Angenommen im Mietvertrag wurde die Koppelung der Miete an die jährliche Inflationsrate vereinbart.
Die letzte Mieterhöhung sei zum 01.03.2020 erfolgt.
Die für 2021 fällige Mieterhöhung wurde dem Mieter noch nicht mitgeteilt.
Diese ist zum 01.11.2021 geplant
Die Inflationsrate betrage im Okt 2021 ZUM VORJAHERSMONAT (also Okt 2020) sagen wir 3,1%
Ist die Miete (nur) um diesen Wert des Vorjahresmonats zu erhöhen?
Oder ist eine Mieterhöhung um die Inflationsrate von März 2020 bis Okt 2021 zulässig?
Gibt es dazu Urteile/Paragraphen?
Claudia
Indexmieterhöhung mit Inflationsrate ab Vorjahresmonat oder ab letzter Mieterhöhung?
Moderator: FDR-Team
Re: Indexmieterhöhung mit Inflationsrate ab Vorjahresmonat oder ab letzter Mieterhöhung?
Es kommt auch darauf an, auf welchen Index sich die Mieterhöhung bezieht, denn eine Klausel, die etwas anderes als einen Verbraucherpreisindex nennt, ist ungültig. Allgemein ist diese Seite sehr informativ. Rückwirkend darf aber nicht erhöht werden. Zulässig ist nur eine Erhöhung für die Zukunft.
Ich bin kein Jurist.
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