Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

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Drittschuldner
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Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von Drittschuldner »

Vermieter A hat einen Gasliefervertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr am 01.03.2021 abgeschlossen inklusive Preisgarantie. Mal angenommen im Oktober kommt der Gasanbieter und sagt zu A: "Ich habe keinen Bock mehr an dich zu dem vereinbarten Preis zu liefern. Bezahl ab sofort mehr oder ich kündige dich fristlos." - Vermieter hat keine Lust auf Stress und lässt sich fristlos kündigen und geht in die Grundversorgung. Hier wäre der Gaspreis ca. 50% höher.

Muss das der Mieter bei der Nebenkostenabrechnung akzeptieren oder kann der Mieter sagen, dass der Vermieter unwirtschaftlich gehandelt hat und Mieter zahlt nur den ursprünglichen Gaspreis? Wie wäre hier die Rechtslage?
ktown
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von ktown »

Die Rechtslage ist die, dass der Mieter die Nebenkosten und dazu zählt hier der Betrieb der Heizung, zu tragen hat. Natürlich muss der Vermieter wirtschaftlich handeln. Das er das nicht getan hat, muss jedoch der Mieter beweisen. Die Marktlage ist derzeit nur die, dass Strom und Gas eine derart hohe Teuerungsrate haben, dass vielfach die Grundversorgung günstiger ist als die Sondervertragstarife.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Jim Panse
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von Jim Panse »

Grundsätzlich wohl richtig, aber hier haben wir einen Spezialaspekt. Die Gaslieferung könnte in die Unwirtschaftlichkeit gerutscht sein, weil der Vermieter die außerordentliche Kündigung in Kauf genommen hat, ohne seine günstigen Konditionen gerichtlich zu verteidigen. Dass eine Vielzahl der von den Energieversorgern wegen Preisanstiegen vorgenommen Kündigungen bei Festpreisverträgen unwirksam war, wurde zuletzt ja gerichtlich bestätigt. Das sagt nun nichts über den hier in Frage stehenden Liefervertrag aus, lässt aber den Schluss zu, dass ein Verfahren des Vermieters gegen die Kündigung nicht offensichtlich erfolgslos gewesen wäre.

M. E. wird es darauf ankommen, ob (längstens bis zur ersten Beendigungstermin aufgrund fristgerechter Kündigung oder Nichtverlängerung des Jahresvertrags durch den Anbiete)
- dem Vermieter aus dem Mietvertrag eine Nebenpflicht erwächst, die Festpreiskonditionen zu Gunsten des Mieter zu sichern, oder
- das widerpruchslose Akzeptieren der außerordentlichen Kündigung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

Rechtsprechung habe ich dazu auf die Schnelle nicht gefunden. Wegen der aktuellen Häufung der Problemkonstellation werden sich aber sicherlich über kurz oder lang die Gerichte damit befassen müssen.

Gruß
jp
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ktown
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von ktown »

Jim Panse hat geschrieben: 21.01.22, 09:16 wurde zuletzt ja gerichtlich bestätigt.
Haben sie das Urteil?
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FM
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von FM »

Ob es wirtschaftlich ist einen vielleicht bestehenden Anspruch einzuklagen, ist die Frage. Immerhin kann man ein Verfahren auch verlieren, oder man gewinnt es zwar aber die Gegenseite ist bis dahin zahlungsunfähig. Dann sind auch noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen und das ganze war ein Minus-Geschäft.
Tastenspitz
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von Tastenspitz »

NmE. kann ein Mieter dem Vermieter nicht vorschreiben, wie er seine Verträge abschließt oder kündigt.
Und welche Heizkosten dann letztlich auf der Abrechnung stehen wäre wohl auch erstmal abzuwarten. Letztlich war der Preis bis September wohl so günstig, dass der Lieferant die Reißleine ziehen musste. dadurch könnte der hohe Preis ab Oktober möglicherweise kompensiert werden und unterm Strich ein qm Preis/Jahr zustande kommen, der eben nicht unwirtschaftlich ist.
Streitwert sollte man sich bei der Gelegenheit auch mal ansehen, ob das letztlich lohnt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Chavah
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von Chavah »

Letztlich muss der Vermieter wirtschaftlich vernünftig handeln. Und das bedeutet nicht, dass er ständig das günstigste Angebot raussuchen muss, um dort Verträge abzuschließen. Und der Anbieter für die Grundversorgung ist im Zweifel einer, der akzeptiert werden muss. Dass Sicherheit und Zuverlässigkeit ihren Preis hat, klar. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass mein Vermieter insoweit keine Experimente eingeht.

Chavah
Drittschuldner
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Re: Muss Mieter höheren Gaspreis akzeptieren ?

Beitrag von Drittschuldner »

Vielen lieben Dank für die Antworten.
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