Guten morgen, ich würde mich freuen über folgende Darstellung eine Bewertung zu bekommen, danke schon im Voraus
Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung nur unter großen Problemen zu bekommen
Belege sind nicht komplett und werden teilweise verweigert
Abrechnung der NK lt. Mietvertrag jährlich
Die Verbrauchsablesungen zum Verbrauch Heizung und Wasser als Beispiel finden Ende Dez statt
Die Abrechnungen der Versorger und damit vom Vermieter sind jedoch für 13 Monate und mit ganz anderen Abrechnung Daten versehen
Mieter kann darum seine Verbrauch Ablese Daten im Vergleich zur Abrechnung nicht kontrollieren
mfg
Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
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Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
Der Eigentümer selbst oder ein bestellter Verwalter macht über das Objekt eine "Wohngeldabrechnung". Hier sind die Belege gebündelt, welche Posten im Abrechnungsjahr angefallen sind. Auch der "Verteilerschlüssel" muß dort zu finden sein.
Der Vermieter wiederum kann die Wohngeldabrechnung dazu verwenden die jährliche "Nebenkostenabrechnung" für seinen "Mieter" zu erstellen und danach abzurechnen. Sollte der Objekteigentümer selbst die Verwaltung machen, dann muß eben dieser alleine diese Kosten aufdröseln. In jedem Fall muß er die Rechnungen und Belege zur Einsicht bereitstellen!
Formal muß die Abrechung nachvollziehbar sein.
Der Vermieter wiederum kann die Wohngeldabrechnung dazu verwenden die jährliche "Nebenkostenabrechnung" für seinen "Mieter" zu erstellen und danach abzurechnen. Sollte der Objekteigentümer selbst die Verwaltung machen, dann muß eben dieser alleine diese Kosten aufdröseln. In jedem Fall muß er die Rechnungen und Belege zur Einsicht bereitstellen!
Formal muß die Abrechung nachvollziehbar sein.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
Die Positionen, wo keine Belege vorgelegt werden muss der Mieter dann auch nicht bezahlen. Er kann ja gar nicht prüfen, ob überhaupt Kosten und wenn ja in welcher Höhe entstanden sind.
Was sind ganz andere Daten? Wenn der Versorger den 05.01.2019 bis 02.02.2020 abrechnet und bei den Mietern die Verbräuche vom 20.12.18-15.12.19 abgelesen werden, dann ist es ok, wenn diese Daten verwendet werden. Das muss nicht auf den Tag genau stimmen. Wenn in einem Jahr der Verbrauch von 13 Monaten abgerechnet wird, dann wird im nächsten Jahr vielleicht der von 11 Monaten abgerechnet. Das gleicht sich im Laufe der Zeit aus. Beim Wasser problemlos, bei der Heizung kommt es drauf an, was man hat und wie abgelesen wird (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Verdunster...bereits Fernauslesung....).
Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
wenn die Heizung Ablesung von Jan - Dez 2020 z B 100 Einheiten sind und die Abrechnung vom Versorger vom Juli 2019 bis August 2020 nicht mit den Daten der Ablesung von Jan-Dez 2020 übereinstimmen, wie soll der Normal Mieter eine Überprüfung über den Verbrauch anstellen ohne eine komplizierte Umrechnung die dann eventuell auch noch falsch wäre
Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
er geht zu seinem örtliche Mieterschutzverein, legt alles vor, was er hat, lässt sich sagen, was unstrittig zu zahlen oder wo ein Zurücklbehaltungsrecht o.ä. anzuwenden ist. Das kostet alles andere als die Welt und lohnt sich in jedem Fall. Leistungsbezieher können u.U. diese Kosten erstattet bekommen.Ute2017 hat geschrieben: ↑03.05.21, 11:26 wenn die Heizung Ablesung von Jan - Dez 2020 z B 100 Einheiten sind und die Abrechnung vom Versorger vom Juli 2019 bis August 2020 nicht mit den Daten der Ablesung von Jan-Dez 2020 übereinstimmen, wie soll der Normal Mieter eine Überprüfung über den Verbrauch anstellen ohne eine komplizierte Umrechnung die dann eventuell auch noch falsch wäre
Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
danke für die bisherigen Antworten, bin jedoch für weitere Bewertungen dankbar
Re: Nebenkostenabrechnung für einen normalen Bürger schwer überprüfbar
Die Summe der Ablesedaten der Wohnungszähler stimmt doch sowieso nicht mit dem Ablesewert des Hauptzählers überein, auch dann nicht, wenn beide Abrechnungszeiträume identisch sind. Eine Kontrolle durch Vergleich ist schon aus diesem Grunde nicht möglich.und die Abrechnung vom Versorger vom Juli 2019 bis August 2020 nicht mit den Daten der Ablesung von Jan-Dez 2020 übereinstimmen,
Prüfen kann der Mieter daher nur, ob die Rechnungssummen des Versorgers mit den Angaben in der Abrechnung übereinstimmen.
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