Hallo zusammen,
ein tatsächlich vollkommen fiktiver Fall, der mich aber mal interessiert und ich dazu eure Meinungen hören wollte.
Kommt ein Stromkunde mit seinen Zahlungen in Rückstand, kommt irgendwann der Versorger und knippst den Strom aus. IdR scheinen sie dafür eine Sonderregelung in ihren Versorgungsverträgen zu haben, welche ihnen den Zutritt zum Grundstück/Haus für diesen Fall gestatten würde.
Nun mal die Konstellation: Mieter von einem EFH bezieht seinen Strom über den VM, weil dieser sich wohl mit der Abrechnung seiner Solaranlage so leichter tut oder aus welchem anderen Grund er das gerne so hätte. Dem Mieter ist das erstmal egal wem er den Strom bezahlt, kostet über VM das gleiche wie über die Stadtwerke direkt. Mieter zahlt seine Abschläge an den VM pünktlich und es bestehen keine Aussenstände.
Theoretisch geht nun der VM pleite oder versemmelt einfach über längeren Zeitraum die Stromrechnung und/oder die Abschläge zu bezahlen und der Versorger entschließt sich dazu das EFH des Mieters zu sperren, aka von der Stromversorgung abzuklemmen. Die Frage ist nun, der Versorger hat einen Vertrag mit dem Vermieter, aber nicht mit dem Mieter. Nun setzt sich der Mieter hin und sagt dem Personal des Versorgers, das ihn abklemmen möchte: Ihr kommt hier nicht rein.
Welche Optionen hat der Versorger? Mieter ist kein Vertragspartner.
Ich würde ja entweder meinen, es gibt irgendwo ein gesetzlich verankertes "Sonderbetretungsrecht" für solche Fälle, oder der Strom wird statt im Haus irgendwo am Verteilerkasten der Strasse abgeklemmt?
Wie seht ihr das?
Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
Moderator: FDR-Team
Re: Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
Das geht afaik technisch nicht. Dann müsste es ja in der Strasse eine separate Leitung für jedes Haus geben und der Versorger bräuchte keine Sonderregelungen die ihm Zutritt gestatten. Dann hätte ja auch mir mein Netzbetreiber nicht vor einigen Tagen "den Saft abdrehen" müssen um den Neubau in der Strasse an's Netz anschließen zu können.
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Re: Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
I.d.R. ist der "Anlagenbetreiber" (z.B. der Vermieter der Windräder, Blockheizkraftwerke, Photovoltaik, Biogasanlage betreibt) nicht gleich der "Netzbetreiber" -> z.B. Unternehmung XY.
Ausnahme: Vermieter hätte eine sog. "Insellösung" also mit Energiespeicher. Eine solche autarke Anlage könnte ohne einen weiteren Netzbetreiber auskommen.
Der Netzbetreiber kann bei wichtigem Grund das Netz trennen (Punkt). Zur Not mit einem Gerichtsvollzieher Schlüsseldienst und Polizeikräften im Rücken bzw bei akuter Not auch mit Hilfe der Feuerwehr.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
und wieso wird der Mieter nicht Vertragspartner. Geht ganz leicht wenn der Versorger mitspielt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
Der Versorger ist berechtigt, bei fehlenden Zahlungen die Stromzufuhr zu kappen, dazu gibt es bereits etliche Gerichtsurteile, und ein Mieter kommt nicht einmal per einstweiliger Verfügung drumherum. Es ist dabei unerheblich, dass der Vermieter das Geld nicht weitergereicht hat und nicht der betroffene Mieter. Der Mieter hat bei fehlender Wasser- und/oder Stromversorgung das Recht, die Miete um 100% zu kürzen, da eine Wohnung ohne Wasser und/oder Strom unbewohnbar ist, er kann die Betriebskosten einbehalten, die er dann direkt an den Stromversorger zahlt, und der Mieter kann fristlos seine Wohnung kündigen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Versorger Zutritt zum Grundstück verweigern
Wenn der Mieter unberechtigt den Zutritt verweigert, wird er eben die Kosten für das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung zum Zutrittsrecht tragen müssen. Fall da neben dem Gerichtsvollzieher und dem Mitarbeiter des EVU auch noch die Polizei und ein Schlüsseldienst anrücken müssen, kann das schon teuer werden.
Eine Sperrung außerhalb des Hauses könnte technisch auch machbar sein, je nach den Gegebenheiten vor Ort. Fall dazu die Straße aufgerissen werden und ein Bagger kommen muss, wird es halt noch teurer.
Eine Sperrung außerhalb des Hauses könnte technisch auch machbar sein, je nach den Gegebenheiten vor Ort. Fall dazu die Straße aufgerissen werden und ein Bagger kommen muss, wird es halt noch teurer.
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