Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Moderator: FDR-Team

Daniel D.
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 117
Registriert: 08.01.07, 19:17

Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Daniel D. »

Liebe Foren-Teilnehmer,

folgender fiiktiver Fall :

Ein Platz in einer Duplex-Garage (Doppelparker mit Hebebühne) ist von Vermieter V an Mieter M vermietet worden.

Der Platz wurde vorher gemeinsam besichtigt. V hat M abgeboten, vor Abschluss des Mietvertrages zu probieren, ob M's Wagen in die Garage passt. M lehnt ab.
In der Garage ist eine Beschreibung vom Garagen-Hersteller mit den vorgegebenen Maximal - Abmessungen der einzustellenden Autos angebracht. M's Wagen würde passen.

M mietet die Garage. Kündigungsfrist 3 Monate

Nach kurzer Zeit kündigt M den Vertrag fristlos. Er gibt an, sein Wagen passt nicht, obwohl dieser Wagen die Maximal-Abmessungen nicht überschreitet.
Ein Bewegen der Hebebühne ist nicht ohne Beschädigung des Wagens möglich.

Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt ? V wollte ja, dass M vor Vertragsabschluss erst testet. Im Vertrag steht, dass die Abmessungen zu beachten sind.

Was ist mit der Herstellerfirma ? Ist der Aushang mit den Abmessungen tatsächlich falsch, haftet sie bei Vermietungsausfall und / oder bei einem Schaden ??

Danke für Tipps im voraus
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ExDevil67 »

Zunächst würde ich als V auf einen Ortstermin bestehen inkl Auto von M zum Praxistest. Schreiben kann man ja viel. Danach kann man sich immer noch überlegen wie man weitermacht. Und das Angebot das M vor Abschluss der Vertrages hätte testen können, ist hoffentlich beweisbar.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Tastenspitz »

Die Frage ist auch, welche Angabe stimmt nicht. Ist das Auto zu groß oder die Garage zu klein.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Zafilutsche »

Daniel D. hat geschrieben: 31.05.21, 23:14 Was ist mit der Herstellerfirma ? Ist der Aushang mit den Abmessungen tatsächlich falsch, haftet sie bei Vermietungsausfall und / oder bei einem Schaden ??
Eine fehlende oder mangelhafte Betriebsanleitung kann einem Sachmangel gleichgesetzt werden.
Daher: Falls die notwendigen Angaben fehlen, schickt man eine "Mängelrüge" an den Verkäufer und fordert
unter einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf.
Die Frage ist aber, wo liegt der Fehler? Bestellung der D-Garage, Abnahme/Lieferung, Montage, Kennzeichnung, Betriebsanleitung, Fahrzeuggröße, ...
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von FM »

Daniel D. hat geschrieben: 31.05.21, 23:14 Was ist mit der Herstellerfirma ? Ist der Aushang mit den Abmessungen tatsächlich falsch, haftet sie bei Vermietungsausfall und / oder bei einem Schaden ??
Wie hoch ist denn der Schaden? Also verglichen mit der Situation, dass der Mietvertrag gar nicht erst zustande gekommen wäre? Wie lange dauert es jetzt, bis man einen anderen Mieter findet?

Bei den Automaßen ist in Zusammenhang mit der zulässigen Breite auf Baustellenfahrspuren bekannt: die vom Hersteller angegebene Breite ist die ohne Außenspiegel, wenn es um eine erlaubte Breite geht sind aber die Spiegel mit dazu zu rechnen. Das könnte für andere Maße auch gelten, z.B. wenn auf dem Dach etwas angebracht ist.
winterspaziergang

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von winterspaziergang »

Daniel D. hat geschrieben: 31.05.21, 23:14
Nach kurzer Zeit kündigt M den Vertrag fristlos. Er gibt an, sein Wagen passt nicht, obwohl dieser Wagen die Maximal-Abmessungen nicht überschreitet.
Ein Bewegen der Hebebühne ist nicht ohne Beschädigung des Wagens möglich.
wie kurz ist die Zeit und hat M in der Zeit die Garage genutzt?
Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt ? V wollte ja, dass M vor Vertragsabschluss erst testet. Im Vertrag steht, dass die Abmessungen zu beachten sind.
wenn die Abmessungen stimmen, ist es Ms Problem, wenn sein Wagen nicht passt.
Was ist mit der Herstellerfirma ? Ist der Aushang mit den Abmessungen tatsächlich falsch, haftet sie bei Vermietungsausfall und / oder bei einem Schaden ??
Denkbar, da müsste man genau in den Vertrag und den Angaben schauen.
Daniel D.
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 117
Registriert: 08.01.07, 19:17

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Daniel D. »

Liebe Foren-Teilnehmer,

erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge.

Wenn M das Angebot von V bestätigt, dass es vor Mietvertragsabschluss hätte testen können, ist dann die fristlose Kündigung hinfällig ?
Wie ist die Rechtslage hier ?

Der Ortstermin ist mit Sicherheit eine gute Idee, schon wegen der Beweisbarkeit gegenüber der Herstellerfirma.
Also die Darstellung von M ist durchaus glaubhaft und M eigentlich ein angenehmer und seriöser Mieter und er war froh, eine Garage gefunden zu haben.
Das Problem ist wohl die Höhe des Hecks des Autos. Er hat nun nach dem 1. Monat gekündigt. Es ist glücklicherweise kein Sach-Schaden entstanden.
Und, sofern seine Angaben stimmen, hat er ja das Problem erkannt, bevor Schaden entstanden ist.

Denn was wäre gewesen, wenn der 2. Eigentümer des unteren Platzes die Garage hochgefahren hätte und der Wagen von M beschädigt worden wäre.


Zur Herstellerfilma und einer eventuellen Haftung :
Die Garage ist über 30 Jahre alt, die in der Garage abgebrachte Betriebsanleitung auf dem Stand vor ca. 20 Jahren. Endet zw. verjährt die Haftung ?
Und wenn die max. Abmessungen der eingestellten Autos beim Kauf des Garagenplatzes nirgends festgeschrieben wurden, was hindert die Herstellerfirma, einfach die max. Abmessungen zu ändern ?
Wie ist die hier Rechtslage ?

Danke für Tipps im voraus
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ExDevil67 »

Daniel D. hat geschrieben: 01.06.21, 11:11 Wenn M das Angebot von V bestätigt, dass es vor Mietvertragsabschluss hätte testen können, ist dann die fristlose Kündigung hinfällig ?
Wie ist die Rechtslage hier ?
Aus der Welt wäre die damit nicht. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und das das Angebot des Testens bestand ändert ja jetzt nichts daran das M einseitig seinen Willen zu sofortigen Vertragsbeendigung geäußert und V diesen empfangen hat.

Allerdings könnte V ja der Meinung sein die fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt und M auf Zahlung von zwei weiteren Monatsmieten für den Parkplatz verklagen. Folge wäre das ein neutraler Dritter, aka der zuständige Amtsrichter, sich das anguckt ob es tatsächlich für M unzumutbar war fristgerecht zu kündigen. Und dann könnte das ausgeschlagene Angebot zum probeparken durchaus ein Argument sein das es M zumutbar ist die zwei Mieten zu bezahlen, schließlich hätte der ja auch vor Vertragsschluss bemerken können das sein Fahrzeug dort nicht reinpasst.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Tastenspitz »

Ausschlaggebend sind nicht die auf einem Zettel stehenden Maße, sondern die Tatsächlich gemessenen.
Daniel D. hat geschrieben: 01.06.21, 11:11 Also die Darstellung von M ist durchaus glaubhaft und M eigentlich ein angenehmer und seriöser Mieter und er war froh, eine Garage gefunden zu haben.
Dann sollte man die Kündigung eben akzeptieren und den Platz dem nächsten vermieten.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ktown »

Bei welchem Fahrzeug ist das Heck höher als die reine Fahrgastzelle (Bitte jetzt keine Klarnamen nennen, die Frage war rhetorisch).
Ansonsten glaube ich kaum, dass es eine Produkthaftung auf Lebenszeit gibt.
Vor 30 Jahren waren die Fahrzeuge schon kleiner als heute.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ExDevil67 »

Das muss ja nicht höher sein, reicht ja wenn das Dach durchgehend eine Höhe hat, aber die Garage durch ihre Bauweise nicht auf voller Länge des Fahrzeuges die gleiche Höhe aufweist. Da kann schnell mal ein Träger im Deckenbereich liegen der der Statik entsprechend dimensioniert wurde und entsprechend Platz braucht.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ktown »

Sie wissen aber schon, wie solche Doppelparker aufgebaut sind?
1. Wenn wir hier ein Komplettsystem haben, dann gibt es keine Unterzüge oder sonstige Bauteile die den Fahrbereich einschränken.
2. Sollte der Doppelparker jedoch in eine bauliche Anlage verbaut worden sein, dann ist es auch nicht die Schuld des Herstellers, wenn seine Maximalwerte nicht möglich sind.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Tastenspitz »

Daher: Messen.
Sowohl das Auto als auch das Parkdingens da.
Länge und Breite des Autos mit einem Lot auf dem Boden abtragen und dann die Markierungen messen. Höhe zB. unter einer Einfahrt. Gesamthöhe der Einfahrt Minus Freiraum über dem Auto ist es dann. Die Höhe variiert etwas. Also leeres Auto messen. Nicht mit Calmund im Kofferraum.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 01.06.21, 15:31 Nicht mit Calmund im Kofferraum.
Der hat nur noch 90kg. Also der Vergleich klappt zukünftig nicht mehr. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Daniel D.
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 117
Registriert: 08.01.07, 19:17

Re: Garagen - Vermietungs - und ev. Haftungs -Problem ! Wer weiss Rat !?

Beitrag von Daniel D. »

Der Vor-Ort-Termin mit dem Auto von M hat bestätigt, dass dieser den Platz nicht nutzen kann.

Mit M zeichnet sich eine einvernehmliche Regelung ab.

Die eingeschränkte Nutzung liegt am Hersteller.

Vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge !
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen