Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
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Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Kann ein Vermieter vom Mieter verlangen, dass nur 1 Fenster gekippt werden darf, wenn das Zimmer 2 Fenstere hat?
Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Nein. Es sei denn ein Gutachter hat festgestellt, dass nur so Schimmelbildung vermieden wird.
Aber: Üblicherweise verhindern gekippte Fenster keine Schimmelbildung. Lüften geht anders.
Aber: Üblicherweise verhindern gekippte Fenster keine Schimmelbildung. Lüften geht anders.
Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Wahrscheinlich geht es eben darum, 2 gekippte Fenster können unter ungünstigen Umständen sehr wohl zur Schimmelbildung führen.
Dass der Vermieter erst einen Gutachter beauftragen muss, bevor er solche Empfehlungen gibt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Einschlägige Erfahrungswerte dürften ausreichen. Wenn der Mieter sich nicht daran hält und sich Schimmel bildet, dann wird der Vermieter auf seine Empfehlung verweisen. Und dann braucht der Mieter einen Gutachter, um zu beweisen, dass die Ursache eine andere ist und er nichts dafür kann.
Dass der Vermieter erst einen Gutachter beauftragen muss, bevor er solche Empfehlungen gibt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Einschlägige Erfahrungswerte dürften ausreichen. Wenn der Mieter sich nicht daran hält und sich Schimmel bildet, dann wird der Vermieter auf seine Empfehlung verweisen. Und dann braucht der Mieter einen Gutachter, um zu beweisen, dass die Ursache eine andere ist und er nichts dafür kann.
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Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Was sagt der Vermieter denn, warum er das möchte?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Normaler Weise lautet die Argumentation bei Schimmel immer:
Vermieter: Sie haben zu wenig gelüftet.
Mieter: das Haus ist zu schlecht isoliert.
Hier mal das erste Argument umgekehrt.
Den wird man aber letztlich benötigen, da das Alltagswissen bei dieser Frage eben sehr unterschiedlich ist. Und dass ein Mieter der ein Zimmer mit zwei Fenstern mietet davon immer nur eines öffnen darf, kann man als vorhandenes Wissen wohl nur voraussetzen, wenn er eine Ausbildung als Bauingenieur oder ähnliche Qualifikationen hat. Zumal man auch gelegentlich hört, es solle auf Durchzug gelüftet werden (aber nicht "gekippt"). Was davon stimmt - der Richter ist auch nur Jurist, spätestens der wird dann einen Sachverständigen benötigen. Auch die ungünstigen Umstände klingen sehr danach, dass eine Prüfung im Einzelfall erforderlich ist (Lage der Fenster, Wetter, Dauer der Lüftung, Wandfarbe, Möblierung, Art der Heizung, Baumaterial, Isolierung ....).Dass der Vermieter erst einen Gutachter beauftragen muss, bevor er solche Empfehlungen gibt, kann ich mir aber nicht vorstellen.
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Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Hallo,
irgendwie hab ich gerade ein Deschawü
Stand da heute früh nicht was von: ".... den ganzen Winter gekippt ... nur bei offenem Fenster schlafen ...."?
irgendwie hab ich gerade ein Deschawü
Stand da heute früh nicht was von: ".... den ganzen Winter gekippt ... nur bei offenem Fenster schlafen ...."?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Ich muss das Beispiel Konkretisieren: Die Fenster sind nebeneinander. Eines davon befindet sich unmittelbar neben der nassen Ecke, das andere an der gleichen Wand in der Mitte.
Da der Mieter auch im Winter gerne mit offenem Fenster in ungeheiztem Zimmer schläft, will der Vermieter ihm dies gerne gestatten. Es ist aber bekannt, dass über längere
Zeit gekippte Fenster die Wand sehr stark auskühlen lassen, in diesem Fall die Wand neben dem Fenster an der Ecke. Die ganze Nacht über entsteht viel Feuchtigkeit durchs Atmen und die Hautoberfläche, die eben an dieser Ecke kondensiert. Daher dieses Fenster geschlossen und das andere gekippt.
Da der Mieter auch im Winter gerne mit offenem Fenster in ungeheiztem Zimmer schläft, will der Vermieter ihm dies gerne gestatten. Es ist aber bekannt, dass über längere
Zeit gekippte Fenster die Wand sehr stark auskühlen lassen, in diesem Fall die Wand neben dem Fenster an der Ecke. Die ganze Nacht über entsteht viel Feuchtigkeit durchs Atmen und die Hautoberfläche, die eben an dieser Ecke kondensiert. Daher dieses Fenster geschlossen und das andere gekippt.
Re: Schimmelbildung Schlafzimmer, im Winter.
Zum einen frage ich mich, warum es dem Mieter wichtig sein sollte, beide Fenster nachts auf Kipp zu haben. Hat er die Befürchtung, durch das eine Fenster kommt nicht genügend Luft hinein ? Zum anderen sei dem Mieter angeraten, die Fenster wenigstens tagsüber (wenn er nicht schläft) zuzumachen und zu heizen, damit die Wand die Möglichkeit bekommt, wieder abzutrocknen.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen ...
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen ...
Ein Vermieter kann auch verlangen, dass man die Wohnung nur im Handstand betritt. Ob das rechtmäßig ist, darf natürlich bezweifelt werden. Was nun das gekippte Fenster angeht, sollte der Mieter mit dem Schimmelproblem zumindest versuchen, dem Vermieter hier entgegenzukommen, um einerseits seinem nächtlichen Frischluftbedürfnis frönen zu können und andererseits gesundheitsschädigender Schimmelbildung entgegenzuwirken. Es besteht jedenfalls keine Notwendigkeit für zwei nächtlich gekippte Fenster und allein schon, um die Mietsache möglichst wenig zu gefährden, lässt man eben das eine Fenster zu.
Ich bin kein Jurist.
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