Guten Tag und hallo in die Runde!
Folgendes Szenario:
Person A wohnt seit 11 Jahren in einer Doppelhaushälfte.
A geht durch Nebentür Carport raus.
Macht normal zu ohne abzuschließen.
Wollte wieder rein, ging nicht.
Schloß musste aufgebohrt werden.
Neuer Zylinder drin, aber hakt ziemlich und Schlüssel lässt sich nicht immer drehen.
Wird wohl mehr defekt sein, denkt sich PersonA.
Vermieter XYZ sagt zu Person A:
Übernehme nur die Kosten des neuen Schloßes
Wäre Vermieter XYZ im Recht und wie würde sich jetzt Person A verhalten?
Würde die Kleinreperatur Klausel hier greifen?
mfg
Türschloss defekt? Mietsache?
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Re: Türschloss defekt? Mietsache?
Warum hat man nicht die Haupttüre benutzt und den Vermieter informiert, dass er sich drum kümmert bzw. einen Schlüsseldienst seiner Wahl beauftragt? Wenn das Haus mehrere Eingänge besitzt, ist es nicht nötig, sofort einen x-beliebigen Schlüsseldienst zu holen.andreas100 hat geschrieben: ↑10.06.22, 17:41 A geht durch Nebentür Carport raus.
Macht normal zu ohne abzuschließen.
Wollte wieder rein, ging nicht.
Schloß musste aufgebohrt werden.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Türschloss defekt? Mietsache?
Wenn die sofortige Reparatur nicht nötig war, weil man auch durch die Haupttür hätte gehen können (aus dem Sachverhalt nicht ganz klar), dann muss der Vermieter gar nichts zahlen.
Der korrekte Gang der Dinge ist: Der Mieter informiert den Vermieter über den Defekt, dieser beauftragt einen Handwerker, den Defekt zu beheben.
Die Kleinreparaturklausel bedeutet nicht, dass der Mieter sich um die Reparatur kümmern muss. Sie bedeutet nur, dass der Mieter dem Vermieter die Kosten der Instandsetzung erstatten muss, wenn diese unter dem vereinbarten Höchstbetrag liegen.
Wenn der Mieter ohne Not die Reparatur in Auftrag gibt, dann bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen.
Abseits vom Rechtlichen, wenn ich das hier lese:
Der korrekte Gang der Dinge ist: Der Mieter informiert den Vermieter über den Defekt, dieser beauftragt einen Handwerker, den Defekt zu beheben.
Die Kleinreparaturklausel bedeutet nicht, dass der Mieter sich um die Reparatur kümmern muss. Sie bedeutet nur, dass der Mieter dem Vermieter die Kosten der Instandsetzung erstatten muss, wenn diese unter dem vereinbarten Höchstbetrag liegen.
Wenn der Mieter ohne Not die Reparatur in Auftrag gibt, dann bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen.
Abseits vom Rechtlichen, wenn ich das hier lese:
... dann klingt das für mich nach einem dieser Schlüsseldienste, die völlig unnötig das Schloss aufbohren und einem dann auch gleich noch einen Schließzylinder verkaufen. Wenn die Tür nicht abgesperrt war, muss man eigentlich sehr selten das Schloss aufbohren. Oder wenn doch (Fallen- oder Riegelbruch), dann muss auch das Einsteckschloss ersetzt werden und nicht nur der Schließzylinder. Und dass es jetzt manchmal hakt, kann an dem verkauften Schließzylinder liegen, oder der Schlüsseldienst hat anderweitig gepfuscht.andreas100 hat geschrieben: ↑10.06.22, 17:41 Schloß musste aufgebohrt werden.
Neuer Zylinder drin, aber hakt ziemlich und Schlüssel lässt sich nicht immer drehen.
Re: Türschloss defekt? Mietsache?
Und das ist dann ein Sachmangel, den der Schlüsseldienst zu verantworten hat, d.h. er muss nachbessern – kostenlos!
Ich bin kein Jurist.
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