Angenommen eine Mieterin kündigt ordnungsgemäss am 25.06. schriftlich gegenüber dem Vermieter Ihre Wohnung "zum 31.08."
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt ja 3 Monaten zum Monatsende.
D.h. der offizielle Auszugstermin/Mietertragsende wäre der 30.09.
Ist nun einfach nur der Auszugstermin/Mietvertragsende nichtig (und es gilt automatisch die Kündigung zum 30.09.) oder ist damit die komplette Kündigung nichtig?
Claudia
Mieterin kündigt mit falschem Datum: Nur Datum nichtig oder komplette Kündigung?
Moderator: FDR-Team
Re: Mieterin kündigt mit falschem Datum: Nur Datum nichtig oder komplette Kündigung?
AFAIK wird in solchen Fällen versucht zu ermitteln was gemeint war. Und da dürfte die naheliegendste Interpretation sein das eine fristgerechte Kündigung zum nächsten möglichen Termin gemeint war.
Re: Mieterin kündigt mit falschem Datum: Nur Datum nichtig oder komplette Kündigung?
Was will denn der Vermieter? Wenn er die Mieterin möglichst bald loswerden will kann er das Datum im Kündigungsschreiben als akzeptiertes Mietende bestätigen. Will er das nicht sollte er die Mieterin netterweise darauf hinweisen, dass Mietende erst einen Monat später ist.
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