Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

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Bonner Mieter
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Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von Bonner Mieter »

Hallo,

In einem Mietvertrag findet sich lediglich:
"Die Wohung wird unrenoviert übergeben. Schönheitsreparaturen, wie Tapezieren und Streichen der Wände sind vom Mieter während seiner Mietzeit nach seinem eigenen Geschmack und eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder zu beauftragen. Die Rückgabe der Wohnung darf unrenoviert, jedoch zumindest besenrein, erfolgen."

Angenommen Hochwasser, weder mieter- noch vermieterverschuldet, hat die Wohnung überschwemmt. Weder Vermieter noch Mieter haben eine Elementarversicherung. Der Mieter räumt die betroffenen Räume aus und entfernt die Tapete, bis in den trockenen Bereich, der Vermieter sorgt für die Trockenlegung und Reinigung der Wohnung. Danach kann neu tapeziert bzw. gestrichen werden.

Wer müsste tapezieren bzw. streichen, Vermieter oder Mieter?
Falls den Vermieter die Pflicht treffen sollte, reicht es dann aus, nur die betroffenen Stellen neu zu tapezieren? Also wenn die Tapete zum Beispiel 40 cm entfernt wurde, dann nur bis 40 cm zu tapezieren, so daß unten beispielsweise umlaufend Rauhfaser und oben Mustertapete wäre oder müsste bis zur Decke neu tapeziert werden?
Falls der Mieter in der Pflicht stehen sollte, könnte er das Tapezieren unterlassen, da Rückgabe bei Auszug unrenoviert sein darf und während der Mietzeit nichts gemacht werden muß?
ktown
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Re: Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von ktown »

Wieso sollte der Vermieter für das tapezieren zuständig sein? Sie sagten doch
Bonner Mieter hat geschrieben: 01.08.21, 10:21weder mieter- noch vermieterverschuldet
somit trägt jeder seinen Teil.
Wenn es dem Mieter gefällt in einer nicht tapezierten Wohnung zu leben, kann er die Wände einfach nur streichen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von lottchen »

Ich finde das einen sehr speziellen Fall. Warum gibt es keine Elementarschädenversicherung? Wird in der Gegend von den Versicherungen überhaupt nicht angeboten oder ist zu teuer? Ich denke, hier werden sich Mieter und Vermieter einigen müssen. Über die bisherigen Arbeiten hat man sich doch auch geeinigt. Der Mieter könnte auch noch eine Mietminderung in den Raum werfen, die sicher auch angemessen wäre.
winterspaziergang

Re: Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von winterspaziergang »

lottchen hat geschrieben: 02.08.21, 13:43 Ich finde das einen sehr speziellen Fall. Warum gibt es keine Elementarschädenversicherung? Wird in der Gegend von den Versicherungen überhaupt nicht angeboten oder ist zu teuer?
selbst, wenn man es wüsste, dürfte das für die nun aktuelle Frage nicht weiterführend sein
lottchen hat geschrieben: 02.08.21, 13:43Ich denke, hier werden sich Mieter und Vermieter einigen müssen. Über die bisherigen Arbeiten hat man sich doch auch geeinigt. Der Mieter könnte auch noch eine Mietminderung in den Raum werfen, die sicher auch angemessen wäre.
wenn der Vermieter nicht für die Tapete zuständig ist, dürfte es eine Frage sein, was der Einwurf einer Mietminderung bringen soll bzw. welche rechtliche Grundlage diese haben soll.
"Der Wohnwert ist gemindert, weil ich nicht tapezieren mag" ist (noch) nicht ausreichend hierfür.
hambre
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Re: Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von hambre »

ktown hat geschrieben:Wieso sollte der Vermieter für das tapezieren zuständig sein?
Vielleicht weil es sein Tapeten waren, die beschädigt wurden.
somit trägt jeder seinen Teil.
Völlig richtig, jedoch ergibt sich aus der Klausel zu den Schönheitsreparaturen nicht, wem die Tapeten gehören.

Daher sollte zunächst einmal dargestellt werden, wer die Tapeten angebracht hat.
ktown
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Re: Tapezieren/Streichen nach Überschwemmung

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben: 02.08.21, 23:18
ktown hat geschrieben:Wieso sollte der Vermieter für das tapezieren zuständig sein?
Vielleicht weil es sein Tapeten waren, die beschädigt wurden.
Bonner Mieter hat geschrieben: 01.08.21, 10:21 Die Wohung wird unrenoviert übergeben. Schönheitsreparaturen, wie Tapezieren und Streichen der Wände sind vom Mieter während seiner Mietzeit nach seinem eigenen Geschmack und eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder zu beauftragen.
ist für mich eine Wohnung ohne Tapeten. Was in vielen Gegenden nicht unüblich ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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