Balkon streichen

Moderator: FDR-Team

rossa-rosa
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Balkon streichen

Beitrag von rossa-rosa »

Liebes Team,

der Vermieter (VM) teilt seiner Mietpartei (MP) mit, dass die Holzkonstruktion auf d. Balkon einen Anstrich nötig hat, der bis Wintereinbruch vorzunehmen ist. Er empfiehlt dazu, welches Öl für den Anstrich zu nutzen ist.

Fragen dazu:
Wer ist zuständig für den Anstrich bzw. wer muss die Kosten bezahlen? VM oder MP?
Läuft das Streichen des Balkons gar als Beschädigung der Mieträume, so dass die MP die Kosten zu tragen hat?
Müsste sich die MP evtl. auch um ein Gerüst/Leiter kümmern, da man ohne Weiteres nicht an die Brüstung kommen kann?

Danke im Voraus für Mithilfe
rossa-rosa
fodeure
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Re: Balkon streichen

Beitrag von fodeure »

1. Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag oder um einen Gewerbemietvertrag?
2. Was ist vertraglich vereinbart?
ktown
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Re: Balkon streichen

Beitrag von ktown »

Guckst du hier und hier und hier usw.
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rossa-rosa
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Re: Balkon streichen

Beitrag von rossa-rosa »

fodeure hat geschrieben: 05.07.21, 22:14 1. Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag oder um einen Gewerbemietvertrag?
2. Was ist vertraglich vereinbart?
Hallo,
es handelt sich um einen Wohnraummietvertrag.

VG, rossa-rosa
Froggel
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Re: Balkon streichen

Beitrag von Froggel »

rossa-rosa hat geschrieben: 05.07.21, 23:14es handelt sich um einen Wohnraummietvertrag.
Dann ist es üblicherweise Sache des Vermieters. Steht nichts davon im Mietvertrag und ist auch keine gültige Individualklausel vereinbart worden, kann diese Aufforderung vom Mieter getrost zurückgewiesen werden, da es nicht seine Aufgabe ist. Findet man aber auch unter den Links in ktowns Beitrag.
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Tastenspitz
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Re: Balkon streichen

Beitrag von Tastenspitz »

Froggel hat geschrieben: 06.07.21, 08:25 Dann ist es üblicherweise Sache des Vermieters.
Sehe ich auch so. Besagte Individualvereinbarung mal außen vor.
Als Instandhaltung ist auch eine Umlage hier nmE. nicht gegeben.
ktown
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Re: Balkon streichen

Beitrag von ktown »

Aber auch in eine Individualvereinbarung kann nicht alles vereinbart werden.

Beispiel Gartenpflege im Mietrecht. Da haben schon so einige versucht dem Mieter auferlegten Umfang maximal auszureizen.
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rossa-rosa
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Re: Balkon streichen

Beitrag von rossa-rosa »

Hallo an alle,
mein Dankeschön an alle für die Unterstützung!!!
Viele Grüße von
rossa-rosa
rossa-rosa
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Re: Balkon streichen

Beitrag von rossa-rosa »

Guten Morgen zusammen,

1. es steht im Mietvertrag ein Passus, dass in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert seien, so dass sich die Mietpartei auf ihre Kosten die regelmäßig in den Mieträumen anfallenden Schönheitsreparaturen durchzuführen habe. Diese Schönheitsreparaturen umfassen u. a. das Streichen der Fußböden und Fußbodenleisten, ... Fenster und Außentüren von innen.
-> Ist mit diesem erwähnten Fußboden auch der Fußboden des Balkons gemeint oder wirklich nur der Fußboden drinnen gemeint?

2. Weiterhin ist erwähnt, dass die fachgerechte Erneuerung von Anstrichen u. a. Fußböden, soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Durchführung erforderlich ist, im Allgemeinen nach 7 Jahren vorzunehmen sei.
-> Zu 2. Die Anstricharbeiten des Balkonbodens sind vor ca. 2 bis 3 Jahren durchgeführt worden. Ersichtlich ist allerdings, dass der Boden erneut eingeölt werden sollte.

Nun doch noch die Frage, wer die Kosten übernimmt ...

Danke im Voraus und freundliche Grüße
rossa-rosa
ktown
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Re: Balkon streichen

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
ktown
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Re: Balkon streichen

Beitrag von ktown »

Lesen sie meine Links. Dies sollte helfen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Froggel
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Re: Balkon streichen

Beitrag von Froggel »

rossa-rosa hat geschrieben: 07.07.21, 11:35 -> Ist mit diesem erwähnten Fußboden auch der Fußboden des Balkons gemeint oder wirklich nur der Fußboden drinnen gemeint?
Dieser Passus gilt nur für Innenräume. Wenn der Vermieter glaubt, dass er das auf Außenräume wie den Balkon ausweiten darf, macht er die gesamte Schönheitsreparaturklausel ungültig, da diese nur Dinge enthalten darf, die auch dazu gehören. Alle Kosten, die der Vermieter nicht gültig auf den Mieter abwälzen kann, bleiben beim Vermieter hängen. Sollte der Mieter in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sein (und das beweisen können, z.B. durch das Übergabeprotokoll oder Zeugen), sind die Schönheitsreparaturklauseln grundsätzlich ungültig. Lesen Sie sich bitte einmal dieses hier durch, insbesondere Punkt 5. Der Rest dürfte für Sie allerdings auch interessant sein. Das ist zwar viel zu lesen, aber es kann nicht schaden, sich Wissen anzueignen, das man vielleicht irgendwann einmal benötigt (z.B. beim Auszug des Mieters) :wink:
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rossa-rosa
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Re: Balkon streichen

Beitrag von rossa-rosa »

Hallo zusammen,
nochmals vielen Dank an alle für Ihre Mithilfe!
Besten Gruß,
rossa-rosa
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