Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

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GLu
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Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

Vor Kurzem las ich interessante Kommentare zum Thema:
"Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung"

Nun ein (mögliches) Problem, das über diesen Ansatz hinausginge:

Nach wenigen Monaten Mietdauer zieht ein Mieter wieder aus. Nehmen wir
an, er hat bei Einzug einige baulichen Gegebenheiten verändert (z. B. eine
Wand mit Türe eingebaut ... oder was immer). Nun kommt ein Nachmieter,
und möchte genau diese Veränderungen beibehalten.

Frage:

Kann der Vermieter, trotz des Wunsches eines Nachmieters, verlangen, daß
die Wohnung zunächst in den Urzustand zurückversetzt wird, und der neue
Mieter erst danach den gewünschten Zustand (also die Wand mit Türe dort
installieren) auf's neue für sich herstellt ?

Aus meiner Sicht widersinnig ... aber was sagt der Jurist und das Gesetz ?
Froggel
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von Froggel »

GLu hat geschrieben: 18.04.21, 22:26 Kann der Vermieter, trotz des Wunsches eines Nachmieters, verlangen, daß
die Wohnung zunächst in den Urzustand zurückversetzt wird, und der neue
Mieter erst danach den gewünschten Zustand (also die Wand mit Türe dort
installieren) auf's neue für sich herstellt ?
Jein.
Zuletzt geändert von Froggel am 18.04.21, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
winterspaziergang
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von winterspaziergang »

GLu hat geschrieben: 18.04.21, 22:26
Frage:

Kann der Vermieter, trotz des Wunsches eines Nachmieters, verlangen, daß
die Wohnung zunächst in den Urzustand zurückversetzt wird, und der neue
Mieter erst danach den gewünschten Zustand (also die Wand mit Türe dort
installieren) auf's neue für sich herstellt ?

Aus meiner Sicht widersinnig ... aber was sagt der Jurist und das Gesetz ?
Jurist und Gesetz besagen, dass es dem Mieter gar nicht zusteht, bauliche Veränderungen eigenmächtig umzusetzen. Es besteht eine Rückbaupflicht und je nachdem, wie man sich eine neue Wand mit Tür innerhalb der Wohnung vorstellen darf, ist es dem Neumieter untersagt, diese neu zu installieren
GLu
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen ! Der Nach-
mieter sieht die Erfordernis der Wand samt Türe ebenso und
möchte sie behalten.

Meine Frage ist rein vorsorglich. Noch wurde seitens des Ver-
mieters, noch seitens der Hausverwaltung nichts geäußert.

Würde der Nachmieter diese Wand mit Türe nicht akzeptieren
stände die Rückbauverpflichtung außer Frage. Da der Nach-
mieter diese aber genauso haben möchte, wäre es aus meiner
Sicht reine Willkür den Rückbau zu verlangen ... daher meine
vorsogliche Frage.
Tastenspitz
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von Tastenspitz »

GLu hat geschrieben: 19.04.21, 08:53 Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen
Das ist schon mal gut. Von daher ist eine Rückbaupflicht nmE. nicht gegeben. Der "Alt" Mieter hat ein Rückbaurecht, könnte allerdings was die Kosten für die ganze Aktion angeht leer ausgehen sofern nichts (Bspw. Übernahme der Einbauten zum Zeitwert) vereinbart wurde.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
winterspaziergang
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von winterspaziergang »

GLu hat geschrieben: 19.04.21, 08:53 Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen !
die berühmte Salami. Gut, das kann ja niemand aufgrund des Eingangsbeitrags wissen. Wenn es vorbehaltlos erlaubt wurde, entfällt die Rückbaupflicht.
Der Nach-
mieter sieht die Erfordernis der Wand samt Türe ebenso und
möchte sie behalten.
was der Nachmieter sieht, ist i.A. aber unbeachtlich
Meine Frage ist rein vorsorglich. Noch wurde seitens des Ver-
mieters, noch seitens der Hausverwaltung nichts geäußert.
dann macht eine Frage oft wenig Sinn. Wurde einfach so nichts geäußert oder hat man lieber noch nicht nachgefragt, weil man das folgende fürchtet?
Würde der Nachmieter diese Wand mit Türe nicht akzeptieren
stände die Rückbauverpflichtung außer Frage. Da der Nach-
mieter diese aber genauso haben möchte, wäre es aus meiner
Sicht reine Willkür den Rückbau zu verlangen ... daher meine
vorsogliche Frage.
Vorsorglich kann, muss man sich aber nicht auf Willkür und was wäre wenn trimmen, wenn u.U. die Antwort auf die Frage an den Vermieter dann schlicht lautet: Ja klar. Die Zeit kann man woanders besser investieren.

Im Übrigen nochmals: Was der Nachmieter will ist egal. Besteht eine Rückbaupflicht, könnte sich der VM darauf berufen. Besteht sie nicht, ist es auch egal, ob den NM die Mauer stört.

Im Übrigen könnte der VM auch Gründe haben, die er benennt. Also nur, falls hier dermaßen vorsorglich gefragt wurde, dass der VM nicht mal Kenntnis der Kündigung hat, weil die noch folgt oder so.
GLu
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

Erstmal Danke ! Ich schreibe hier ja nicht um rechtsverbindliche
Auskünfte, sondern um Anregungen zu bekommen, worüber nach-
gedacht werden sollte.

Auf Basis des Links vor Froggel habe ich diese Seite gefunden und
kann ihr gute Hinweise entnehmen. Dort stehen, möglicherweise
entscheidende, Wenns und Abers drin. Auch "Willkür" wird dort er-
wähnt. Demzufolge sehe ich die Sache jetzt ziemlich entspannt.
RM
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von RM »

winterspaziergang hat geschrieben: 19.04.21, 11:22
GLu hat geschrieben: 19.04.21, 08:53 Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen !
die berühmte Salami. Gut, das kann ja niemand aufgrund des Eingangsbeitrags wissen. Wenn es vorbehaltlos erlaubt wurde, entfällt die Rückbaupflicht.
Keine Salami, sondern nicht relevant. :(

Genehmigung bedeutet keineswegs Verzicht auf den Rückbauanspruch.
winterspaziergang
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von winterspaziergang »

RM hat geschrieben: 19.04.21, 17:57
winterspaziergang hat geschrieben: 19.04.21, 11:22
GLu hat geschrieben: 19.04.21, 08:53 Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen !
die berühmte Salami. Gut, das kann ja niemand aufgrund des Eingangsbeitrags wissen. Wenn es vorbehaltlos erlaubt wurde, entfällt die Rückbaupflicht.
Keine Salami, sondern nicht relevant. :(

Genehmigung bedeutet keineswegs Verzicht auf den Rückbauanspruch.
korrekt und dennoch durchaus relevant, wenn oben nochmals hervorgehobenes gilt. Also, wenn erlaubt wurde ohne weitere Auflagen, wie Rückbau, damit es klarer wird.

Insofern Salami, wenn erst gefragt wird und dann ein Einwand folgt mit einer zuvor nicht vorhandenen Info, der die zuvor gegebene Antwort zumindest relativiert.
Spezi
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Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von Spezi »

Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen !
Und diese Erlaubnis bedeutet nun:
1.) für die Dauer des Mietverhältnisses? Liegt nahe.
2.) über die Dauer des Mietverhältnisses hinaus, also Verzicht auf eine Rückbaupflicht ?

Wie lautete diese beweisbare Erlaubnis genau ?
Gruß Spezi
winterspaziergang
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von winterspaziergang »

GLu hat geschrieben: 19.04.21, 11:36 Erstmal Danke ! Ich schreibe hier ja nicht um rechtsverbindliche
Auskünfte, sondern um Anregungen zu bekommen, worüber nach-
gedacht werden sollte.
man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Wozu vorher über alles mögliche nachdenken, wenn die einfache Frage vielleicht ein genauso schlichtes "ja, können Sie lassen" ergibt oder bereits die Erlaubnis des Umbaus das hergibt.
kann ihr gute Hinweise entnehmen. Dort stehen, möglicherweise
entscheidende, Wenns und Abers drin. Auch "Willkür" wird dort er-
wähnt. Demzufolge sehe ich die Sache jetzt ziemlich entspannt.
wenn es sinnvoll ist, diese Zwischenwand zu haben, die der Mieter auf eigene Kosten umgesetzt hat, wird kaum ein Eigentümer einen Rückbau fordern.
GLu
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

winterspaziergang hat geschrieben: 19.04.21, 19:21 man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Wozu vorher
über alles mögliche nachdenken, wenn die einfache Frage vielleicht ein
genauso schlichtes "ja, können Sie lassen" ergibt ...
Als ehemaliger Verbands-Platzrichter und -Spielleiter für Golfturniere
macht man sich vorher Gedanken, um im entscheidenden Moment
nicht sagen zu müssen "Da mach' ich mir jetzt mal Gedanken dazu"
Da ist man dann vor Ort, nicht im juristischen Alltagsleben ...
wenn es sinnvoll ist, diese Zwischenwand zu haben, die der Mieter auf
eigene Kosten umgesetzt hat, wird kaum ein Eigentümer einen Rückbau
fordern.
Sie unterschätzen den/die Vermieter ... da ich erstmals seit 35 Jahren
wieder Mieter bin, wundere ich mich über Menschen (in diesem Falle
den Hausverwalter [einem Ex-Lehrer], die mir sagen: "wenn Sie mir mit
dem Gesetz kommen, beende ich das Gespräch"

Menschliche Schwächen sind doch die Hauptursache dafür, daß es
überhaupt Juristen gibt ...
Zuletzt geändert von GLu am 19.04.21, 22:49, insgesamt 2-mal geändert.
GLu
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

Spezi hat geschrieben: 19.04.21, 19:15
Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand
samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen !
Und diese Erlaubnis bedeutet nun:
1.) für die Dauer des Mietverhältnisses? Liegt nahe.
2.) über die Dauer des Mietverhältnisses hinaus, also Verzicht auf
eine Rückbaupflicht ?

Wie lautete diese beweisbare Erlaubnis genau ?
"...die beweisbare Erlaubnis..." ... sehr nett ... ich gehe davon aus, daß
Juristen wenn sie Brötchen kaufen gehen, immer einen Lebensmittel-
sachverständigen und natürlich auch einen Notar bei sich haben.
Um einerseits die Qualität der Brötchen reklamationsfrei festzustellen,
und andrerseits denn Kaufvorgang schriftlich dokumentiert zu haben ...

Gehen Sie tatsächlich so einkaufen ? Schließen Normalverbraucher
so Mietverträge ?
GLu
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von GLu »

winterspaziergang hat geschrieben: 19.04.21, 19:11 die berühmte Salami.
Anderes ist doch qua Nutzungsbedingungen kaum möglich !?
"individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll,
da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen
kann.
Also nur Fakten, die dem rechtsunkundigen Laien wichtig erscheinen ...
winterspaziergang
Topicstarter

Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"

Beitrag von winterspaziergang »

GLu hat geschrieben: 19.04.21, 23:01
winterspaziergang hat geschrieben: 19.04.21, 19:11 die berühmte Salami.
Anderes ist doch qua Nutzungsbedingungen kaum möglich !?
Inwiefern hätte es gegen Nutzungsbedingungen verstoßen, gleich zu Beginn zu schreiben (in blau ergänzt)
Nach wenigen Monaten Mietdauer zieht ein Mieter wieder aus. Nehmen wir
an, er hat mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters bei Einzug einige baulichen Gegebenheiten verändert (z. B. eine
Wand mit Türe eingebaut ... oder was immer). Nun kommt ein Nachmieter,
und möchte genau diese Veränderungen beibehalten.
statt diese Info erst wegzulassen, um nach den ersten unliebsamen Antworten ("kein Umbau ohne Genehmigung")auszurufen, aber der Mieter habe doch die Erlaubnis gehabt!

und zu
GLu hat geschrieben: 19.04.21, 23:01Als ehemaliger Verbands-Platzrichter und -Spielleiter für Golfturniere
macht man sich vorher Gedanken, um im entscheidenden Moment
nicht sagen zu müssen "Da mach' ich mir jetzt mal Gedanken dazu"
Da ist man dann vor Ort, nicht im juristischen Alltagsleben ...
logisch, ein Turnier ist sicher mit einem Umzug und der entsprechenden Kündigungsfrist vergleichbar :lol:
Man hätte zwar längst fragen und nach der Antwort sich bei Bedarf immer noch Gedanken machen können- die Zeit hat man im Gegensatz zu Entscheidungen im Turnier-aber es ist ganz bestimmt sehr sinnvoll, sich tagelang alle möglichen Gedanken zu machen, statt den VM zu fragen und danach - wenn überhaupt notwendig- die Rechtslage zu prüfen :ironie:
Sie unterschätzen den/die Vermieter ... da ich erstmals seit 35 Jahren
wieder Mieter bin, wundere ich mich über Menschen (in diesem Falle
den Hausverwalter [einem Ex-Lehrer], die mir sagen: "wenn Sie mir mit
dem Gesetz kommen, beende ich das Gespräch"
wenn man nach 35 Jahren wieder Mieter ist, muss nicht nur der Vermieter nicht zu unterschätzen sein :engel:

Alles Gute! :liegestuhl:
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