Müssen bei Mietvertrag beide Eheleute als Vermieter aufgeführt sein

Moderator: FDR-Team

Antworten
Maribe
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 64
Registriert: 09.09.15, 13:37

Müssen bei Mietvertrag beide Eheleute als Vermieter aufgeführt sein

Beitrag von Maribe »

Hallo,
wenn Eheleute eine gemeinsame Wohnung (lt. Grundbuch) vermieten wollen, müssen dann beide als Vermieter im Vertrag stehen oder reicht auch ein Ehepartner um einen gültigen Vermietungsvertrag zu haben?
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 28576
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Müssen bei Mietvertrag beide Eheleute als Vermieter aufgeführt sein

Beitrag von ktown »

Vermieter und Eigentümer, laut Grundbuch, müssen nicht zwangsläufig die gleichen sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten