nehmen wir mal an es kommt zu einem Vorfall, wo der Vermieter den Mieter schriftlich abmahnt und darin eine Entschuldigung fordert.
Der Mieter sieht die Vorwürfe anders und schreibt eine Gegendarstellung.
Würdet ihr in dieser Gegendarstellung darum bitten die Abmahnung zurückzunehmen ? Oder reicht die Gegendarstellung aus, um bei einer möglichen Kündigung (aufgrund dieser Abmahnung) gerichtlich dagegen vorzugehen, weil man die Gegendarstellung als Basis nimmt. Klar wird dann letztlich vor Gericht geklärt, was stimmt und was nicht und ob gerechtfertigt...
Aber wenn man keine Gegendarstellung schreibt, könnte das auch vor Gericht als "Zustimmung" gewertet werden.
Wenn ich mir z. B. das hier durchlese...
Demzufolge würde sich ja der Mieter mit einer Bitte um Rücknahme ulkig / inkompetent machen ?!Ein Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, eine – unberechtigte – Abmahnung zurückzunehmen. Die diesbezügliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht ist nicht auf das Mietrecht übertragbar.
Quelle:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalt ... bertragbar.
Wie ist eure Erfahrung ?