wer haftet ?

Moderator: FDR-Team

saya
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wer haftet ?

Beitrag von saya »

angenommen sind Gebrüder A+B Eigentümer einer Wohnung.

Die Wohnung wird von Schwester C an Fremden D vermietet.

Wer haftet ?

A+B für was ?
C wenn als Miteigentümer für was ?
C wenn als NICHT-Miteigentümer für was ?
Dummerchen
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Re: wer haftet ?

Beitrag von Dummerchen »

saya hat geschrieben: 28.07.21, 12:26 Wer haftet ?
Grunsätzlich der Verursacher.


Man könnte einen Sachverhalt aber auch so schildern, dass er für den Empfänger der Nachricht verständlich ist.
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FM
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Re: wer haftet ?

Beitrag von FM »

Oder der/die Vertragspartner.
lottchen
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Re: wer haftet ?

Beitrag von lottchen »

"Für was" ist ein wenig schwer zu beantworten. Man kann ja schlecht alle möglichen Szenarien aufschreiben. Vielleicht bringst Du mal ein Beispiel was denn passieren könnte, dass jemand haften müsste.
saya
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Re: wer haftet ?

Beitrag von saya »

natürlich für das Mietobjekt aus Mietverhältnis.
Tastenspitz
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Re: wer haftet ?

Beitrag von Tastenspitz »

:roll:
A und B. C oder D auch. A und B vermutlich gesamtschuldnerisch es sei denn es ist anders. Oder umgekehrt. Kommt drauf an.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ExDevil67
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Re: wer haftet ?

Beitrag von ExDevil67 »

saya hat geschrieben: 28.07.21, 17:20 natürlich für das Mietobjekt aus Mietverhältnis.
Es wird nicht klarer wer hier wem gegenüber für was haften soll.

Wobei C als Vermieter von D, aber nicht Eigentümer des Mietobjektes da in einer ganz üblen Position sitzt.
ktown
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Re: wer haftet ?

Beitrag von ktown »

Die Antwort von Tastenspitz passt auf diese Fragestellung perfekt. :lachen: :lachen: :daumenhoch
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: wer haftet ?

Beitrag von Elektrikör »

Klare Frage --》 klare Antwort
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Zafilutsche
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Re: wer haftet ?

Beitrag von Zafilutsche »

saya hat geschrieben: 28.07.21, 12:26 angenommen sind Gebrüder A+B Eigentümer einer Wohnung.

Die Wohnung wird von Schwester C an Fremden D vermietet.

Wer haftet ?

A+B für was ?
C wenn als Miteigentümer für was ?
C wenn als NICHT-Miteigentümer für was ?
Man erkennt, das die Frage:"Wer haftet?" viel zu kurz und extrem offen gestellt ist.
Miteigentümer A und B scheinen einig zu sein, das das Objekt durch Schwester C verwaltet werden soll Als bestellte Verwalterin ist diese gegenüber A und B rechenschaftspflichtig. Das könnte z.B bedeuten das die Miteigentümer ihre Geldbörse öffnen müssen, weil weder ein möglicher Versicherungsschutz besteht oder ein möglicher Verursacher eines Schadens nicht liquide ist oder sich einfach ins Ausland abgesetzt hat. Die Szenarien sind bei Haftungsfragen gegen unendlich.
LG
Zafilutsche
P.S als bestellte Verwalterin könnte Schwester C idR. bei Erfüllung von Voraussetzungen eine Verwalterhaftpflicht Versicherung abschließen. Das Haftungsrisiko von A und B könnte so reduziert werden (Nebenbei werden potentielle Konfliktpunkte die gerne zu Familienstreitigkeiten führen könnten gleich mit eleminiert)
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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