Hallo,
wenn Eheleute eine gemeinsame Wohnung (lt. Grundbuch) vermieten wollen, müssen dann beide als Vermieter im Vertrag stehen oder reicht auch ein Ehepartner um einen gültigen Vermietungsvertrag zu haben?
Müssen bei Mietvertrag beide Eheleute als Vermieter aufgeführt sein
Moderator: FDR-Team
Re: Müssen bei Mietvertrag beide Eheleute als Vermieter aufgeführt sein
Vermieter und Eigentümer, laut Grundbuch, müssen nicht zwangsläufig die gleichen sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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