Alter Dielenfussboden wellig

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zenthrix
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Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von zenthrix »

Der alte Dielenfussboden in einer Wohnung ist wellig.
Ist das ein Mangel der vom Mieter gerügt werden kann und evtl. sogar auch zu einer Mietminderung berechtigt?
Sollte der Vermieter sich die Arbeit machen und die Dielen gar abschleifen, so das der Dielenfussboden wieder komplett plan und gerade ist?
Besteht hier etwa die Gefahr, dass der Dielenfussboden nach dem abschleifen durch die Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit mit der Luft wieder wellig wird?

Hat nicht so ein alter Dielenfussboden auch seinen Charme? Kann und muss er überhaupt immer so exakt gerade und plan sein wie der Estrichfussboden in einem Neubau?
Elektrikör
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von Elektrikör »

War der Boden schon beim Einzug so?
Sprechen wir von 2mm oder 4cm?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
zenthrix
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von zenthrix »

Nehemen wie an der Dielenfussboden wäre schon immer so.
Sprechen wir eher von 2mm bis max. 4mm. Die Dielen könnten in der Mitte Plan bzw. gerade sein und sich an den jeweiligen Seiten nach oben neigen bzw. biegen.
Übertreiben beschrieben könnte der Dielenfuffboden so aussehen

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Zuletzt geändert von zenthrix am 22.07.21, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Tastenspitz
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von Tastenspitz »

zenthrix hat geschrieben: 22.07.21, 21:49 Nehemen wie an der Dielenfussboden wäre schon immer so.
Dann ist es der angemietete Zustand und damit ok. Es gibt keinen Grund die Miete zu mindern.
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zenthrix
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von zenthrix »

Das würde demnach bedeuten, der Mieter hätte z.B. auch keinen Anspruch darauf das die Dielen abgeschliffen werden oder der Dielenfussboden mit anderen Möglichkeiten (z.B. Ausgleichmasse, Laminat oder Parkett drauflegen) ausgeglichen oder begradigt wird?
ktown
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von ktown »


Wie schon gesagt, scheint dieser Zustand bei Vertragsabschluss vorgelegen zu haben und ist daher Bestandteil des Mietvertrags.
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Tastenspitz
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von Tastenspitz »

Was sagt denn der Vermieter zu dem Problem.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
winterspaziergang

Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von winterspaziergang »

zenthrix hat geschrieben: 22.07.21, 20:59 Der alte Dielenfussboden in einer Wohnung ist wellig.
Ist das ein Mangel der vom Mieter gerügt werden kann und evtl. sogar auch zu einer Mietminderung berechtigt?
das dürfte u.a. davon abhängen, welche Minderung des Wohnwerts man in den welligen Dielen sieht, in welchem Jahr das Haus gebaut wurde und welche Miete der fiktive Mieter zahlt.
Bilden sich die alten Dielen bereits im Mietzins ab, kann man nicht mehr mindern. Von der Frage der Höhe der Minderung mal abgesehen.
Sollte der Vermieter sich die Arbeit machen und die Dielen gar abschleifen, so das der Dielenfussboden wieder komplett plan und gerade ist?
das muss der Vermieter wissen. Er kann natürlich auch eine Firma beauftragen
Besteht hier etwa die Gefahr, dass der Dielenfussboden nach dem abschleifen durch die Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit mit der Luft wieder wellig wird?
das dürfte die Fachfirma nach Sicht der Dielen vor Ort beantworten können
Hat nicht so ein alter Dielenfussboden auch seinen Charme? Kann und muss er überhaupt immer so exakt gerade und plan sein wie der Estrichfussboden in einem Neubau?
hat er, kann auch ideelen Wert haben, aber das ist keine rechtliche Frage. Es sei denn, die Dielen haben einen historischen Bezug, weil hier schon Bismarck herumgelaufen ist o.ä., dann kann es sich auf die Frage des Mietzinses auswirken.

Natürlich müssen alte Dielen nicht wie neuer Estrich aussehen, weswegen dies wiederum in der Frage der Miete und deren Minderungsrecht (oder nicht) berücksichtigt würde.
Elektrikör
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von Elektrikör »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.07.21, 07:27 Was sagt denn der Vermieter zu dem Problem.
Ich schätze, der VM fragt hier
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
zenthrix
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von zenthrix »

Der Dielenfussboden könnte aus den 50er Jahren sein.
Laufspuren sind bisher keine erkennbar, da die Dielen komplett mit einem Teppich bedeckt waren. Der Anstrich der Dielen (Ochsenblut?) ist noch sehr gut.
Das Abschleifen der Dielen wäre natürlich eine enorme Arbeit. Zumal man auch sehr viel abschleifen müßte um die rote Farbe komplett zu entfernen.
Es gibt bedenken, dass die Stabilität der Dielen dadurch nicht mehr gewährleistet ist.
winterspaziergang

Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von winterspaziergang »

zenthrix hat geschrieben: 25.07.21, 11:00 Der Dielenfussboden könnte aus den 50er Jahren sein.
Laufspuren sind bisher keine erkennbar, da die Dielen komplett mit einem Teppich bedeckt waren. Der Anstrich der Dielen (Ochsenblut?) ist noch sehr gut.
Das Abschleifen der Dielen wäre natürlich eine enorme Arbeit. Zumal man auch sehr viel abschleifen müßte um die rote Farbe komplett zu entfernen.
Es gibt bedenken, dass die Stabilität der Dielen dadurch nicht mehr gewährleistet ist.
Interessant.
Welche rechtliche Frage, die man ohne Besichtigung vor Ort (und ohne die Forenregeln zu verletzen) beantworten könnte, ist denn noch offen?
zenthrix
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Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von zenthrix »

Keine. Denn eigentlich ist das ganze rechtlich mit der Antwort von ktown bereits beantwortet.
Abkürzend könnte man das ganze auch zusammenfassen mit "gemietet wie gesehen".
Ich wollte lediglich höflich sein und noch ihre Fragen nach Alter usw. beantworten.
winterspaziergang

Re: Alter Dielenfussboden wellig

Beitrag von winterspaziergang »

zenthrix hat geschrieben: 25.07.21, 15:42 Keine. Denn eigentlich ist das ganze rechtlich mit der Antwort von ktown bereits beantwortet.
Abkürzend könnte man das ganze auch zusammenfassen mit "gemietet wie gesehen".
Ich wollte lediglich höflich sein und noch ihre Fragen nach Alter usw. beantworten.
danke für Ihre Höflichkeit, aber da steht gar keine Frage.
Der Satz
das dürfte u.a. davon abhängen, welche Minderung des Wohnwerts man in den welligen Dielen sieht, in welchem Jahr das Haus gebaut wurde und welche Miete der fiktive Mieter zahlt. Bilden sich die alten Dielen bereits im Mietzins ab, kann man nicht mehr mindern. Von der Frage der Höhe der Minderung mal abgesehen.
ist keine Frage, sondern bringt nur zum Ausdruck, dass die Einschätzung des Zustands jeder Wohnung und die eventuelle Frage einer Minderung vom Baujahr, Standard der Zeit und bereits darauf bezogenen Mietzins abhängt.
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