Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Moderator: FDR-Team
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Topicstarter
Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Mieterin hat gegen die Abrechnungen für 2019 und 2020 Widerspruch eingelegt.
Bei der 2019-Abrechnung (eingegangen am 31.12.2020) wurde wegen des Nachzahlungsbetrag die Miete ab dem 01.01.21 erhöht. Aufgrund des Widerspruchs hat die Mieterin diese erhöhte Miete natürlich nicht gezahlt.
Nun hat die Mietern 1,5 Jahr nach dem Widerspruch die angeforderten Belege von der Vermieterin erhalten und akzeptiert zähneknirschend die Nachzahlung. Muss sie auch den Differenzbetrag zwischen neuer und alter Miete für den kompletten Zeitraum seit Widerspruch nachbezahlen?
Die Abrechnung 2020 ist übrigens noch nicht geklärt.
Vielen Dank für eine Antwort.
folgender Fall:
Die Mieterin hat gegen die Abrechnungen für 2019 und 2020 Widerspruch eingelegt.
Bei der 2019-Abrechnung (eingegangen am 31.12.2020) wurde wegen des Nachzahlungsbetrag die Miete ab dem 01.01.21 erhöht. Aufgrund des Widerspruchs hat die Mieterin diese erhöhte Miete natürlich nicht gezahlt.
Nun hat die Mietern 1,5 Jahr nach dem Widerspruch die angeforderten Belege von der Vermieterin erhalten und akzeptiert zähneknirschend die Nachzahlung. Muss sie auch den Differenzbetrag zwischen neuer und alter Miete für den kompletten Zeitraum seit Widerspruch nachbezahlen?
Die Abrechnung 2020 ist übrigens noch nicht geklärt.
Vielen Dank für eine Antwort.
Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Was genau wurde erhöht? Die Miete unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder nur die Vorauszahlung für die Nebenkosten?
Nebenkosten dürfte entspannt sein, die ggf fälligen Nachzahlungen für die Nebenkosten in 2021 und 2022 fallen dann halt entsprechend höher aus.
Nebenkosten dürfte entspannt sein, die ggf fälligen Nachzahlungen für die Nebenkosten in 2021 und 2022 fallen dann halt entsprechend höher aus.
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Topicstarter
Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Nur die Vorauszahlung für die Nebenkosten wurden erhöht.
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Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Hallo,
Es ist doch klar, was die Nebenkosten sind, oder?
Das sind DIE Kosten, die der VM dem M quasi vorstreckt und natürlich bezahlt haben will.
Sind sie angefallen (siehe Belege): was denkst du nun?
Es ist doch klar, was die Nebenkosten sind, oder?
Das sind DIE Kosten, die der VM dem M quasi vorstreckt und natürlich bezahlt haben will.
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Topicstarter
Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Ganz großartige Antwort, vielen Dank. Da fühlt man sich richtig ernstgenommen. 

Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Wieso fühlen Sie sich nicht ernst genommen?
Wenn man eine Nebenkostenerhöhung als Mieterhöhung deklariert, dann sollte es doch erlaubt sein das grundlegende Verständnis im Mietrecht zu hinterfragen.
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Dann mal andersrum:AvantGarden74 hat geschrieben: ↑16.06.22, 19:39 Ganz großartige Antwort, vielen Dank. Da fühlt man sich richtig ernstgenommen.![]()
warum denken Sie, daß die Nebenkosten NICHT bezahlt werden müssen?
MfG
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Topicstarter
Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Sie fragen mich, warum ich mich nicht ernstgenommen fühle, um mich dann im nächsten Satz zu beleidigen?
Wo bin ich hier gelandet?
Mein Profil wird gelöscht, Antworten sind nicht mehr nötig.
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Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
????AvantGarden74 hat geschrieben: ↑16.06.22, 20:34Sie fragen mich, warum ich mich nicht ernstgenommen fühle, um mich dann im nächsten Satz zu beleidigen?
Wo bin ich hier gelandet?
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Heut mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Trink mal 2 Halbe, das hilft
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Re: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung eingelegt - muss jetzt Mieterhöhung nachgezahlt werden?
Ja, die Vorauszahlungserhöhung durch die NKA 2019 war wirksam, weil die Abrechnung inhaltlich richtig ist.AvantGarden74 hat geschrieben: ↑16.06.22, 15:55 Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Mieterin hat gegen die Abrechnungen für 2019 und 2020 Widerspruch eingelegt.
Bei der 2019-Abrechnung (eingegangen am 31.12.2020) wurde wegen des Nachzahlungsbetrag die Miete ab dem 01.01.21 erhöht. Aufgrund des Widerspruchs hat die Mieterin diese erhöhte Miete natürlich nicht gezahlt.
Nun hat die Mietern 1,5 Jahr nach dem Widerspruch die angeforderten Belege von der Vermieterin erhalten und akzeptiert zähneknirschend die Nachzahlung. Muss sie auch den Differenzbetrag zwischen neuer und alter Miete für den kompletten Zeitraum seit Widerspruch nachbezahlen?
Die Abrechnung 2020 ist übrigens noch nicht geklärt.
Vielen Dank für eine Antwort.
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