Rechte Mietverhältnis ohne Mietvertrag und Mietzins

Moderator: FDR-Team

Gesperrt
Kirschblütenfest
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 20.11.22, 22:40

Rechte Mietverhältnis ohne Mietvertrag und Mietzins

Beitrag von Kirschblütenfest »

Guten Abend,
seit ca. 10 Jahren wohne ich in einem Mietobjekt ohne schriftlichen Mietvertrag und ohne Zahlung einer Miete, lediglich die Nebenkosten werden von mir getragen.
Nun werde ich zum Ende des Jahres ausziehen und soll meinem "Vermieter" dringend einen Schlüssel überlassen, damit er alles vermessen und besichtigen kann.
Einen Schlüssel werde ich ihm sicher nicht überlassen. Es ist keine Gefahr in Verzug und ich weiß, ich bin nicht verpflichtet, ihm einen Schlüssel auszuhändigen. Es geht lediglich um Sichtung evtl. Schäden und Sanierungsmaßnahmen und Vermessung der Räumlichkeiten für die Grundsteuer, für welche es eine Fristverlängerung bis 01.2023 gegeben hat und dafür ja eigentlich auch noch nach meinem Auszug am 31.12.2022 genügend Zeit zur Verfügung steht. Außerdem sollten diese Daten doch in Kaufvertrag, Flurkarte etc. aufgeführt sein🤔

Abgesehen davon, hat es ihn die letzten 10 Jahre nicht im Geringsten interessiert, ob alles in Ordnung ist oder nicht..

Wie ist die Rechtslage - wie schnell muss ich ihn in die Wohnung lassen? Ich würde schon gern in Ruhe - neben Arbeit, Kind etc. alles verpacken/ausräumen/abtransportieren....
Ich fühle mich doch sehr unter Druck gesetzt....

Danke und Gruß
"Kirschblütenfest"
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4292
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Rechte Mietverhältnis ohne Mietvertrag und Mietzins

Beitrag von Froggel »

Sie wollen eine persönliche Beratung? Dann fragen Sie einen Anwalt.
Ansonsten mal das hier durchlesen und das Augenmerk hierauf richten:
Auch bei bevorstehender Beendigung des Mietvertrages sind Besichtigungen zulässig – sowohl um die Wohnungsübergabe vorzubereiten als auch um Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen.
Der Mieter kann von ihm nicht verlangen, dass der VM bis nach Mietende (sprich Auszug) wartet und macht sich eventuell sogar schadensersatzpflichtig, wenn dem Vermieter dadurch eine Folgemiete entgeht. Der Mieter hat auch nicht zu entscheiden, wo der Vermieter für ihn wichtige Daten herbekommt. Möglicherweise stimmen die Daten aus dem Kaufvertrag ja nicht oder Dokumente sind verschollen. Das ist Sache des Vermieters und nicht des Mieters. Dementsprechend hat der Mieter dem Vermieter auch noch während der Mietzeit Zugang zu gewähren. Einen Schlüssel muss er ihm nicht überlassen, aber man kann mit ihm einen Termin abstimmen, damit er im Beisein des Noch-Mieters die Besichtigung durchführen kann.
Kirschblütenfest hat geschrieben: 20.11.22, 22:54Ich fühle mich doch sehr unter Druck gesetzt....
Womöglich fühlt sich der Vermieter ja über den Tisch gezogen, und nun? Gefühle lösen keine Rechtsverbindlichkeit aus.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Gesperrt