Hallo,
wenn eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt wurde, wann muß der Mieter dann kündigen falls er wesentlich früher eine Wohnung bekommt? Kann er jederzeit kündigen, was eigentlich logisch wäre, mit mit einer Mindestfrist von 2 Wochen, oder ist immer noch die 3monatige Frist aus dem Mietvertrag gültig?
Danke und Grüße
Kündigungsfrist nach Räumungsurteil
Moderator: FDR-Team
Re: Kündigungsfrist nach Räumungsurteil
Wenn ein Räumungsurteil ergangen ist, ist der Mietvertrag doch bereits gekündigt. Die lange Räumungsfrist dient nicht dazu, dass der Mieter sie bis zum Ende ausreizt, sondern dazu, dass der Mieter ausreichend Zeit hat, vor Ablauf der Frist neuen Wohnraum zu finden. Dementsprechend muss der Mieter nicht kündigen (da ein bereits gekündigter Vertrag nicht nochmals gekündigt werden kann), sondern er teilt dem Vermieter mit, dass er neuen Wohnraum gefunden hat und einigt sich mit ihm, wann er auszuziehen gedenkt, damit eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe stattfinden kann.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Kündigungsfrist nach Räumungsurteil
Danke
So ist das auch logisch.
Grüße
So ist das auch logisch.
Grüße
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