Hausverbot durch Vermieter

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Mike R.
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Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von Mike R. »

Hallo und guten Morgen Miteinander.

Folgendes angenommenes Szenario:
Beim Vermieter eines Gewerbeobjekts trifft die Beschwerde über einen Mitarbeiter eines Mieters durch andere MA anderer Mieter ein, nachdem dieser sich ungebührlich verhalten haben soll.

Könnte der Vermieter diesem Mitarbeiter seines Mieters eigentlich so ohne weiteres ein Hausverbot erteilen?

Der Vermieter bekommt darüber hinaus z. B. mit, wie MA eines Mieters sich mit Ihrem Handy beschäftigen. Offenbar anstelle ihrer eigentlichen Tätigkeit nach zu gehen.

Darf der Vermieter diese "Untätigkeit" fotografisch festhalten und dem Vorgesetzten zur Verfügung stellen?

Wie seht ihr das?
Dankeschön
Mike R.
Tastenspitz
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von Tastenspitz »

Der Vermieter kann seinen Mieter über das Verhalten der Mitarbeiter und das ungebührliche Verhalten des einen unterrichten.
Er selber kann einem MA des Mieters nmE. kein Hausverbot geben. Das käme einem Beschäftigungsverbot gleich.
Die Nutzung der Aufnahmen ist kritisch - Stichwort Recht am eigenen Bild - kann aber auch durchaus zulässig sein. Wenn man zB. nur 5 MA im Hof am Handy sitzen sieht, ohne hier einzelne zu erkennen.
Allerdings fragt man sich, was ist das für ein Haufen? Wenn ich mich über jemanden beschweren will geh ich doch nicht zum Eigentümer des Gebäudes sondern zum Vorgesetzten des Betreffenden. :roll:
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Niemand2000
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von Niemand2000 »

Mike R. hat geschrieben: 20.09.22, 09:04Der Vermieter bekommt darüber hinaus z. B. mit, wie MA eines Mieters sich mit Ihrem Handy beschäftigen. Offenbar anstelle ihrer eigentlichen Tätigkeit nach zu gehen.

Darf der Vermieter diese "Untätigkeit" fotografisch festhalten und dem Vorgesetzten zur Verfügung stellen?
Hat denn der Vermieter, außer dass er einen Mietvertrag mit dem Mieter zu haben scheint, etwas mit dem Mitarbeiter zu tun?

Ist jetzt der Vermieter für die Mietverträge zuständig oder der Vorgesetzte?
ktown
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von ktown »

Mike R. hat geschrieben: 20.09.22, 09:04 Darf der Vermieter diese "Untätigkeit" fotografisch festhalten und dem Vorgesetzten zur Verfügung stellen?
Woher nimmt der Vermieter die Kenntnis, dass diese "Untätigkeit" nicht vom Vorgesetzten ausdrücklich erlaubt ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
MGH
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von MGH »

Der Vermieter könnte den Mieter, (vermutlich Arbeitgeber des "ungebührlichen" Mitarbeiters) auffordern, Belästigungen anderer Mieter und deren Mitarbeiter zu unterlassen. Hier kann der Frieden zwischen den Mietern beeinträchtig sein... was seine Interressen betreffen kann. Dies ist m.E. aber auch sehr stark davon abhängig, wie schwerwiegend das ungebührliche Verhalten war.

Was der Mieter dann mit seinem "bösen" Mitarbeiter macht, oder ob die anderen Mitarbeiter fleißig sind, gerade z. B. in Social Media Werbung für die Firma machen oder nicht, hat den Vermieter (in seinen Belangen als Vermieter) nicht zu interessieren, soweit der Frieden zu anderen Mietern nicht beeinträchtig wird.

Wenn er als Vermieter oder Passant oder Zuschauer selber weiteren Unfrieden innerhalb der Firma stiften möchte, sollte er ggf ernsthaft überlegen, ob es dann angemessen ist, einen Unfrieden an anderer Stelle (zwischen Mitarbeitern verschiedener Mieter) kritisieren zu wollen...
Es kann auch passieren, das mehrere Mitarbeiter ihrerseits eine unzulässige Überwachung / Fotos beim Arbeitgeber melden und dieser sich dann ein anderes Gebäude sucht, in dem er ungestört arbeiten darf... theoretisch kann er sogar zum Schutz seiner Mitarbeiter dazu gezwungen werden... in einem abstrakt angenommenen Szenario. :D
FM
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von FM »

Ein Foto auf dem jemand mit Handy in der Hand zu sehen ist nützt ja nichts. Es müsste schon ein etwas längeres Video sein. Da sind dann die Vorgaben aus § 4 BDSG zu beachten, also z.B. das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder und die Information der aufgenommenen Personen über die Datenspeicherung, -verwendung, -weitergabe.
Mike R.
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Re: Hausverbot durch Vermieter

Beitrag von Mike R. »

Hallo und Danke für eure reichlichen Antworten.
Dankeschön
Mike R.
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