Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

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whvceltic
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Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von whvceltic »

Hallo,

Person A wohnt seit Jahren in einer Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft W. Sie bewohnt diese als Untermieter des Herrn Y, der schon seit Jahren selber dort nicht mehr wohnt. Dieser Umstand ist der Wohnungsbaugenossenschaft bekannt.

Da A mit Y nichts mehr zu tun hat, allerdings selber keinen Genossenschaftsanteil zeichnen kann, mietet Person B die Wohnung von W ab 01.07.2021 und überlässt diese mit Genehmigung von W als Untervermietung komplett der Person A.

Muss die Wohnungsbaugenossenschaft nun zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen bzw. der Stadt irgendetwas melden?

Person A wohnt ja bereits schon ewig dort
Person B zieht dort gar nicht ein


Hintergrund der Frage: Person B kennt jemand mit einem ähnlichen Fall, da hatte eine andere W entsprechend eine Meldung an die Stadt veranlasst(über den Hauptmieter), die sich dann genötigt sah, einen Bescheid über Zweitwohnungssteuer zu erlassen bzw. ihn zur Ummeldung aufzufordern ...und den Aufwand, diesen mit Einspruch etc. abzubügeln würde B gerne vermeiden,
lottchen
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von lottchen »

W ist erst mal nur verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Ob er diese B aushändigt oder der Meldehörde gleich selber hinschickt bleibt laut Gesetz W überlassen. Man sollte also mal W fragen, wie sie das normal handhabt. Und vom Gesetzestext her muss die Bescheinigung nur einer Person ausgestellt werden, die meldepflichtig ist. Wenn B nur eine Wohnung mietet und nicht dort wohnt ist er (dort) nicht meldepflichtig.
whvceltic
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von whvceltic »

Hallo

soweit ist der Sachverhalt geklärt vielen Dank

Folgendes Problem nunmehr aber:

Person B mietet ja die Wohnung von W und überlässt diese mit der Genehmigung von W komplett der Person zur Untermiete.

Person B wohnt also bekanntermaßen nicht in der Wohnung.

Jetzt hat W neue Schilder an Klingel sowie Briefkasten veranlasst, auf der sowohl Person A als auch B auftauchen.

Ist dies so korrekt?

B ist der Meinung, er habe dort auf den Schildern nichts zu suchen, da dort nicht wohnhaft ist
lottchen
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von lottchen »

Warum fragt man nicht W nach dem Grund bzw. bittet diesen, den eigenen Namen zu entfernen, da man dort nicht wohnt (was dem W ja bekannt ist)?
whvceltic
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von whvceltic »

ich dachte dies wäre ein Forum,um die Rechtslage zu erläutern?

Vielleicht interessiert es einfach B, wie dies rechtlich zu würdigen ist

Kann
Muss
oder darf/darf nicht

B mit auf den Briefkasten oder Klingelschild...

es geht B schlichtweg vorrangig um die rechtlichen Bestimmungen


Wenn morgen die Bundeswehr mein Haus besetzen würde, wäre die Antwort auf die Frage "Dürfen die das?" auch nicht "Fragen Sie doch die Bundeswehr"?
lottchen
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von lottchen »

Die Rechtslage ist dass der Vermieter auf seine Schilder drauf schreiben kann was er will. Es sei denn im Mietvertrag steht was anderes dazu drinnen.
whvceltic
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Re: Wohnungsgeberbestätigung/ Meldepflichten des Vermieters

Beitrag von whvceltic »

okay, wenn er drauf schreiben kann was er möchte:

heißt
Person B kann alleine drauf stehen

Person A kann alleine drauf stehen

Personen AB können zusammen drauf stehen



und da er drauf schreiben kann was er möchte, kann er auch

Personen C D E drauf schreiben, die genauso wenig dort wohnen wie Person B


Ich dachte immer das Klingelschild/ der Briefkasten hätten zumindest eine Wirkung als "Indiz" wer da wohnt, aber dem scheint nicht so zu sein
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