Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

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H.Lelele
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Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von H.Lelele »

Guten Tag, folgender hypothetischer Fall sei gegeben:

Herr und Frau A. waren verheiratet und bewohnten gemeinsam ein Einfamilienhaus. Herr A. bewohnte das Haus auf Grundlage eines allein Ihm eingeräumten lebenslangen Wohnrechtes, Seine Ehefrau hatte keinen Mietvertrag und auch kein Wohnrecht.
Nunmehr ist Herr A. verstorben, der Hauseigentümer B. will selbst einziehen und verlangt nun den umgehenden Auszug der Witwe A. und hat hierzu eine Frist von 8 Wochen gesetzt.
B. steht auf dem Standpunkt, die Witwe A. geniesst keinerlei Kündigungsschutz und habe auch kein Recht, auf Grund eines etwa noch abzuschliessenden Mietvertrages bzw. irgend einer anderen Rechtsgrundlage im Haus wohnen zu bleiben.
Es geht nun ausdrücklich nicht darum, daß irgendeine soziale Härte bei Witwe A. eintreten würde. DIese besitzt weitere (auch leerstehende) Immobilien am Ort und könnte jederzeit dorthin umziehen, sie möchte jedoch das bisher mit dem Ehemann bewohnte Haus nicht verlassen und meint Hauseigentümer B. müsste, obwohl weder Sie noch Ihr Mann einen Mietvertrag hatten, nunmehr einen solchen mit Ihr abschliessen.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage ? Besten Dank im Voraus für alle Antworten.
Froggel
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Re: Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von Froggel »

H.Lelele hat geschrieben: 14.04.21, 18:07 B. steht auf dem Standpunkt, die Witwe A. geniesst keinerlei Kündigungsschutz und habe auch kein Recht, auf Grund eines etwa noch abzuschliessenden Mietvertrages bzw. irgend einer anderen Rechtsgrundlage im Haus wohnen zu bleiben.
B liegt da falsch, denn Witwe A ist die Erbin von Mieter A und tritt nach seinem Tod in den Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis darf dann zwar innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden, aber nur mit gesetzlicher Frist von drei Monaten. Das findest sich in § 564 BGB. Dafür ist nicht einmal eine Eigenbedarfskündigung notwendig. Wird die Monatsfrist zur Sonderkündigung versäumt, gilt der Mietvertrag zu den alten Bedingungen fort. Es gibt dann auch keinen Grund, einen neuen Mietvertrag mit dem Erben abzuschließen.
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ExDevil67
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Re: Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von ExDevil67 »

In welchen Mietvertrag soll die Witwe eintreten können? Laut Sachverhalt wohnte A dort auf Basis eines Wohnrechtes.
H.Lelele
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@ExDevil67

Beitrag von H.Lelele »

Guten Tag,
genau das ist das Problem. Der Verstorbene hatte ja gar keinen Mietvertrag, sondern ein sog. "lebenslanges Wohnrecht". DIeses erlischt ja automatisch mit seinem Tode.
Insofern kann seine Witwe auch in keinen Mietvertrag eintreten.
Dennoch stellt sich nun für den Eigentümer B die Frage, wie er nun vorgehen muß, um WItwe A rechtssicher aus dem Haus herauszubekommen.
Kündigen geht ja schlecht, das würde ja ein Mietverhältnis voraussetzen.
Einfach hingehen und die Schlösser auswechseln ? Die Bewohnerin auf Räumung verklagen ?
Die Poliei rufen und WItwe A. als "EInbrecherin" abführen lassen ?
Gar nicht so einfach....
PyramSo
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Re: Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von PyramSo »

H.Lelele hat geschrieben: 14.04.21, 18:07 Herr A. bewohnte das Haus auf Grundlage eines allein Ihm eingeräumten lebenslangen Wohnrechtes,
Nicht dass ich mich damit auskennen würde, aber als erstes wäre ein Blick in die womöglich dazugehörenden Vereinbarungen hilfreich, ob da was zu Gebrauchsüberlassungen an Dritte (bei Hauptmietern besser als Untermiete bekannt) steht oder wie da die allg. Rechtslage ist. Dürfte ja nicht sooo selten sein, dass Wohnrechtsinhaber Angehörige aufnehmen ...

PS: Was ist eigentlich mit Untermietern, wenn der Hauptmieter stirbt?
Froggel
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Re: Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von Froggel »

H.Lelele hat geschrieben: 15.04.21, 16:07 genau das ist das Problem. Der Verstorbene hatte ja gar keinen Mietvertrag, sondern ein sog. "lebenslanges Wohnrecht". DIeses erlischt ja automatisch mit seinem Tode.
Insofern kann seine Witwe auch in keinen Mietvertrag eintreten.
Dann hat die Frage aber auch nichts im Mietrecht verloren :roll:
Wenn kein Mietvertrag existiert und der Verstorbene auch keine Miete bezahlt hat, die zu einem mündlichen Mietvertrag führen würde, muss der Witwe A nicht gekündigt werden, sondern es reicht eine Aufforderung, dass sie ausziehen muss. Wenn sie sich querstellt, schaltet man eben einen Anwalt ein. Hilft auch das nicht, dann bleibt einem noch das Mittel der Räumungsklage.
Ich bin kein Jurist.
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ExDevil67
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Re: Bewohner ohne Mietvertrag zieht nicht aus

Beitrag von ExDevil67 »

PyramSo hat geschrieben: 15.04.21, 17:15 PS: Was ist eigentlich mit Untermietern, wenn der Hauptmieter stirbt?
Dann dürfte es Sache der Erben des Hauptmieters sein den Vertrag mit dem Untermieter zu kündigen, sofern diese den Hautpmietvertrag nicht fortführen wollen.
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