Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

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Baden-57
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Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

Beitrag von Baden-57 »

Servus,

das MV sollte zum 1. Juli beginnen und die Altwohnung wurde mit Aufhebungsvertrag gekündigt.

Vereinbart ist/war, dass der Mieter die Räumung /Entsorgung der neuen Wohnung übernimmt, wobei die Vermieterin lediglich die Kosten des Sperrmülls, der Deponie sowie einen zu leihenden Transporters übernimmt.

Mit Zustimmung der Vermieterin konnte ein Teil der Kleidung/Wäsche bereits in der neuen Wohnung unter gestellt werden.

Da das Schlafzimmer angeblich erst vor 3 Jahren renoviert wurde, war vereinbart, dass der Mieter dann auf seine Kosten lediglich die Küche renovieren soll.

Beim Räumung der Möbel aus dem Schlafzimmer stellt sich heraus, dass um den Kleiderschrank, Bett und Bettüberbau einschließlich Nachttische und einer weiteren Frisurkommode herum tapeziert wurde.
Ebenfalls war der Teppichboden nur auf eine alten Filz und ebenfalls um Schrank, Bett etc. herum verlegt worden.
Das Schlafzimmer hätte somit komplett neu tapeziert, der alte Teppichboden entfernt und auf dem darunter liegenden Filzteppich ein anderer Teppichboden verlegt werden müssen.

Die Vermieterin erklärt nunmehr, dass ihr dieser Zustand so nicht bekannt gewesen sein (war die Wohnung ihrer Mutter) und der Mieter sich darum zu kümmern hat; ihr ginge dies nichts an.

Der Zustand des Schlafzimmers war nicht, wie zugesagt, dass eingezogen werden kann ohne Renovierung.

Im Wohnzimmer stellte sich heraus, dass unter den Teppichen ein alter PVC-Belag sich befand, welcher vom Mieter regelmäßig mit entsprechenden Reinigungsmitteln gepflegt werden müsse. Der PVC - Belag ist etwa 40 Jahre alt.
Von der regelmäßigen Pflege des PVC-Belages war nie davon geredet worden und ist auch im MV nichts vereinbart.
Das Wohnzimmerbüffet, welches Eigentum der Vermieterin ist und ihr von der Mutter vererbt und somit nicht mehr zum Mobiliar der Verstorbenen gezählt und somit "entsorgt" werden soll, sollte nunmehr im Wohnzimmer verbleiben, da dieses Möbel aufgrund der Größe und Länge nur über die Terrasse entsorgt werden kann und dies nur mit mindestens 4 Personen.

Im Verlaufe der vergangenen Woche haben sich dann die Emotionen aufgeschaukelt, so dass letztendlich die Vermieterin den Mieter mehrfach beschimpfte, ihm einen miesen Charakter unterstellte und dann die aus bestehende Badezimmertüre so massiv zugeschlagen hat, dass ein Riss im Holz zu befürchten war.

Die Vermieterin wurde dann aufgefordert, sich halbwegs ordentlich doch zu verhalten und nicht die Türe so massiv zuzuschlagen, worauf die Vermieterin antwortete, da das Mietverhältnis noch nicht begonnen habe sei es ihr Recht in ihrem Haus und in ihrer Wohnung.

Um eine Eskalation zu vermeiden, hat der Mieter dann die Wohnung verlassen und dann nach 1 Woche versucht, Kontakt aufzunehmen in der Hoffnung, dass die Vermieterin ihre Emotionen unter Kontrolle hat.
Sie ist offensichtlich durch langjährige Pflege der Mutter und deren Tod 2020 überfordert.

Auf telefonische Kontaktaufnahme erfolgte keine Reaktion, ebenso nicht auf eine Mail vom gestrigen Tage.

Vollkommen überraschend fand der Mieter am heutigen Vormittag seine bereits in der neuen Wohnung verbrachte Kleidung und Haushaltsgegenstände etc. in der Hofdurchfahrt der alten Wohnung.
Auf Mail, Mitteilung auf AB des Festnetz sowie sms auf Handy keinerlei Reaktion.

Der Mieter geht davon aus, :

dass das Mietverhältnis zum 1. Juli 2021 nicht beginnen wird, da Kommunikation nicht möglich und die Rückgabe des Eigentums eine "deutliche Sprache ist".

Für den Mieter ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten?

Einklagung des Mietverhältnis, MV wurde von beiden Parteien unterzeichnet (VM hat auf Eigenbedarfkü verzichtet).
Das dürfte bis zum 1. Juli für eine Klage wohl nicht mehr zeitlich möglich sein?

Schadensersatzforderung gegen die Vermieterin wegen Unzumutbarkeit des Mietverhältnis hinsichtlich des Ersatz der bisherigen Kosten sowie vom Mieter zu zahlenden erhöhten Mietpreis für die Altwohnung.
Der bisherige Vermieter ist nur zur "Neuvermietung" bereit, wenn der KM um 25% erhöht wird.

Die Rechtslage ist für den Mieter gänzlich unbekannt, denn das Mietverhältnis beginnt ja erst zum 1. Juli.

Welches wären denn mögliche Schritte?

Danke für Eure Tips und Hinweise, bleibt gesund,..
ExDevil67
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Re: Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

Beitrag von ExDevil67 »

Da es einen unterschriebenen MV geben soll, dürfte ein "einklagen" in die Wohnung durchaus möglich sein. Beim Zeitfaktor wäre es aber so das die Klage erst am 1.7 erfolgen könnte, vorher hat M ja keinen Anspruch auf Herausgabe der Mietsache. Das müsste dann aber ggf auch im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens gehen, auch wenn der Hauptsache damit vorgegriffen wird. Nur wüsste ich nicht wie VM den schriftlichen Mietvertrag im Hauptverfahren wegdiskutieren will.
Ob man dann aber mit VM und in der Wohnung glücklich wird, dürfte auf einem ganz anderem Blatt stehen.

Bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übergabe. Da müsste man im Detail wissen was schriftlich vereinbart wurde, oder sind laut Vertrag auch mündliche Nebenabreden möglich?
Die Fragen und alle weiteren die sich aus dem künftigen Mietverhältnis ergeben sollte jemand beantworten der seine Fachkunde dazu nachgewiesen hat und damit befugt ist zu beraten. Das kann ein Anwalt sein, wobei afaik auch die örtlichen Mietervereine ihren Mitgliedern helfen dürfen.
Froggel
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Re: Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

Beitrag von Froggel »

Bei so einer Situation würde ich definitiv einen Anwalt aufsuchen. Zum einen hat man das Problem, dass man sich zwar in die Wohnung klagen kann, aber das Mietverhältnis steht von vornherein unter einem schlechten Stern, und kurzfristig müsste man eben eine Übergangslösung finden. Zum anderen gibt es das Problem mit dem alten Vermieter, der die Benutzung der alten Wohnung nur gegen eine erhöhte Miete zulässt, was aber auch gleichzeitig eine Übergangslösung sein könnte.
Insgesamt sehe ich hier großes Potenzial für Schadensersatzforderungen, denn sämtliche zusätzliche Kosten, die wegen der nicht übergebenen Wohnung auf einen zukommen, sind einklagbar – dieses ab dem Moment, da deutlich erkennbar ist, dass die Vermieterin den Vertrag nicht einzuhalten gedenkt. Am besten ist natürlich, wenn man das schriftlich bekommt, je früher, desto besser.

Was den PVC-Belag angeht, da kann der Mieter beruhigt über die Forderungen hinwegsehen. Das Ding ist abgewohnt und es gibt für den Mieter keinerlei Verpflichtungen, den gesondert zu pflegen, auch wenn die Vermieterin das gern so hätte. Außerdem muss der Mieter fremde Möbel nicht in seiner Wohnung dulden. Die Vermieterin hat das Buffet also entgegenzunehmen, wenn sie es unbedingt behalten will. In der Wohnung hat es jedenfalls nichts zu suchen. Auch das könnte im Zweifelsfall über den Anwalt geklärt werden, ist aber überhaupt nur von Relevanz, sofern der Mietvertrag doch noch eingehalten wird.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
winterspaziergang

Re: Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

Beitrag von winterspaziergang »

Baden-57 hat geschrieben: 15.06.21, 13:26
Der Zustand des Schlafzimmers war nicht, wie zugesagt, dass eingezogen werden kann ohne Renovierung.
ist das irgendwo schriftlich festgehalten? Bei der Besichtigung einer Wohnung, in der noch Möbel stehen/jemand wohnt, ist das regelmäßig ein Risiko, dass man nicht weiß, wie es dahinter aussieht
Im Wohnzimmer stellte sich heraus, dass unter den Teppichen ein alter PVC-Belag sich befand, welcher vom Mieter regelmäßig mit entsprechenden Reinigungsmitteln gepflegt werden müsse. Der PVC - Belag ist etwa 40 Jahre alt.
Von der regelmäßigen Pflege des PVC-Belages war nie davon geredet worden und ist auch im MV nichts vereinbart.
davon abgesehen, dass es nicht vereinbart ist und ein 40 Jahre alter PVC-Belag meist nicht unter Denkmalschutz steht: Was wäre das Problem? dann pflegt man das Teil halt. Ist das entsprechende Reinigungsmittel speziell, muss die VM das bereitstellen.
Das Wohnzimmerbüffet, welches Eigentum der Vermieterin ist und ihr von der Mutter vererbt und somit nicht mehr zum Mobiliar der Verstorbenen gezählt und somit "entsorgt" werden soll, sollte nunmehr im Wohnzimmer verbleiben, da dieses Möbel aufgrund der Größe und Länge nur über die Terrasse entsorgt werden kann und dies nur mit mindestens 4 Personen.
hat den Mieter nicht zu interessieren, er hat Anspruch auf eine leere Wohnung, so nicht anders vereinbart
Der Mieter geht davon aus, :

dass das Mietverhältnis zum 1. Juli 2021 nicht beginnen wird, da Kommunikation nicht möglich und die Rückgabe des Eigentums eine "deutliche Sprache ist".
Die deutliche Sprache sagt nur, dass die Vermieterin die Sachen nicht vor Beginn des MV in der Wohnung dulden möchte. Ist zwar Kindergarten, aber mehr sagt es nicht aus
Für den Mieter ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten?

Einklagung des Mietverhältnis, MV wurde von beiden Parteien unterzeichnet (VM hat auf Eigenbedarfkü verzichtet).
Das dürfte bis zum 1. Juli für eine Klage wohl nicht mehr zeitlich möglich sein?
umgekehrt, wie bereits gesagt: Vor dem 01. Juli kann er nichts machen, denn vorher gibt es keine Vertragsverletzung. Vielleicht besinnt sich die Vermieterin ja.
Schadensersatzforderung gegen die Vermieterin wegen Unzumutbarkeit des Mietverhältnis hinsichtlich des Ersatz der bisherigen Kosten sowie vom Mieter zu zahlenden erhöhten Mietpreis für die Altwohnung.
dass hinter den Möbeln ein anderer Zustand ist als erwartet, gehört ins Übergabeprotokoll. Unzumutbar ist das nicht.
Ersatz bisheriger Kosten gibt es auch nicht, da das MV erst in der Zukunft beginnt. Man kann vorher keine Kosten haben, ebenso entfällt die Schadensersatzforderung für Ersatzwohnung und Co vor dem 01.07. Kosten können auch noch nicht entstanden sein, denn er zieht ja erst aus der alten Wohnung aus.
Der bisherige Vermieter ist nur zur "Neuvermietung" bereit, wenn der KM um 25% erhöht wird.
:!: Der Mieter hat einen gültigen Mietvertrag- samt Kündigungsfrist, die erst ab dem 01.07. beginnt :!:
Die Rechtslage ist für den Mieter gänzlich unbekannt, denn das Mietverhältnis beginnt ja erst zum 1. Juli.
Die Rechtslage ist eindeutig, dass das Vertragsverhältnis erst am 01.07. beginnt und vorher auch nicht verletzt werden kann
Welches wären denn mögliche Schritte?
abwarten, mit der Vermieterin eine gütliche Einigung versuchen, dabei überlegen, ob man nicht einfach das SZ renoviert (muss man dann bei Auszug natürlich nicht mehr), kündigen und 3 MM für die Wohnung zahlen. Reagieren, falls man nicht in die Wohnung kann, keine Übergabe erfolgt.
FM
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Re: Vermieterin beleidigt den "zukünftigen Mieter" und ändert Absprachen noch vor Mietbeginn

Beitrag von FM »

Baden-57 hat geschrieben: 15.06.21, 13:26 der neuen Wohnung verbrachte Kleidung und Haushaltsgegenstände etc. in der Hofdurchfahrt der alten Wohnung.
Auf Mail, Mitteilung auf AB des Festnetz sowie sms auf Handy keinerlei Reaktion.
Möglicherweise trifft aus Sicht der Vermieterin ein offener oder versteckter Einigungsmangel zu (§§ 154 u. 155 BGB).

Ob das so ist oder nicht, wird ggf. irgendwann das Gericht entscheiden.
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