Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

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Benutzer50
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Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von Benutzer50 »

Angenommen jemand kauft ein Auto und da steht im Kaufvertrag "Das Auto hat Reifen" und im nächsten Satz steht "Das Auto hat keine Reifen" und der Käufer schließt den Vertrag ab und bekommt ein Auto ohne Reifen. Stehen ihm dann Reifen vom Verkäufer zu?

Angenommen in einem Einzug-Übergabeprotokoll, welches der Wohnungsmieter erstellt hat, steht als Überschrift "Gebrauchsspuren, die über das normale Maß hinausgehen" und dann folgt eine Auflistung, wo unter anderem steht "- Die Fliesen im Bad haben leichte Abnutzungsspuren". Die Überschrift steht im Widerspruch zu dem Auflistungspunkt, finde ich. Was, wenn bei Auszug Gebrauchsspuren bei den Badfliesen gefunden werden, die tatsächlich über das normale Maß hinausgehen? Wird dann die schlimmere Bezeichnung, also die Überschrift gültig? Oder fokussiert sich das Gericht auf die leichtere Gebrauchszustandbeurteilung?
ktown
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von ktown »

Das Gericht fokussiert nicht sondern wertet das was vorhanden ist. Oder gibt es das Fahrzeug nicht mehr und sind die Wandfliesen schon entfernt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von Tastenspitz »

Unklare Vertragsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
BGB 305 c Abs. 2
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
hawethie
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von hawethie »

Da Übergabeprotokoll ist kein Vertrag - und einen Widerspruch sehe ich da auch nicht
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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ktown
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von ktown »

Wie muss ich mir das vorstellen bei dem Fahrzeug? Man besichtigt ein Fahrzeug und es fällt einem nicht auf, dass es ohne Reifen da steht oder wurden die Reifen nach Besichtigung entfernt und der Wagen stand dann danach aufgebockt im Hof?
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Oli2712
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von Oli2712 »

Tastenspitz hat geschrieben: 10.03.23, 06:12 Unklare Vertragsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
BGB 305 c Abs. 2
Nur, wenn es sich um AGB handelt

Und ein Auto ohne Reifen dürfte nach aktueller Rechtslage nicht mangelfrei sein.

Dass das Übergabeprotokoll keine Vertragsbestimmungen enthält, wurde schon geschrieben.
Tastenspitz
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Re: Wie werden Widersprüche in Verträgen gewertet?

Beitrag von Tastenspitz »

Kaufvertrag Auto ist ein Vertrag und bei dem Übergabeprotokoll zum Einzug sehe ich auch nicht wirklich ein Problem. Dazu sind beide Formulierungen zu schwammig.
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