aus kostengründen, da vom Mieter sowieso nix zu holen ist,
verklagt der Vermieter den Mieter wegen Mietrückständen nur zur Räumung.
Kann die Räumungsklage deswegen scheitern, ?
Sind Zahlungs- und Räumungsklagen untrennbar ?
Räumungsklage ohne Forderungsklage
Moderator: FDR-Team
Re: Räumungsklage ohne Forderungsklage
ich wüsste nicht, dass man erst auf Zahlung und danach auf Räumung klagen kann.
Wenn die Wohnung wg. Mietrückständen gekündigt ist, kann nach Ablauf einer angemessenen Frist direkt auf Räumung geklagt werden.
Wenn die Wohnung wg. Mietrückständen gekündigt ist, kann nach Ablauf einer angemessenen Frist direkt auf Räumung geklagt werden.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Räumungsklage ohne Forderungsklage
Der Vermieter muss eben dennoch nachweisen, dass Mietschulden bestehen, wenn das der Grund für die Kündigung ist.
Woher weiß der Vermieter, dass in den nächsten 30 Jahren nichts zu holen ist?
Woher weiß der Vermieter, dass in den nächsten 30 Jahren nichts zu holen ist?
Re: Räumungsklage ohne Forderungsklage
Der Vermieter muss eben dennoch nachweisen, dass Mietschulden bestehen,
Nur der Schuldner kann nachweisen, dass er bezahlt hat, nicht der Gläubiger.
Woher weiß der Vermieter, dass in den nächsten 30 Jahren nichts zu holen ist?
Das Eintreiben ist mit viel Aufwand verbunden, muß auch vorfinanziert werden.
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