Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

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Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Benutzer50 »

Angenommen man bekommt 10 7,5cm Dübel bei Auszug nicht mehr aus der Wand raus und überstreicht sie erstmal, aber man sieht sie noch etwas und der Vermieter ist nicht damit einverstanden . Wie teuer kann das von der Kaution abgezogen werden? Darf der Vermieter da extra eine Arbeitskraft für bestellen? Muss er die günstigste nehmen?
FM
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von FM »

Ein Loch sollte beseitigt werden durch Überstreichen? War das eine besonders dickflüssige Farbe, vergleichbar wie Gips?
hawethie
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von hawethie »

Warum sollen die Dübel entfernt werden? Das Bohren von Löchern (und damit Verwendung von Dübeln) gehört doch mW zum normalen Gebrauch einer Wohnung, solange man nicht übertreibt.
Da gabs doch mal ein Urteil wg. Löchern im Badezimmer in den Fugen von Fliesen- das Gericht hatte da entschieden, dass das unter den normalen Gebrauch fiel.
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Evariste
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Evariste »

Dass man Löcher bohren darf, heißt ja nicht, das man die Dübel einfach zurücklassen kann.

Normalerweise werden die Dübel entfernt und die Löcher gefüllt, so dass man sie möglichst nicht mehr sieht. Ist eigentlich auch nie ein Problem.

Das hier habe ich gefunden:
Muss der Mieter vor dem Auszug die Löcher in der Wand verschließen oder nicht? Er muss es nicht, wenn laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen – umgangssprachlich auch Kleinreparaturen genannt – beim Vermieter liegen. Dann hat der Mieter lediglich die Dübel zu entfernen.
Wenn das Überstreichen die Dübel nicht unsichtbar macht, kann der Vermieter auf der Entfernung bestehen. Wenn das der Mieter nicht will oder nicht kann, kann der Vermieter jemand damit beauftragen und die Kosten werden von der Kaution abgezogen. Natürlich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Tastenspitz »

Bei der Dimension sind das wohl sehr große Dübellöcher, Event. Schwerlastdübel. Wobei ich nicht verstehe wieso man die nicht verschlossen bekommt. Motorisch suboptimierte können Tutorial Videos im Netz finden.
Ansonsten lohnt der Blick in den Vertrag was die Pflicht anbelangt.
Im Streitfall ist es hier so, dass der Vermieter dann auf Auszahlung verklagt werden muss, wenn er die Kosten mit der Kaution aufrechnet.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Froggel »

Evariste hat geschrieben: 16.04.21, 09:30 Das hier habe ich gefunden:
Muss der Mieter vor dem Auszug die Löcher in der Wand verschließen oder nicht? Er muss es nicht, wenn laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen – umgangssprachlich auch Kleinreparaturen genannt – beim Vermieter liegen. Dann hat der Mieter lediglich die Dübel zu entfernen.
Wenn das Überstreichen die Dübel nicht unsichtbar macht, kann der Vermieter auf der Entfernung bestehen. Wenn das der Mieter nicht will oder nicht kann, kann der Vermieter jemand damit beauftragen und die Kosten werden von der Kaution abgezogen. Natürlich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Mittlerweile gibt es ein Urteil des Landgerichts Wuppertal, das das Verschließen der Dübellöcher auch bei nicht gültiger Schönheitsreparaturklausel fordert.
"Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Befestigungen mittels Dübeln vorzunehmen. Doch sind diese nach Auffassung der Kammer bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und die Löcher fachgerecht zu verschließen (ebenso: Blank/Börstinghaus/Blank, 5. Aufl. 2017, BGB § 546 Rn. 39b) . Denn es handelt sich um Substanzeingriffe (BeckOK BGB/Zehelein, 53. Ed. 1.2.2020, BGB § 538 Rn. 5). Die Kammer teilt nicht die Ansicht, eine Pflicht, Dübellöcher oder andere Bohrlöcher zu beseitigen, bestehe nur, wenn diese auf einem atypischen Nutzerverhalten beruhen würden (so: Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, 14. Aufl. 2019, BGB § 538 Rn. 34, 77). Denn das Kriterium des atypischen Nutzerverhaltens ist so wenig greifbar, dass es unbrauchbar ist. Abgesehen davon, dass im vorliegenden Fall rund 126 Dübellöcher registriert worden sind, was ungewöhnlich viel ist, würde sich auch die Frage stellen, ob die Beseitigungspflicht nur den Anteil der Dübellöcher betrifft, der das gewöhnliche Maß übersteigt." LG, Wuppertal (Urteil vom 16.07.2020, Az. 9 S 18/20)
Von diesem Urteil ausgehend hat der Vermieter natürlich das Recht, wenn der Mieter dieses nicht ordnungsgemäß erledigt, eine Fachkraft seiner Wahl zu beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen bzw. das von der Kaution abzuziehen.

Ob dieses Urteil auch in den Augen des BGH standhalten würde, müsste man sehen, denn bloß weil das Landgericht den Begriff »atypisches Nutzerverhalten« als unbrauchbar erachtet, heißt es nicht, dass es der BGH auch so sieht. Das müsste man dann sehen.
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von PyramSo »

Froggel hat geschrieben: 16.04.21, 13:24
"Denn es handelt sich um Substanzeingriffe"
Da stellt sich dann die Frage, wie man, wenn man es als Substanzeingriff ansieht, diese fachgerecht beseitigt, denn bissele DIngensfill reingeschmiert macht die Wand ja nicht wieder intakt, sondern schönt nur.

Eigentlich wäre es ja viel praktischer, die Bude mit offenen Dübellöchern und unrenoviert zu übernehmen, denn dann kann man nicht nur die Wand in der Wunschfarbe streichen, sondern man weiß auch wo früher die Dübel saßen
- damit man sie selbst ohne bohren nutzen kann
- damit man weiß, wo man nicht bohren sollte, wenn man eigene Dübel setzen will. Schon mal versucht, einen neuen Dübel 0.5 - 1,5 Dübellochbreiten versetzt zum alten zu setzen? Das könnte schief gehen ... Wenn man das erst feststellt, wenn der n-1. Dübel für eine Oberschrankreihe mit n Dübeln gesetzt werden soll, der nun genau dahin muss, und man trifft auf oberflächlich vergipste Löcher von den alten Oberschränken, dann gips'n Problem ... Sieht man dagegen die alte Dübelreihe, kann man vorher entscheiden, die eigenen Oberschränke 5 cm weiter höher/tiefer/linkser/rechtser zu setzen oder die alten zu nutzen ...
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Froggel »

PyramSo hat geschrieben: 16.04.21, 17:22 Eigentlich wäre es ja viel praktischer, die Bude mit offenen Dübellöchern und unrenoviert zu übernehmen, denn dann kann man nicht nur die Wand in der Wunschfarbe streichen, sondern man weiß auch wo früher die Dübel saßen
- damit man sie selbst ohne bohren nutzen kann
- damit man weiß, wo man nicht bohren sollte, wenn man eigene Dübel setzen will. Schon mal versucht, einen neuen Dübel 0.5 - 1,5 Dübellochbreiten versetzt zum alten zu setzen? Das könnte schief gehen ... Wenn man das erst feststellt, wenn der n-1. Dübel für eine Oberschrankreihe mit n Dübeln gesetzt werden soll, der nun genau dahin muss, und man trifft auf oberflächlich vergipste Löcher von den alten Oberschränken, dann gips'n Problem ... Sieht man dagegen die alte Dübelreihe, kann man vorher entscheiden, die eigenen Oberschränke 5 cm weiter höher/tiefer/linkser/rechtser zu setzen oder die alten zu nutzen ...
Na ja, das Praktische ist offenbar vor Gericht irrelevant. Abgesehen davon werden im Laufe der Zeit so oder so mit weiteren Mietern weitere Löcher hinzukommen, d.h. selbst wenn der direkt nachfolgende Mieter noch weiß, wo die Löcher waren, wird es mit jedem weiteren Mieter anders aussehen, sodass im Laufe der Zeit zwangsläufig weitere Löcher hinzukommen.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Benutzer50 »

Hier mal ein Beispiel, so sehen überstrichene Dübel aus (ungefähr so groß wie 10-20 Centstücke)
https://up.picr.de/41021330rh.jpg
Evariste
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Evariste »

Benutzer50 hat geschrieben: 20.04.21, 18:34 Hier mal ein Beispiel, so sehen überstrichene Dübel aus (ungefähr so groß wie 10-20 Centstücke)
https://up.picr.de/41021330rh.jpg
Ja. So eine Wohnung würde ich nicht mieten, bzw. ich würde vor dem Einzug verlangen, dass das in Ordnung gebracht wird.
Tastenspitz
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Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von Tastenspitz »

Benutzer50 hat geschrieben: 20.04.21, 18:34 Hier mal ein Beispiel, so sehen überstrichene Dübel aus (ungefähr so groß wie 10-20 Centstücke)
https://up.picr.de/41021330rh.jpg
Handwerklich eine glatte 6. Setzen. :)
1. Die Löcher glatt machen wie die Wand.
2. Eine Tapete gleicher Bauart besorgen. Aus der dann etwa 5 cm große Kreise reißen. Nicht schneiden. Dabei drauf achten dass das Trägerpapier am Rand möglichst weggeht und der Übergang dünn ist.
3. Aufkleben und trocknen lassen.
4. Drüber streichen ..... Fertig.
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winterspaziergang

Re: Dübel bei Auszug aus Wohnung überstreichen?

Beitrag von winterspaziergang »

Benutzer50 hat geschrieben: 15.04.21, 19:16 ...Wie teuer kann das von der Kaution abgezogen werden? Darf der Vermieter da extra eine Arbeitskraft für bestellen?
Vorausgesetzt wird, dass der Mieter in Haftung zu nehmen wäre: Natürlich darf der Vermieter bei solchen Reparaturen eine Fachfirma beauftragen und muss es nicht selbst machen.
Benutzer50 hat geschrieben: 15.04.21, 19:16Muss er die günstigste nehmen?
er muss jedenfalls keine umfangreiche Recherche betreiben, um die günstigste auf dem Markt zu finden.
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