Hallo,
es gibt nun eine gesetzliche Verpflichtung, dem Mieter monatlich eine Übersicht über die Verbräuche von Heizung und Warmwasser mitzuteilen.
Wenn der Mieter sich nicht bei der App des Vermieters anmeldet, um diese dort kostenlos zu erhalten, wird diese per Post kostenpflichtig monatlich zugestellt.
Wie sind eure Erfahrungen ? Muss man diese Aufstellung monatlich erhalten oder kann man dem widersprechen ? Insbesondere, wäre doch auch E-Mail ein Weg Zustellkosten zu sparen.
Das ist zwar in gewisser Hinsicht auch Aufwand, aber das sollte doch in den "Betriebskosten" des Vermieters einkalkuliert sein ?!
Unterjährige Verbraucherinformation Heizung und Warmwasser per Post kostenpflichtig ?
Moderator: FDR-Team
Re: Unterjährige Verbraucherinformation Heizung und Warmwasser per Post kostenpflichtig ?
Die neue HeizkostenV verpflichtet den Vermieter dazu.
Natürlich könnte der Vermieter dies in die Nebenkosten einrechnen. Hier scheint er aber gewillt zu sein dies kostenfrei über ein Portal anzubieten und nur bei individuellen Abweichungen direkt Kosten anzumelden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unterjährige Verbraucherinformation Heizung und Warmwasser per Post kostenpflichtig ?
Die Möglichkeit der Bereitstellung der Daten wird vom Gesetzgeber verlangt und kostet nun mal Geld. Der Aufwand, den die Abrechnungsfirma hat, muss ja nun mal bezahlt werden. Das muss jeder Mieter bezahlen, ob er die Daten nun haben will oder nicht. Bei meinem Anbieter, mit dem ich zu tun habe hat man als Mieter dann die Wahl, seine E-Mail-Adresse anzugeben, dann bekommt man eine E-Mail, muss diese bestätigen und bekommt dann zukünftig monatlich die paar Angaben per Mail zugesendet (ist ja nun auch nicht so viel). Wenn man keine E-Mail-Adresse hat bekommt man es per Post zugeschickt wenn man will, kostet natürlich deutlich mehr. Wenn man gar nicht will gibt man gar nichts an, dann zahlt man nur die Grundgebühr und bekommt nichts.
Ich habe aber auch schon von anderen Abrechnungsfirmen / Vermietern gehört, die ausschließlich die Zusendung per Post verpflichtend durchführen. Inweit das rechtens ist - keine Ahnung. Müsste man mal ins Gesetz schauen.
Ich habe aber auch schon von anderen Abrechnungsfirmen / Vermietern gehört, die ausschließlich die Zusendung per Post verpflichtend durchführen. Inweit das rechtens ist - keine Ahnung. Müsste man mal ins Gesetz schauen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Unterjährige Verbraucherinformation Heizung und Warmwasser per Post kostenpflichtig ?
Wofür die Grundgebühr ?lottchen hat geschrieben: ↑10.03.23, 09:53 Die Möglichkeit der Bereitstellung der Daten wird vom Gesetzgeber verlangt und kostet nun mal Geld. Der Aufwand, den die Abrechnungsfirma hat, muss ja nun mal bezahlt werden. Das muss jeder Mieter bezahlen, ob er die Daten nun haben will oder nicht. Bei meinem Anbieter, mit dem ich zu tun habe hat man als Mieter dann die Wahl, seine E-Mail-Adresse anzugeben, dann bekommt man eine E-Mail, muss diese bestätigen und bekommt dann zukünftig monatlich die paar Angaben per Mail zugesendet (ist ja nun auch nicht so viel). Wenn man keine E-Mail-Adresse hat bekommt man es per Post zugeschickt wenn man will, kostet natürlich deutlich mehr. Wenn man gar nicht will gibt man gar nichts an, dann zahlt man nur die Grundgebühr und bekommt nichts.
Ich habe aber auch schon von anderen Abrechnungsfirmen / Vermietern gehört, die ausschließlich die Zusendung per Post verpflichtend durchführen. Inweit das rechtens ist - keine Ahnung. Müsste man mal ins Gesetz schauen.
Das heißt, der Vermieter / Anbieter bestimmt, ob und welche "kostenfreie" Möglichkeiten es gibt.
Wenn es das nur per App anbietet (und nicht E-Mail), dann ist das nun so hinzunehmen, es sei den man will es kostenpflichtig per Post.
Re: Unterjährige Verbraucherinformation Heizung und Warmwasser per Post kostenpflichtig ?
Anders wird ein Schuh draus. Wenn der Vermieter es über eine App kostenfrei anbietet, dann ist das ein Entgegenkommen seinerseits.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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