TG-Platz-Tausch

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PyramSo
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TG-Platz-Tausch

Beitrag von PyramSo »

Moin

Nehmen wir mal zwei Mieter eines Hauses an (normales Mietshaus, 1 VM für alle, keine ETW), die beide einen TG-Platz unten drin haben.

Bei Mieter A, seit über 20 J. dort wohnend, stehe der Platz im Mietvertrag
(Genauer gesagt: Das Feld in der Liste der Zimmer, Keller und Garagen ist zwar leer, aber in der Liste der zu zahlenden Miete ist der Platz mit Nummer und Betrag drin. Da anfangs nur A-Ex den Platz brauchte, wurde bei deren Auszug eine Kündigung versucht und von VM deswegen abgelehnt, dass er sich paar Wochen beschwerte, warum da noch geparkt wird ... Anekdote am Rande ... Bei der Sanierung der TG wurde angeboten, den Platz abzugeben, einige Plätze wurden für andere Zwecke benötigt. Also als gänzlich separat unkündbar kann man sie also wohl nicht bezeichnen ... A hatte auch anfangs mal kurz eine Wohnung C im selben Haus ohne TG-Platz).

Bei Mieter B, ähnlich lange dort wohnend, versteht sich gut mit A, sei ähnliches angenommen ...

Nach der Sanierung wurden die Plätze baulich leicht geändert, es geht auf dem eh schon etwas schmaleren Platz von B (verglichen mit A) nun noch a weng enger zu.
(Alles Doppelparker, beide haben obere Plätze.)
Daher hatte B die Idee, A mal zu fragen, ob man die Plätze tauschen könne.
A wäre die Enge derzeit egal, weil eh kein Pkw auf seinem Platz geparkt, für die derzeitigen Fahrzeuge wäre Platz B auch gut, wenn nicht sogar besser geeignet.

A hätte also eher nix dagegen, fragt sich aber nun, wie man das am besten regelt ...

Der offiziellste Weg wäre wohl, die Mietverträge dauerhaft ändern zu lassen.
Änderungsvertrag? Nochmal Versuch einer Teilkündigung mit Anmietung des anderen Platzes? Oder was würde man da machen?

Risiko: Der VM könnte bei der Gelegenheit die Mieten der Plätze anpassen, die alten DM-Beträge auf Euro großzügigst "aufrunden" oder so ...
Da sowohl A gel. mit dem VM bzgl. NK-Abrechnungen und Mieterhöhungsbegehr auf dem Kriegsfuß stehe, als ehedem auch B (ob auch aktuell, entzieht sich meiner Kenntnis ...), ist dieses Risiko wohl nicht so gering ... Daher wäre die Chance, dass der VM sich auf die Teilkündigungen einlässt, hoch ...

Der andere Weg: Sich gegenseitig den Platz überlassen.
Wäre das dann nach § 540 oder, weil Teil eines Wohnmietvertrags, auch nach § 553 abzuwickeln?

Letzteres wäre besser, weil der VM zustimmen müsste nach Abs. 1 und nach Abs. 2 eine Erhöhung wohl nicht begründbar wäre, der Tausch wäre also rein praktisch nur anzeigepflichtig, die Genehmigung nur eine Formsache ...

§ 540 hat diese Klauseln nicht. Bezieht sich das dortige Kündigungsrecht dann auf den ganzen Vertrag oder nur auf den TG-Platz?

Tendiere wegen der Vertragseinheit derzeit zu § 553 ... Die große Suchmaschine hat mir aber bisher nicht helfen können ...

Der dritte Weg, einfach tauschen ohne zu fragen, empfiehlt sich wohl nicht wegen der auffällig anderen Belegung ...

Kennt noch jemand andere Wege?
winterspaziergang

Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von winterspaziergang »

PyramSo hat geschrieben: 16.06.21, 00:04 ...
A hätte also eher nix dagegen, fragt sich aber nun, wie man das am besten regelt ...

....
Der dritte Weg, einfach tauschen ohne zu fragen, empfiehlt sich wohl nicht wegen der auffällig anderen Belegung ...

Kennt noch jemand andere Wege?
Absprache unter Nachbarn ist nicht unerlaubt. B parkt auf As Platz, weil der breiter ist. Zieht A aus, kann B sich nur nicht darauf berufen und muss wieder auf seinem Stellplatz parken.
Tastenspitz
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Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von Tastenspitz »

Ich sehe auch kein Problem. A parkt bei B und umgekehrt. Fertig.
Auch wenn wir in Deutschland sind muss man nicht alles mit Vertrag und Klagen regeln.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von PyramSo »

winterspaziergang hat geschrieben: 16.06.21, 06:55 Absprache unter Nachbarn ist nicht unerlaubt. B parkt auf As Platz, weil der breiter ist. Zieht A aus, kann B sich nur nicht darauf berufen und muss wieder auf seinem Stellplatz parken.
Ja, so könnte man es machen, aber ...
Tastenspitz hat geschrieben: 16.06.21, 08:04 Auch wenn wir in Deutschland sind muss man nicht alles mit Vertrag und Klagen regeln.
... rechtstheoretisch ist es eine (wenn auch gegenseitige, aber trotzdem) Überlassung an Dritte und wie gesagt: durch die auffällig andere Belegung wird es dem VM irgendwann auffallen, daher die Frage nach den rechtstheoretisch korrekten Möglichkeiten ...
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Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von Tastenspitz »

PyramSo hat geschrieben: 16.06.21, 12:21 die auffällig andere Belegung
Ist das so ein Auto
https://www.gannett-cdn.com/presto/2018 ... width=2560
oder wie ist eine auffällig andere Belegung zu verstehen? :mrgreen:
Ansonsten ist es streng genommen eine Untervermietung. Da sollte man sich das OK vom Eigentümer holen.
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Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von PyramSo »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.06.21, 06:56
PyramSo hat geschrieben: 16.06.21, 12:21 die auffällig andere Belegung
Ist das so ein Auto
https://www.gannett-cdn.com/presto/2018 ... width=2560
oder wie ist eine auffällig andere Belegung zu verstehen? :mrgreen:
Die einen würden sagen: Eine Idee weniger auffällig.
Die anderen würden sagen: Noch vieeel schlimmer! :ostern:
Tastenspitz hat geschrieben: 17.06.21, 06:56 Ansonsten ist es streng genommen eine Untervermietung. Da sollte man sich das OK vom Eigentümer holen.
Eben.
§ 553, da Teil eines Wohnungs-MV?
Oder nur § 540, da keine Wohnfläche?
Tastenspitz
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Re: TG-Platz-Tausch

Beitrag von Tastenspitz »

540 - es ist kein Wohnraum.
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