Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

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Janaline
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Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Janaline »

Hallo,

eine Mieterin wird seit 2 Jahren nicht mehr von anderen Mietern/Eigentümern gesehen, ihr abgemeldetes Auto steht auf dem privaten Parkplatz des Wohngeländes. Die Miete wird vom Jobcenter finanziert. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Mieterin selbst im Ausland wohnt (sie meldet sich immer wieder beim Vermieter aus Spanien um Ansprüche wie ein neues Waschbecken etc. zu stellen) und die Wohnung privat und vermutlich schwarz untervermietet. An der Klingel sowie dem Postkasten steht die Adresse der Mieterin. Ein Postfach ist nicht vorhanden. Der Postbote hat die Mieterin noch nie angetroffen.

Die Mieterin ist 58 Jahre alt, das heißt keine Rentnerin. Ihre gemeldete Adresse ist in Deutschland, wo sie aber allen Anscheins nach nicht wohnt.

Die Mieterin wohnt in einer Wohnanlage. Daher steht in abgemeldetes und mittlerweile schrottreifes Auto auf dem Privatgrundstück (Parkplatz der Wohnanlage) und wird somit nicht von der Stadt abgeschleppt. Erste Frage hierzu: wer kann das Abschleppen in Auftrag geben, und wer muss für die Unkosten aufkommen?

Zweite Frage: wie bekommt man die Mieterin aus der Wohnung? Sollte man die Mieterin wegen des Verdachts auf Sozialbetrug beim Jobcenter anonym melden? Oder eine Kündigung aussprechen, und wenn ja aus welchem Grund?

Wie ist hier die Rechtslage?

Beste Grüße!
Niemand2000
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Niemand2000 »

Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 13:27Wie ist hier die Rechtslage?
Erst mal ein paar Rückfragen, und zwar, hat der VM einen Nachweis, dass die Wohnung anderweitig vermietet ist? Wurde im MV Untervermietung ausgeschlossen? Kann der VM die M nicht einfach dazu auffordern, den Wagen zu "entsorgen" oder ist dieser "Stellplatz" Bestandteil des MV?
Janaline
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Janaline »

Einen direkten Nachweis nicht. Die Mieterin hat gesagt, sie lässt eine Freundin kostenfrei darin wohnen, wenn sie in Urlaub ist (sie ist aber im Grunde immer in Urlaub da nie in der Wohnung, teilweise für Wochen nicht). Untervermietung im klassischen Sinne ist im Vertrag ausgeschlossen.
Die Tochter der Mietern ist bereits wegen des Wagens aufgefordert worden, da die Mutter (Mieterin) nie vor Ort ist. Die Mieterin selbst ist schriftlich aufgefordert worden, aber es ist nichts passiert. Der Stellplatz ist nicht angemietet. Es handelt sich um private Stellplätze für Bewohner/Besucher, die aber nicht gesondert angemietet werden können. Hierfür gibt es eine Tiefgarage.
Evariste
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Evariste »

Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 13:27 Zweite Frage: wie bekommt man die Mieterin aus der Wohnung? Sollte man die Mieterin wegen des Verdachts auf Sozialbetrug beim Jobcenter anonym melden? Oder eine Kündigung aussprechen, und wenn ja aus welchem Grund?
Da wird an einer Kündigung kein Weg vorbeiführen. Dafür wird man aber den Nachweis führen müssen, dass tatsächlich eine ungenehmigte Untervermietung vorliegt. Der bloße Aufenthalt im Ausland ist nicht unbedingt ein Verstoß gegen den Mietvertrag, solange man ab und zu nach dem rechten sieht.

EIne Meldung beim JC beendet nicht den Mietvertrag, kann aber im schlimmsten Fall dazu führen, dass das JC die MIetzahlungen einstellt. Wahrscheinlicher ist aber, dass so ein anonymer Hinweis vom JC nicht weiter beachtet wird, wenn er nicht mit konkreten Fakten unterfüttert ist - und wie will man konkrete Fakten nennen, ohne seine Identität offenzulegen?
Elektrikör
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Elektrikör »

Ich empfehle hier mal einen Anwalt
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
lottchen
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von lottchen »

Auch ein abgemeldetes Auto muss kein Schrottauto sein. Abschleppen lassen kann das der Grundstückseigentümer. Natürlich bezahlt er das auch und kann dann schauen ob er sich die Kosten vom Autohalter zurückholen kann. Sinnvoll wäre dann natürlich vorher eine nachweisbare Aufforderung das Teil vom Grundstück zu entfernen und eine Halterabfrage um sicher zu gehen dass das Auto auch tatsächlich der Mieterin gehört. Genaugenommen müsste der Vermieter das Auto auf einen Platz vom Abschleppunternehmen schleppen lassen (und Miete zahlen). Wenn er es verschrotten will benötigt er eigentlich ein Gutachten (was er natürlich auch bezahlen muss). Zur Wohnung wurde ja schon was gesagt. Im schlimmsten Fall (bei Meldung an das JC) hat der Vermieter weiter einen Mieter aber bekommt keine Miete mehr....Und da es hier um jemanden geht der kein pfändbares Einkommen hat wird das alles wohl nicht passieren und alles bleibt, wie es war.

Ich empfehle hier keinen Anwalt. Das Geld sieht man nie wieder. Und den Mieter schnell los wird man dadurch auch nicht.

Praktischer (wenn auch nicht rechtlich sauberer Vorschlag): Wenn die Handbremse nicht angezogen und der Gang nicht eingelegt ist - Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum schieben. Dann kümmert sich das Ordnungsamt.
FM
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 04.08.22, 14:31 EIne Meldung beim JC beendet nicht den Mietvertrag, kann aber im schlimmsten Fall dazu führen, dass das JC die MIetzahlungen einstellt.
Wahrscheinlich auch für die Vergangenheit zurück fordert. Dass sich diese Forderung direkt an den Vermieter als Zahlungsempfänger richtet ist zumindest für die Zeit denkbar, wo er davon ausgehen musste, dass der Anspruch nicht mehr besteht.
Janaline
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Janaline »

Danke erst einmal für die Antworten!

Also das Auto ist definitiv nicht mehr fahrtüchtig. Grundstückseigentümer sind wir, allerdings ist es mit einer Erbpacht versehen. Ist also verpachteter Grund.

Was ich nicht verstehe ist folgendes: Wenn das JC die Zahlungen einstellt, kann doch die Mieterin die Miete nicht mehr begleichen - und Nichtbezahlung ist doch ein eindeutiger Kündigungsgrund? Die Mieterin selbst fährt einen schicken Audi Cabrio und sieht alles andere als mittellos aus. Es ist also nicht unbedingt gesagt, dass nichts Pfändbares vorhanden ist. Es ist wohl ein klassischer Sozialbetrug.
lottchen
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von lottchen »

Na denn: Meldung ans JC mit dem Verdacht, mit allen Informationen und Verdachtspunkten, die man hat. Dann muss man abwarten ob das JC darin einen Anlaß sieht in eine nähere Prüfung einzutreten.
Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 18:42 Grundstückseigentümer sind wir, allerdings ist es mit einer Erbpacht versehen. Ist also verpachteter Grund.
Letzteres spielt da m.M. nach keine Rolle. Für die Dauer der Erbbaupacht seid ihr Eigentümer.
Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 18:42 Wenn das JC die Zahlungen einstellt, kann doch die Mieterin die Miete nicht mehr begleichen - und Nichtbezahlung ist doch ein eindeutiger Kündigungsgrund?
Ja.
Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 18:42 Die Mieterin selbst fährt einen schicken Audi Cabrio
Was aber nicht heißt, dass sie der Halter des Fahrzeuges ist.
FM
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von FM »

Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 18:42 Was ich nicht verstehe ist folgendes: Wenn das JC die Zahlungen einstellt, kann doch die Mieterin die Miete nicht mehr begleichen - und Nichtbezahlung ist doch ein eindeutiger Kündigungsgrund? Die Mieterin selbst fährt einen schicken Audi Cabrio und sieht alles andere als mittellos aus. Es ist also nicht unbedingt gesagt, dass nichts Pfändbares vorhanden ist. Es ist wohl ein klassischer Sozialbetrug.
Der vermutete Betrug richtet sich gegen den Staat, nicht gegen den Vermieter. Das wäre also noch kein Kündigungsgrund.

Wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird, nach 2 Monaten schon - aber es wäre auch denkbar, dass sie rechtzeitig die Zahlungen selbst leistet.

Anspruch auf AlG II besteht nicht mehr, wenn sie nicht mehr im Bezirk des Jobcenters wohnt (ob eine mehrwöchige Abwesenheit auch schon ausreicht, ist inzwischen fraglich). Bei einem evtl. Aufenthalt in Spanien ist das eher schwer überprüfbar, da es keine Einreisestempel im Reisepass gibt. Das Jobcenter wird es vielleicht erst mal mit Meldeaufforderungen versuchen. Sollten weitere Ermittlungen notwendig werden (z.B. über Fluggastlisten, spanisches Einwohnermeldeamt, Kontoauszüge) wird man vermutlich Strafanzeige erstatten, da die Polizei da mehr Möglichkeiten hat. Aber das alles betrifft nicht unmittelbar den Vermieter. Wie aber schon gesagt: wenn er "wissen musste", dass kein Anspruch mehr auf Mietzahlungen durch das Jobcenter bestand, könnte auch ein Anspruch auf Erstattung gegen ihn selbst (ungerechtfertigte Bereicherung) bestehen. Da gibt es aber einige zu klärende Fragen vorher.
Niemand2000
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Niemand2000 »

Janaline hat geschrieben: 04.08.22, 14:23(sie ist aber im Grunde immer in Urlaub da nie in der Wohnung, teilweise für Wochen nicht).
Weltreise :?: :shock:
Evariste
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 04.08.22, 19:33 Wie aber schon gesagt: wenn er "wissen musste", dass kein Anspruch mehr auf Mietzahlungen durch das Jobcenter bestand, könnte auch ein Anspruch auf Erstattung gegen ihn selbst (ungerechtfertigte Bereicherung) bestehen.
Dafür sehe ich keinerlei Rechtgrundlage.

1. "Ungerechtfertigte Bereicherung" im Sinne von § 812 BGB und ein daraus resultierender Erstattungsanspruch des Jobcenters kommen nicht in Frage, da die Mietzahlungen nicht "ohne rechtlichen Grund" (vgl. §812 BGB) geleistet wurden. Es gibt nämlich einen MIetvertrag und eine Gegenleistung des Vermieters. Dass die Zahlungen des JC an den Mieter eventuell ungerechtfertigt waren, ist nicht das Problem des Vermieters.

2. Theoretisch denkbar wäre ein Schadenersatzanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter, wenn Mieter und Vermieter "unter einer Decke stecken". Dann hätte sich der Vermieter auch wegen Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht. Dafür reicht ein "er musste wissen" aber nicht aus, sondern der Vermieter müsste durch aktives Handeln (z. B. falsche Angaben) vorsätzlich dazu beitragen, dass der Sozialbetrug erfolgreich ist und bleibt. Eine Strafbarkeit durch Unterlassen oder auch eine zivilrechtliche Haftung scheitern daran, dass der Vermieter dem Jobcenter gegenüber zu nichts verpflichtet ist. Selbst wenn er eindeutige Beweise für einen Sozialbetrug finden würde, er wäre nicht dazu verpflichtet, den Mieter anzuzeigen. Mangels Vertragsbeziehung mit dem JC lässt sich eine derartige Pflicht auch nicht aus dem Grundsatz von "Treu und Glauben" ableiten.

(Im Gegenteil könnte sich ein Vermieter schadenersatzpflichtig machen, der seinen Vertragspartner (den Mieter) auf Verdacht bei den Behörden anschwärzt, wenn sich dann hinterher herausstellt, dass alles seine Ordnung hatte.)
papamoll
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von papamoll »

Sorry, aber ist das hier nicht schon längst individuelle Rechtsberatung?
Evariste
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von Evariste »

papamoll hat geschrieben: 04.08.22, 23:00 Sorry, aber ist das hier nicht schon längst individuelle Rechtsberatung?
Nö. :D
papamoll
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Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?

Beitrag von papamoll »

Was soll dann der Smilie hinter Nö. ??
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