gerücht stammt aus der Zeit des alten bis zum 31.08.2001 geltenden Mietrechte. Damals hat sich mit der Dauer des Mietverhältnisses auch die Kündigungsfrist des Mieters auf bis zu 12 Monate verlängern.Und falls es nicht stimmt, woher kommt dieses Gerücht?
Zu dieser Zeit konnte man die Kündigungsfrist durch Stellung eines geeigneten (nicht 3) Nachmieters auf 3 Monate verkürzen.
Da die Kündigungsfrist inzwischen für den Mieter immer 3 Monate beträgt, ist diese Regelung inzwischen obsolet. Es ist immer wieder erstaunlich, wie lange sich solche Dinge halten, denn die Regelung gilt inzwischen seit fast 20 Jahren nicht mehr.
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Das ist einfach nur Unsinn... Entweder Kündigungsfrist oder vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Nachmieterstellung und damit keine einzuhaltende Kündigungsfrist.hambre hat geschrieben: ↑06.03.21, 16:45... Das Gerücht stammt aus der Zeit des alten bis zum 31.08.2001 geltenden Mietrechte. Damals hat sich mit der Dauer des Mietverhältnisses auch die Kündigungsfrist des Mieters auf bis zu 12 Monate verlängern.
Zu dieser Zeit konnte man die Kündigungsfrist durch Stellung eines geeigneten (nicht 3) Nachmieters auf 3 Monate verkürzen.
Auch das ist Unsinn...
Der Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung ist keineswegs obsolet. Voraussetzung für einen derartigen Anspruch ist ein berechtigtes Interesse des Mieters, das bei einer Interessenabwägung das Bestandsinteresse des Vermieters überwiegen muss.
Dies wird allerdings nur bei einem Kündigungsausschluss oder einem Zeitvertrag zum tragen kommen können.
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Das ist Unsinn....RM hat geschrieben:Der Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung ist keineswegs obsolet. Voraussetzung für einen derartigen Anspruch ist ein berechtigtes Interesse des Mieters, das bei einer Interessenabwägung das Bestandsinteresse des Vermieters überwiegen muss.
Dies wird allerdings nur bei einem Kündigungsausschluss oder einem Zeitvertrag zum tragen kommen können.
Ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag vor Ablauf von 3 Monaten besteht in keinem Fall, auch nicht bei Kündigungsausschluss oder einem Zeitmietvertrag.
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Ja und nein. Eine 3-Monatsfrist kann sich de facto daraus ergeben, dass die Gerichte dem Vermieter in diesen Fällen eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zubilligen, um zu entscheiden, ob er den Nachmieter akzeptiert. Wenn der Vermieter diese Überlegungsfrist aber nicht ausnutzt und z. B. sofort erklärt, er will diesen Nachmieter nicht, obwohl der Nachmieter objektiv geeignet ist, dann kann das zu einer deutlichen Verkürzung der "Kündigungsfrist" führen:hambre hat geschrieben: ↑06.03.21, 22:18Das ist Unsinn....RM hat geschrieben:Der Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung ist keineswegs obsolet. Voraussetzung für einen derartigen Anspruch ist ein berechtigtes Interesse des Mieters, das bei einer Interessenabwägung das Bestandsinteresse des Vermieters überwiegen muss.
Dies wird allerdings nur bei einem Kündigungsausschluss oder einem Zeitvertrag zum tragen kommen können.
Ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag vor Ablauf von 3 Monaten besteht in keinem Fall, auch nicht bei Kündigungsausschluss oder einem Zeitmietvertrag.
(Quelle: Deutscher Mieterbund)Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Wo findet man das Zitat des DMB ?Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Und auf welchen Sachverhalt bezieht es sich ?
Tatsächlich auf einen Vertrag mit 3 monatiger Kündigungfrist ?
Oder etwa auf einen Vertrag mit mehrjährigem Kündigungsverzicht ?
Gruß Spezi
Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
Da das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen wurde und weitere Aspekte notwendig sind, hier mal die ganze Seite.
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Re: Nachmietersuche = Keine Kündigungsfrist?
nein.Irgendwie hält sich das Gerücht, dass man als Mieter seinem Vermieter 3 geeignete Nachmieter vorstellen kann bzw. 3 Interessenten sammelt und dann kann man die Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Klar muss der Vermieter die nicht annehmen. Wenn sie ihm nicht passen, kann er halt einen Makler beauftragen oder so. Der Mieter hat seinen Teil damit aber dazu beigetragen, um die Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden, oder ganz wegfallen zu lassen.
Stimmt das so?
Man kann sich seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht entziehen, indem man einfach 3 Nachmieter präsentiert.
Genauso wenig wie man seinen Arbeitsvertrag vorzeitig auflösen könnte, indem man 3 Bewerber präsentiert oder auf seinen Vertrag im Fitnessstudio jemand anders trainieren lässt. Auf der Ebene befindet sich der Irrglaube, man könne über das Eigentum anderer verfügen und den Besitz an der Wohnung am Eigentümer vorbei Dritten weitergeben
Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben?
nirgends, da es wie bereits selbst erkannt, ein hartnäckiges Gerücht bzw. populärer Irrtum ist
dass das nicht stimmtAuf was muss man achten?
Wunschglaube, der sich aus dem gleichen Grund hartnäckig hältUnd falls es nicht stimmt, woher kommt dieses Gerücht?

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