Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Moderator: FDR-Team

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Maribe
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Welche Art der Versicherung

Beitrag von Maribe »

Vermieter hat mehrere Mehrfamilienhäuser. Diese hat er alle in einem Vertrag bei einer Versicherung versichert.

Hat diese Art des Versicherungsvertrages einen besonderen Namen?

Danke.
lottchen
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von lottchen »

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Tastenspitz
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von Tastenspitz »

Wozu ist das wichtig?
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Maribe
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von Maribe »

Es hat in einem Objekt letztes Jahr einen hohen 6stelligen Wasserschaden gegeben und jetzt ist für alle anderen, also auch in den anderen Objekten, die Versicherungsprämie die über die NK umgelegt wird drastisch (fast um 75%) gestiegen. Von daher meine Frage nach der Art oder Form dieser Versicherungsart von mehreren Wohn-Objekten in einer Versicherungspolice.
Tastenspitz
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von Tastenspitz »

Mir ist immer noch nicht klar wozu da die Bezeichnung hilfreich sein sollte.
Egal.
Die Police wird so heißen wie auch die für ein Austraghäuschen mit einer Oma drin. Da gibt es nmE. keinen Unterschied. Eine Elementarversicherung ist eine Elementarversicherung.
Die Bearbeitung könnte - je nach Umfang - in der Versicherung von der Großkundenbetreuung bearbeitet werden. Das mag einen Unterschied ausmachen.
Genaueres kann man erfahren, wenn man Belegeinsicht nimmt.
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lottchen
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von lottchen »

Als Großkunde hat man üblicherweise einen Makler, der einen betreut, sich um alles kümmert und einem diese Frage sicher beantworten kann. Der weiß auch welche Verträge er vermittelt hat, was da drinnen steht. Wenn die Verträge aneinander gekoppelt sind ist es schon möglich, dass alle Beiträge deutlich steigen. Ist es denn möglich einzelne Verträge zu kündigen oder muss man dann alles kündigen?
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Wersagtdenndas
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von Wersagtdenndas »

Der gesuchte Begriff dürfte "Sammelvertrag" sein...
Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem mehrere Objekte gesammelt gegen das gleiche Risiko bzw. in der selben Sparte mit einheitlichen Bedingungen (und in der Regel einheitlichen Beitragssätzen) abgesichert sind.

Aus der Bezeichnung allein ergibt sich allerdings kein Unterschied zur Einzelpolice, hinsichtlich der rechtlichen Behandlung - wie Tastenspitz schon richtig schrieb.

Wenn es sich um Eigenbestand (EIN Eigentümer) handelt, kann man das so versichern, denn in erster Linie ist dann nur der eine Eigentümer betroffen, wenn es zur Sanierung kommt.
Handelt es sich hingegen um WEGs, so ist diese Versicherungsart eigentlich die völlig falsche, denn jede WEG muss als eigenständige Wirtschaftseinheit mit "eigenem Konto" behandelt werden und die Versicherer sind meistens eher abgeneigt Sammelverträge anzubieten, die dann intern nochmals je Objekt mit separaten Beitragssätzen ausgestattet werden... dann brauch man nämlich keinen Sammelvertrag.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit von Rahmenverträgen, die wie der Name schon sagt, nur die Rahmenkonditionnen abstecken. Die Objekte werden dann aber doch einzeln versichert, also mit Ihrer individuellen Versicherungspolice ausgestattet.
Der Rahmenvertrag ist dann sozusagen der übergeordnete Vertrag der Kundenverbindung, welcher dem Verwalter oder dem einen Eigentümer (aller Objekte) zugeordnet ist.
Eine solche Vertragsgestaltung hat den Vorteil, dass man wie beim Sammelvertrag die Anpassung der Versicherungsbedingungen einheitlich vornehmen kann - hier jedoch individuelle Beitragssätze deutlich einfacher zu handhaben sind.
Maribe
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Re: Welche Art der Versicherung

Beitrag von Maribe »

Ok, danke.
Weil meine nächste Frage gehört jetzt hier nicht mehr hin sondern ins Mietrecht.
Werde sie dort mal veröffentlichen.
Maribe
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Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von Maribe »

Hallo,
ein Vermieter hat 3 Wohngebäude mit 12 Mietparteien (2x 5 Mieter und 1x 2 Mieter) die er in einem "Sammelvertrag" versichert hat.
Jetzt gab es letztes Jahr einen sehr teuren 6-stelligen Wasserschaden in einem der Gebäude mit 5 Parteien (3 Parteien linke Seite 2 Parteien rechte Seite). Lt. Sachverständigen bzw. nach Auskunft des Vermieters wurde der Schaden durch eine von 3 Parteien welche auf der linken Seite wohnen verursacht (jede Seite hat anscheinend einen eigenen Abwasserstrang) und niemand will natürlich der Verursacher gewesen sein. Die riesigen Mengen an Lebensmittelresten (wurden in der Leitung gefunden) welche durch die Klospülung entsorgt wurden führten zu der Verstopfung und können natürlich keiner einzelnen Partei zugeordnet werden. Somit konnte keine der 3 Parteien als Verursacher identifiziert werden - fest steht lt. Vermieter nur einer von diesen Dreien kann es gewesen sein.
Versicherung begleicht den Schaden nach langem hin und her.

Jetzt wurde in der Nebenkostenabrechnung für jede Partei, d.h. alle 12 Parteien, der zu leistende und umlegbare Anteil der neuen Versicherungsprämie umgelegt. Was bedeutet, jeder der insgesamt 12 Mieter soll jetzt rd 75% mehr von der neuen Versicherungsprämie zahlen, da die Altprämie sich um 75% erhöht hat.

Vermieter ging so vor: Versicherungsprämie anteilig für die jeweilige Gesamtwohnfläche jeder einzelnen Wohneinheit und daraus hat er dann den prozentualen Anteil der gesamten Versicherungsprämie ausgerechnet. Und diesen Betrag dann anschließend der jeweiligen Wohnfläche der einzelnen Mieter in den Objekten umgelegt.

Was bedeutet das jetzt 7 Mieter (5 und 2 Mieter) die gar nicht in diesem Objekt wohnen und somit auch keinerlei Anteil an dem Schaden zu vertreten haben zusätzlich mit einer um 75% erhöhten Versicherungsprämie belastet werden.

Meine Frage ist, ist das so statthaft, denn wenn jedes Gebäude separat versichert wäre würde es die anderen Mieter überhaupt nicht tangieren.
ktown
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von ktown »

Das nicht. Eventuell könnte aber die Police für das einzelne Gebäude höher liegen. Egal wie man es dreht und wendet. Ein Forum wird hier nur im trüben fischen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von lottchen »

Maribe hat geschrieben: 12.05.23, 10:05 ....denn wenn jedes Gebäude separat versichert wäre würde es die anderen Mieter überhaupt nicht tangieren.
Was aber nicht heißt dass sie überhaupt keine höheren Beiträge zahlen müssten. Die Versichertengemeinschaft ist eine Solidargemeinschaft. Wenn im Süden die Flüsse über die Ufer treten und Milliardenschäden verursachen müssen die Leute im Norden genauso wie die im Süden mit zukünftig höheren Beiträgen rechnen. Der Baupreisindex ist dieses Jahr um 15% gestiegen, somit haben sich bei allen Verträgen mit dynamischen Beiträgen auch die Beiträge deutlich erhöht. Auch wenn man selber seit Jahren überhaupt keinen Schaden hatte.
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Maribe
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von Maribe »

Das die Versicherungen teurer werden liegt auf der Hand. In den letzten 10 Jahren waren es jährlich Steigerungen um die 1-2%. Lt. Vermieter (Auskunft der Versicherung) ist der Schaden die Ursache für die jetzige drastische Prämiensteigerung, den wie gesagt 7 Mieter, die rein gar nichts mit dem Schaden zu tun haben jetzt mitzutragen haben. Das Versicherungen eine Solidargemeinschaft darstellen ist klar. Aber das Mieter mit Einzelmietverträgen bei Prämienerhöhungen für Schäden an einer anderen Immobilie mit zahlen müssen klingt nicht nachvollziehbar.
lottchen
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von lottchen »

Dass diese Mieter aber ggf. viele Jahre lang von den niedrigeren Prämien durch den Sammelvertrag profitiert haben das ist legitim, oder?
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Jutta
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von Jutta »

Maribe hat geschrieben: 12.05.23, 11:43 jährlich Steigerungen um die 1-2%
Schon das ist unverschämt günstig. Bei meinen Immobilien gibt es jährlich Steigerungen von 5 - 10 %.
Maribe hat geschrieben: 12.05.23, 11:43 7 Mieter, die rein gar nichts mit dem Schaden zu tun haben
Gilt das nicht auch für die Mieter im betroffenen Haus, die ihre Abfälle nicht über das WC entsorgt haben?

Insgesamt denke ich, die Mieter haben hier keine Chance. Sie müssen die Erhöhung zahlen. Sie haben jahrelang von den günstigen Sammel-Prämien profitiert, jetzt müssen sie dafür mitzahlen.
Einziges Schlupfloch: wenn die Prämie jetzt extrem teurer ist, als eine vergleichbare Prämie am freien Markt, kann man den Vermieter evtl. zu einem Wechsel des Versicherers aufforden nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Aber hier ist die Meßlatte schon sehr hoch.
Trotzdem ist es bestimmt interessant für die Mieter, hier mal Alternativangebote einzuholen, um eine Diskussionsgrundlage zu haben.
Gruß
Jutta
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Re: Sammelvertrag bei mehreren vermieteten Wohngebäuden

Beitrag von Maribe »

Gilt das nicht auch für die Mieter im betroffenen Haus, die ihre Abfälle nicht über das WC entsorgt haben?
Da ist richtig Stimmung bei den beiden im rechten Teil wegen diesem Thema zumal 2 von den 3 Mietern die als Verursacher in Frage kommen die Söhne des Vermieters sind (und so manches ganz anders sehen als "fremde" Mieter und der 3. im Bunde mehr unterwegs ist als dort wohnt.
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