Teilung von Anschlusskosten
Moderator: FDR-Team
Teilung von Anschlusskosten
Nehmen wir einmal folgenden hypothetischen Fall: V ist Vermieter einer Gewerbefläche und M der Mieter. Der Mietvertrag kam im Frühjahr 2020 zustande. Aufgrund des Gewerbes benötigt M einen Starkstromanschluss, der neu gelegt werden musste. Laut Vertrag einigen sich V und M, dass beide Parteien sich die Kosten dafür teilen. Jetzt kam die Coronakrise dazwischen, M konnte sein Gewerbe nicht betreiben und ist auf absehbare Zeit nicht in der Lage, die Hälfte der Anschlusskosten zu tragen. V ist geduldig und möchte M so weit es geht mit einem zinsfreien Zahlungsaufschub entgegenkommen. Frage: Was muss V tun, damit nicht irgendwann eine Verjährung der Forderung eintritt?
Re: Teilung von Anschlusskosten
Geht es immer noch um das Kabel?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Teilung von Anschlusskosten
Nein. Die Frage von damals hat sich erledigt. Es geht nur um die Teilung der Kosten laut Mietvertrag. Wie lange darf V die Kosten großzügig stunden, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen?
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Re: Teilung von Anschlusskosten
Verjährung nach BGB ist 3 Jahre zum Jahresende.
Forderungen aus 2020 verjähren also Ende 2023.
Forderungen aus 2020 verjähren also Ende 2023.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Teilung von Anschlusskosten
Was müsste V vor Fristende tun, um die Verjährung zu unterbrechen?
Die Frist läuft ja noch lange, es ist aber fraglich, ob M bis dahin alle Forderungen erfüllen kann. Könnte V von M eine Erklärung einfordern, die einen Verzicht auf die Verjährung beinhaltet. Wäre dies rechtlich wirksam und möglich.
Die Frist läuft ja noch lange, es ist aber fraglich, ob M bis dahin alle Forderungen erfüllen kann. Könnte V von M eine Erklärung einfordern, die einen Verzicht auf die Verjährung beinhaltet. Wäre dies rechtlich wirksam und möglich.
Re: Teilung von Anschlusskosten
Verzicht auf Einrede der Verjährung unterschreiben lassen.
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Re: Teilung von Anschlusskosten
@ktown
Danke!
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