NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

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PyramSo
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NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

Moin

Kleine Frage:

Bei der Umlegung der Nebenkosten bezahlt der VM ja quasi die Nebenkosten von leerstehenden Wohnungen selbst.

Gilt das auch für leerstehende Tiefgaragenplätze bei der Umlegung TG-bezogener NK?
Froggel
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von Froggel »

Natürlich. Aus welchem Grund sollten Mieter für entstehende Kosten freier Stellplätze herangezogen werden dürfen? Für Tiefgaragenstellplätze gelten die gleichen Bedingungen bezüglich der Nebenkosten wir für Wohnraum.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
PyramSo
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

Man weiß ja nie so genau ... :wink:
Deswegen frage ich vorsichtshalber ...
Mal schauen, wie die Gesamtzahl, auf die umgelegt wird, erklärt wird.
Hat sich geändert und passt weder vorher, noch nachher zur Zahl der TG-Plätze. Der eine Posten wird auf mehr, der andere auf weniger umgelegt ...
PyramSo
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

PyramSo hat geschrieben: 22.04.21, 11:25 Mal schauen, wie die Gesamtzahl, auf die umgelegt wird, erklärt wird.
Hat sich geändert und passt weder vorher, noch nachher zur Zahl der TG-Plätze. Der eine Posten wird auf mehr, der andere auf weniger umgelegt ...
So, jetzt ist der Schlüssel erklärt ...:

Ein Haus H habe:
w Nutzungseinheiten (w-1 Wohnungen + 1 Laden)
p Parkplätze P, p > w wenn auch nicht viel größer

Davon sind vermietet
x Parkplätze an Mieter von H
y Parkplätze an Mieter von Nachbarhaus N des selben VM
----
s Summe vermietete P
z = p - s seien aktuell unvermietet

Nun wurden die Kosten der erstmals angefallenen Doppelparkerwartung Kp, die geht wohl nur Parkplatznutzer was an, umgelegt nach Ka = Kp / s

Da müsste doch m.E. nach Ka = Kp / p verteilt werden, z Anteile zulasten des VM?

Die sonstigen angefallenen Kosten Ks der Tiefgarage (die ich aus den Unterlagen noch nicht ganz nachvollziehen kann), in der ja auch Mülltonnen und Fahrräder aller Mieter aus H stehen, werden auf eine größere Zahl verteilt, weil auch die nichtparkenden Bewohner von H durch das frisch gewartete Tor zu den Tonnen und Fahrrädern über den frisch gefegten Boden gehen können und dabei auch Luft der frisch gewarteten Lüftung atmen und wenn's kokelt, löschen alle mit frisch gewarteten Feuerlöschern, angegeben als
Kb= Ks / ( w + y )

Da wird's interessant ...
Vermietet VM die z freien Plätze noch an Bewohner von N, wird's günstiger für die Bewohner von H
Vermietet VM die z freien Plätze noch an Bewohner von H oder lässt er sie leer stehen, wird's nicht günstiger für die Bewohner von H und auch für den anmietenden H-Bewohner ändert sich nix an den NK

Müsste in diesem Kostenanteil Kb noch irgendwas auf die z freien Plätze verteilt werden bzw. wäre der Schlüssel w+y überhaupt korrekt?

Geschickt, dass Räder und Tonnen auch in der TG stehen, das spart das Aufteilen div. Kosten auf TG und Resthaus nach der verlinkten Seite, weil alle was davon haben, wenn der Hausmeister auch in der TG wirbelt ...

... aber wird dieser Vorteil nicht durch die Vermietung der y Plätze an Bewohner von N wieder zunichte gemacht? *grübel*
hambre
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von hambre »

Da müsste doch m.E. nach Ka = Kp / p verteilt werden, z Anteile zulasten des VM?
Das würde ich auch so sehen und zum Rest: Was ist denn als Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart?
PyramSo
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

hambre hat geschrieben: 27.04.21, 22:25 Was ist denn als Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart?
Formularmietvertrag von '97, der zum einen auf die jeweils aktuelle 2. Berechnungsverordnung verweist, die auch hinten abgedruckt ist, und im MV selbst paar Sachen auflistet alles mit "nach Wohnfläche" (wobei ich gerade sehe, dass das da öfters vorkommt als in der Abrechnung, aber ich werde einen Teufel tun, das zu monieren, ist doch "nach Wohneinheiten" für mich günstiger ... :mrgreen: ) Regelungen bzgl. TG vs. Wohnungen sehe ich gerade keine ... (Wie auch keine bzgl. Laden vs. Wohnungen)
PyramSo
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

PS: Weil noch nicht so klar erwähnt:
Im MV meiner Bude ist ein TG-Platz mit drin, ist aber nicht bei jeder Wohnung so.
Zafilutsche
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von Zafilutsche »

PyramSo hat geschrieben: 28.04.21, 08:57 PS: Weil noch nicht so klar erwähnt:
Im MV meiner Bude ist ein TG-Platz mit drin, ist aber nicht bei jeder Wohnung so.
Dann wird die "Instandhaltungsrücklage" auch unterschiedlich berücksichtigt!
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

Zafilutsche hat geschrieben: 03.05.21, 12:04 "Instandhaltungsrücklage"
??
Ist normales Mietshaus.
Zafilutsche
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von Zafilutsche »

PyramSo hat geschrieben: 28.04.21, 08:57 PS: Weil noch nicht so klar erwähnt:
Im MV meiner Bude ist ein TG-Platz mit drin, ist aber nicht bei jeder Wohnung so.
Ich frag mal so, gibt es verschiedene "Vermieter" insbesondere bei den Einstellplätzen?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

PyramSo hat geschrieben: 27.04.21, 19:31 Davon sind vermietet
x Parkplätze an Mieter von H
y Parkplätze an Mieter von Nachbarhaus N des selben VM
Beide Häuser selber VM für alle Buden und Parkplätze (Ob einige M untervermieten, entzieht sich meiner Kenntnis und dürfte für die NK irrelevant sein).
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von Zafilutsche »

PyramSo hat geschrieben: 03.05.21, 12:56 Beide Häuser selber VM für alle Buden und Parkplätze (Ob einige M untervermieten, entzieht sich meiner Kenntnis und dürfte für die NK irrelevant sein).
Hm- meiner bescheidenen Ansicht nach, verursacht auch eine Tiefgarage "Betriebskosten" die auf einen oder mehrere Mieter umgelegt werden dürfen. Daher halte ich die Kosten schon für relevant, weil genau diese in den NK auftauchen. Aber sei es drum. :oops:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

Zafilutsche hat geschrieben: 03.05.21, 13:09 Hm- meiner bescheidenen Ansicht nach, verursacht auch eine Tiefgarage "Betriebskosten" die auf einen oder mehrere Mieter umgelegt werden dürfen.
Richtig, nur nach welchem Schlüssel in solchen Konstellationen, wo
- nicht jeder M aus H einen P hat, aber
- einige P an M aus N vermitet sind
- einige P leer stehen
S.o.
Zafilutsche hat geschrieben: 03.05.21, 13:09 Daher halte ich die Kosten schon für relevant,
Von welchen redest Du?
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von Zafilutsche »

PyramSo hat geschrieben: 03.05.21, 13:42
Zafilutsche hat geschrieben: 03.05.21, 13:09 Hm- meiner bescheidenen Ansicht nach, verursacht auch eine Tiefgarage "Betriebskosten" die auf einen oder mehrere Mieter umgelegt werden dürfen.
Richtig, nur nach welchem Schlüssel in solchen Konstellationen, wo
- nicht jeder M aus H einen P hat, aber
- einige P an M aus N vermitet sind
- einige P leer stehen
S.o.
Zafilutsche hat geschrieben: 03.05.21, 13:09 Daher halte ich die Kosten schon für relevant,
Von welchen redest Du?
Ich meine die "Betriebskosten" wie die erwähnten Wartungskosten für die Toranlage oder die Stromkosten, Reinigungskosten, Filter- Leuchtmittel, Farbe und was sonst so regelmäßig anfällt.
In einer möglichen Teilungserklärung (Wenn vorhanden) gibt es angaben über die Miteigentumsanteile. Ich vermute, weil ein Gewerbebetrieb erwähnt wurde, das es durchaus möglich ist, dass es "Miteigentümer" geben könnte. Dort würde dann der "Schlüssel" zu finden sein.
P.S. Darf ich voraussetzen, dass "H", Nachbarhaus "N" und die Tiefgarage gemeinsames Eigentum ist und gemeinsam verwaltet wird?
Zuletzt geändert von Zafilutsche am 03.05.21, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NK-Aufteilung Wohnungen bzw. Tiefgarage

Beitrag von PyramSo »

PyramSo hat geschrieben: 03.05.21, 12:15 Ist normales Mietshaus.
Auch Läden kann man ganz normal vermieten ...
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