Person A verschenkt ihr Wohnhaus an Person B , im Notarvertrag ist kein Nießbrauch o. Wohnrecht für Person A eingetragen.
Person A bewohnt dieses Wohnhaus weiter ohne Mietvertrag u. Mietzahlung .
Person A bekommt nun Besuch von einer Person C , die Person B aus privaten Gründen u. unbeliebten Vorfällen nicht in Ihrem Wohnhaus dulden möchte.
Hat die jetzige Eigentümerin Person B ein Recht , dieser Person C Hausverbot zu erteilen, ?
Oder muss die jetzige Eigentümerin jeglichen Besuch von Person A dulden .
Wer kann helfen ?
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Wer kann helfen
Moderator: FDR-Team
Re: Wer kann helfen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Wer kann helfen
Unvollständiger Sachverhalt, da unklar ist, auf Grund welchen Rechtsverhältnisses Person A dieses Wohnhaus nutzt.Person A verschenkt ihr Wohnhaus an Person B , im Notarvertrag ist kein Nießbrauch o. Wohnrecht für Person A eingetragen.
Gruß Spezi
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