Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

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Infinity
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Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von Infinity »

Hallo,

nehmen wir mal an es kommt zu einem Vorfall, wo der Vermieter den Mieter schriftlich abmahnt und darin eine Entschuldigung fordert.
Der Mieter sieht die Vorwürfe anders und schreibt eine Gegendarstellung.
Würdet ihr in dieser Gegendarstellung darum bitten die Abmahnung zurückzunehmen ? Oder reicht die Gegendarstellung aus, um bei einer möglichen Kündigung (aufgrund dieser Abmahnung) gerichtlich dagegen vorzugehen, weil man die Gegendarstellung als Basis nimmt. Klar wird dann letztlich vor Gericht geklärt, was stimmt und was nicht und ob gerechtfertigt...
Aber wenn man keine Gegendarstellung schreibt, könnte das auch vor Gericht als "Zustimmung" gewertet werden.

Wenn ich mir z. B. das hier durchlese...
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, eine – unberechtigte – Abmahnung zurückzunehmen. Die diesbezügliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht ist nicht auf das Mietrecht übertragbar.

Quelle:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalt ... bertragbar.
Demzufolge würde sich ja der Mieter mit einer Bitte um Rücknahme ulkig / inkompetent machen ?!
Wie ist eure Erfahrung ?
ktown
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von ktown »

Infinity hat geschrieben: 14.03.23, 11:27 Demzufolge würde sich ja der Mieter mit einer Bitte um Rücknahme ulkig / inkompetent machen ?!
Wieso? Man kann vieles fordern. Ob man es bekommt und ob der Vermieter Kenntnis darüber hat, dass dem Mieter das nicht zusteht, steht auch auf einem anderen Blatt.
Manchmal kann es besser sein, auf eine Abmahnung nicht zu reagieren. Dies sollte man aber immer mit einem Fachanwalt besprechen.

Hier was zum Lesen.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Infinity
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von Infinity »

Vielen Dank !
fodeure
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von fodeure »

ktown hat geschrieben: 14.03.23, 11:34 Dies sollte man aber immer mit einem Fachanwalt besprechen.
Nur, wenn man zu viel Geld hat
ktown
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von ktown »

fodeure hat geschrieben: 14.03.23, 12:38
ktown hat geschrieben: 14.03.23, 11:34 Dies sollte man aber immer mit einem Fachanwalt besprechen.
Nur, wenn man zu viel Geld hat
Diese Abwägung muss jeder für sich selbst durchführen. Eine fehlende Bewertung durch einen Fachmann kann auch Kosten verursachen.
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hawethie
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von hawethie »

fodeure hat geschrieben: 14.03.23, 12:38
ktown hat geschrieben: 14.03.23, 11:34 Dies sollte man aber immer mit einem Fachanwalt besprechen.
Nur, wenn man zu viel Geld hat
Man könnte auch beim Mieterverein nachfragen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Infinity
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von Infinity »

Hat jemand Erfahrung damit, ob für Bedürftige in solchen Fällen Beratungsscheine ausgestellt werden ?
Ich habe mir mal ein Merkblatt von einem Amtsgericht durchgelesen.
Dort ist mir ein Punkt besonders ins Auge gestochen:
Schriftstücke, welche Ihre eigenen Versuche, die Angelegenheit selbst zu regeln, belegen.
Klar, es schadet nicht hinzugehen, seinen Antrag + Anliegen vorzutragen und dann sieht man....
Solche eigenen Versuche, die können ja im weiteren Verlauf ziemlich negative Folgen haben.
lottchen
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von lottchen »

Besteht Gefahr, dass die angemahnte Sache sich wiederholen wird? Also genau dasselbe wieder erfolgen wird und es deshalb wieder eine Abmahnung geben kann? Wenn nein ist diese erteilte Abmahnung doch völlig irrelevant. Und selbst wenn ja kann man auch erst im Fall der Fälle (Vermieter kündigt aufgrund der wiederholten Abmahnungen) gerichtlich klären lassen ob diese Abmahnungen zu Recht erfolgten oder nicht.

Eine Abmahnung durch den Vermieter soll dem Mieter sein Fehlverhalten vor Augen führen und eine Wiederholung vermeiden. Wenn es kein Fehlverhalten gibt dann kann dieses auch keine rechtlichen Folgen haben.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Infinity
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von Infinity »

Ich würde jetzt auch in einem solchen Fall dazu tendieren abzuwarten, was weiter kommt, wenn man der Aufforderung des Vermieters (im Abmahnschreiben) nicht nachkommt, sich zu entschuldigen.

Das Fehlverhalten, wenn es solches gab, muss dann ja im Falle X nachgewiesen werden.

Ob sich das wiederholt...
Wenn man einen Hauswart hat, der auf einen schlecht zu sprechen ist und der Ärger sucht...
Sowas kann dann abenteuerlich sein. Wie eine Schnitzeljagd.
ktown
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Re: Gegendarstellung Abmahnung durch Vermieter und Rücknahme

Beitrag von ktown »

Gut in solchen Fällen ist, wenn man immer alles sauber dokumentiert um damit zukünftig gewappnet zu sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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