Vermieter von Lagerraum verwehrt Zugang und drängt dann

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Ela77
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Vermieter von Lagerraum verwehrt Zugang und drängt dann

Beitrag von Ela77 »

Hallo,

Frau A hat einiges in einem Lagerraum bei einer Firma untergestellt. Wegen Verkaufs des Gebäudes wurde gekündigt. Der Sohn von Frau A wollte die Sachen nach und nach abholen, der Vermieter sagte es sei kein Problem abends nach der Arbeit, Der Vermieter zögerte es aber immer wieder hinaus, hielt keine Termine ein, hielt Zugesagtes nicht ein. Obwohl er schriftlich Zusagen gemacht hat widerspricht er sich und behauptet nun, Frau A hätte während der Geschäftsöffnungszeiten kommen können, das würde im Vertrag stehen. Da steht aber auch, dass im Ausnahmefall auch andere Termine vereinbart werden können. Einen Schlüssel hat Frau A nie bekommen, da auch andere Leute ihre Sachen untergestellt hatten.

Auch wollte der Sohn Schränke fotografieren, um die in einem Internetauktionshaus zu verkaufen, auch das sagte der Vermieter zu, aber hielt es nicht ein.

Da so kurzfristig kein Auto zu bekommen ist oder nur total überteuert und die Räumung nun 2 Tage nach dem Termin erfolgen sollte, will der Vermieter Schadenersatz fordern. Dabei könnte alles schon lange leer sein, wenn er wie zugesagt, den Sohn ein paar mal reingelassen hätte.

Fragen:
1. Kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, da der neue Eigentümer angeblich sofort Umbauarbeiten vornehmen wollte und schon Handwerker bestellt habe? Wegen 2 Tagen zu spät?
2. Was wäre, wenn man länger nicht räumt und darauf besteht, es nach und nach zu machen?
3. Kann Frau A von dem Vermieter Geld für ein Mietauto verlangen, um pünktlich zu räumen? Weil er sie ja schließlich nicht wie vereinbart reingelassen hatte und nun dadurch überhaupt nur die Kosten entstehen..

Gruß Ela
Froggel
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Re: Vermieter von Lagerraum verwehrt Zugang und drängt dann

Beitrag von Froggel »

1) Kann man die Terminzusagen außerhalb der Geschäftszeiten und die entsprechenden Absagen nachweisen? Ansonsten ist das nicht das Problem des Vermieters, wenn der Mieter innerhalb der Geschäftszeiten keine Zeit hat. Der Mieter hätte jemanden beauftragen können, der die Öffnungszeiten einhalten kann.
2) Wenn man nicht jetzt räumt, kann der VM tatsächlich Schadensersatz fordern. Schließlich wusste man den Kündigungstermin. Sollte man sich sperren, kann der VM sogar eine Räumungsklage gegen den Mieter anstreben, deren Kosten der Mieter zu tragen hat.
3) Nein.
Ich bin kein Jurist.
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